Online-Terminbuchung

Hier können Sie einen persönlichen Beratungstermin direkt selbst buchen.

Hier können Sie selbst Ihren individuellen Termin für eine Beratung buchen. Wir bieten Ihnen dafür folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Beratung in einer Beratungsstelle oder unserer mobilen Verbraucherberatung.
  • Beratung per Telefon über unseren Rückrufservice. Unsere Beraterinnen rufen Sie zum von Ihnen gebuchten Rückruf-Termin an.
  • Beratung per Video im Beratungsmobil.

Bei allen Fragen zu unseren Beratungsangeboten und für eine telefonische Terminvereinbarung können sie sich auch an unser Servicetelefon unter (0345) 29 27 800 wenden.

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Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.