Kontakt zur Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Wir beraten Sie persönlich in der Beratungsstelle, am Telefon oder per E-Mail.
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Hilfe bei Verbraucherproblemen

Wir beraten Sie persönlich

  • in der Beratungsstelle: Der persönliche Kontakt: Adressen und Öffnungszeiten unserer Beratungsstellen finden Sie hier auf unseren Internetseiten.
  • am Telefon: Der direkte Weg: Nutzen Sie die telefonische Beratung zu Recht und Verträgen sowie zu Lebensmitteln und unseren Bestell- oder Terminservice.
  • per E-Mail: Der kurze Weg: Individuelle Beratung einfach und schnell per E-Mail (Entgelt: pro Frage 15,00 € inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer), die Lebensmittelberatung per E-Mail ist kostenfrei.

Hier können Sie Hinweise, Informationen oder Anregungen an uns weitergeben (bitte keine Beratungs- und Terminanfrage).
Wir freuen uns über Ihre Informationen, bitten Sie aber gleichzeitig um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen E-Mails, die uns auf diesem Weg erreichen, nicht in jedem Fall sofort beantworten können.
 

Journalisten bitten wir das Presse-Kontaktformular zu nutzen.

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Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.