Online-Terminbuchung

Hier können Sie einen persönlichen Beratungstermin direkt selbst buchen.

Hier können Sie selbst Ihren individuellen Termin für eine Beratung buchen. Wir bieten Ihnen dafür folgende Möglichkeiten:

  • Persönliche Beratung in einer Beratungsstelle oder unserer mobilen Verbraucherberatung.
  • Beratung per Telefon über unseren Rückrufservice. Unsere Beraterinnen rufen Sie zum von Ihnen gebuchten Rückruf-Termin an.
  • Beratung per Video im Beratungsmobil.

Bei allen Fragen zu unseren Beratungsangeboten und für eine telefonische Terminvereinbarung können sie sich auch an unser Servicetelefon unter (0345) 29 27 800 wenden.

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Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.