Neue EU-Fluggastrechte: Was gilt bei Erstattung, Handgepäck & Sitzplatz?

Stand: 18. Juni 2026

Die EU hat neue Fluggastrechte beschlossen. Die Verbraucherzentralen zeigen, was sich bei Handgepäck, Sitzplätzen und Entschädigungen ändert – und ab wann die Regeln gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entschädigungen bleiben: Bei Verspätungen ab drei Stunden gibt es weiterhin bis zu 600 Euro je nach Flugdistanz.
  • Handgepäck im Preis inklusive: Flugpreise müssen künftig das Handgepäck enthalten – für bessere Vergleichbarkeit.
  • Familien sitzen zusammen – kostenlos: Kinder dürfen ohne Aufpreis neben ihren Eltern sitzen, ebenso Menschen mit Mobilitätseinschränkungen neben ihrer Begleitung.
  • Tippfehler im Namen werden gratis korrigiert: Kleine Schreibfehler auf dem Ticket müssen Airlines künftig kostenlos berichtigen.
  • Die Regeln gelten frühestens ab Mitte 2027 – nach einer zwölfmonatigen Umsetzungsfrist für die Airlines.

EU-Reform der Fluggastrechte: Entschädigungsansprüche bleiben

Wer eine Flugreise bucht, erlebte oft unschöne Überraschungen – etwa durch versteckte Kosten. Eine neue EU-Reform sorgt nun für mehr Verbraucherschutz und Preistransparenz im Luftverkehr.

Das Wichtigste: Die bewährten Entschädigungsansprüche bei Verspätungen bleiben vollständig erhalten. Versuche der EU-Staaten, die 3-Stunden-Schwelle auf 4 Stunden anzuheben und die Beträge zu senken, scheiterten. Wann Ihnen welche Entschädigungsleistung zusteht, haben die Verbraucherzentralen hier zusammengefasst.

Die neuen Fluggastrechte im Überblick

  • Handgepäck: Das Handgepäck, normalerweise ein kleiner Koffer für die Kabine und eine Handtasche, muss künftig standardmäßig im angezeigten Flugpreis enthalten sein. So können Sie Flugpreise besser vergleichen. Weitere Tipps der Verbraucherzentralen zu Flugbuchung finden Sie hier.
  • Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen: Airlines dürfen kein Geld mehr dafür verlangen, dass Kinder im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen können. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können künftig ohne Zusatzkosten neben ihrer Begleitung sitzen.
  • Korrektur von Namenstippfehlern: Ein Buchstabendreher im Namen auf dem Ticket darf von den Airlines nicht mehr mit horrenden Änderungsgebühren bestraft werden. Wenn Sie sich beim Tippen des Namens vertan haben, muss die Flug-Gesellschaft den Fehler in der Zukunft kostenlos verbessern.
  • Informationspflicht: Wenn ein Flug ausfällt oder zu spät ist, müssen Airlines die Passagiere innerhalb von 96 Stunden (4 Tage) schriftlich über ihre Rechte informieren.
  • Instrumente: Musiker dürfen ihre Instrumente künftig mit in die Kabine nehmen.

Wissen Sie schon, was Ihnen bei Flugverspätungen und Flugausfällen zusteht?

Ab wann gelten die neuen Fluggastrechte in der EU?

Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich EU-Mitgliedstaaten und Europaparlament im Juni 2026 auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. 

Die politische Einigung ist aber nur der erste Schritt. Danach haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit zur Umsetzung. Mit der Umsetzung der neuen Regeln können Reisende also frühestens ab Sommer 2027 rechnen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln weiter.

Was Ihnen jetzt schon zusteht, wenn Ihr Flieger verspätet ist oder ausfällt, erklären die Verbraucherzentralen hier.

Wie bewertet der Verbrauchzentrale Bundesverband die Neuerungen? Hier lesen Sie das vzbv-Statement zur Reform der Fluggastrechte.

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