Mein Flug endete am falschen Flughafen: Bekomme ich eine Entschädigung?

Stand: 14. Mai 2025

Entschädigung, Ersatz oder weniger zahlen? Was Sie vor Ort tun können, wenn Sie auf einem anderen Flughafen als ursprünglich vorgesehen landen sollen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Fluglinie muss eine Beförderung zum ursprünglichen Zielflughafen am Endziel oder einem nahe gelegenen mit Ihnen zu vereinbarenden Zielort organisieren.
  • Gegebenenfalls kann der Reisepreis gemindert werden.

Was kann ich vor Ort tun?

  • Erkundigen Sie sich bei der Fluggesellschaft bzw. beim Reiseveranstalter, wie die Weiterreise erfolgen soll.
  • Falls Sie für die Weiterreise auf sich gestellt sind, sammeln Sie Quittungen, Gutscheine, Ersatztickets und Fotos (z.B. vom abweichenden Flughafen) – dies kann bei späteren Forderungen bzw. Abrechnungen wichtig sein. Kontaktieren Sie auch andere Reisende und tauschen Sie Kontaktdaten.

Bietet die Fluggesellschaft Ihnen eine Alternativbeförderung zu einem Flughafen an, der von der ursprünglichen Buchung abweicht, ist sie verpflichtet, entweder den Transfer zum ursprünglichen Zielflughafen am Endziel oder zu einem nahe gelegenen mit Ihnen zu vereinbarenden Zielort, z.B. einem Hotel, Ihrem Wohnsitz, einem Bahnhof oder Hafen zu organisieren.

Kommen wegen eines Problems mit einem Flug Ausgleichszahlungen in Betracht, ist für deren Höhe oft die Dauer der Verspätung am Endziel maßgeblich. Zur Berechnung dieses Zeitraums kommt es darauf an, wann Sie das Ziel Ihrer ursprünglichen Buchung bzw. den nachträglich vereinbarten Zielort erreicht haben.

In diesen Artikeln finden Sie weitere Informationen:

Reisepreisminderung bei Pauschalreisen

Bei einer Änderung des Zielflughafens im Rahmen einer Pauschalreise kann für die gesamte Dauer der Verzögerung der Reisepreis gemindert werden. Eine Orientierungshilfe zur Ermittlung des Prozentsatzes, den Sie gegebenenfalls vom Reiseveranstalter zurückverlangen können, finden Sie in einer ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln.

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