Kontakt zur Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Wir beraten Sie persönlich in der Beratungsstelle, am Telefon oder per E-Mail.
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Hilfe bei Verbraucherproblemen

Wir beraten Sie persönlich

  • in der Beratungsstelle: Der persönliche Kontakt: Adressen und Öffnungszeiten unserer Beratungsstellen finden Sie hier auf unseren Internetseiten.
  • am Telefon: Der direkte Weg: Nutzen Sie die telefonische Beratung zu Recht und Verträgen sowie zu Lebensmitteln und unseren Bestell- oder Terminservice.
  • per E-Mail: Der kurze Weg: Individuelle Beratung einfach und schnell per E-Mail (Entgelt: pro Frage 15,00 € inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer), die Lebensmittelberatung per E-Mail ist kostenfrei.

Hier können Sie Hinweise, Informationen oder Anregungen an uns weitergeben (bitte keine Beratungs- und Terminanfrage).
Wir freuen uns über Ihre Informationen, bitten Sie aber gleichzeitig um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen E-Mails, die uns auf diesem Weg erreichen, nicht in jedem Fall sofort beantworten können.
 

Journalisten bitten wir das Presse-Kontaktformular zu nutzen.

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Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.