Babynahrung: Wenn nicht oder nur teilweise gestillt wird
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Säuglingsanfangsnahrung (Pre oder 1) ist von Geburt an und für das gesamte 1. Lebensjahr geeignet. Flaschennahrung für Babys soll nicht aus Kuhmilch oder anderen Rohstoffen selbst hergestellt werden.
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Das Wichtigste in Kürze:
Säuglingsanfangsnahrung ist von der Geburt an im gesamten 1. Lebensjahr geeignet.
Ein Wechsel von Anfangsnahrung zu Folgenahrung ab Einführung der Beikost ist nicht notwendig.
Babynahrung sollte immer frisch zubereitet werden. Übrig gebliebene Milch sollte sofort entsorgt und nicht aufbewahrt oder erneut aufgewärmt werden.
Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich vom Kauf von Muttermilch im Netz ab.
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Pre, 1, 2 oder 3 – Welche Babynahrung ist wann die richtige?
Nach wie vor gilt: Muttermilch ist das Beste fürs Baby. Können oder möchten Mütter ihr Kind jedoch nicht oder nicht ausschließlich stillen, dann gibt es eine Alternative: Flaschenmilch aus Pulvernahrung zubereitet – die so genannte Säuglings(milch)nahrung.
Zunächst bekommen Babys Säuglingsanfangsnahrung, auch Pre- oder 1-Nahrung genannt. Sie ist von der Geburt an im gesamten 1. Lebensjahr geeignet – also auch nach Einführung der Breie – und kann nach Bedarf dem nicht oder nicht voll gestillten Baby gegeben werden.
Frühestens ab Einführung der Beikost kann dem Säugling Folgenahrung, auch 2- oder 3-Nahrung genannt, gegeben werden. Aus Expertensicht ist jedoch ein Wechsel von Anfangsnahrung zu Folgenahrung nicht notwendig.
Spezialnahrungen - Wann sind sie notwendig?
In der Vergangenheit wurde für allergiegefährdete Säuglinge die Verwendung von sogenannter hypoallergener Nahrung (HA-Nahrung) empfohlen. Der Nutzen dieser Produkte zur Allergieprävention lässt sich nach aktuellem Wissensstand jedoch nicht zweifelsfrei belegen. Als allergiegefährdet gelten Säuglinge, deren Eltern oder Geschwister Allergien haben.
Laut Netzwerk Gesund ins Leben sollten Eltern allergiegefährdeter Kindern zunächst prüfen, ob es eine Säuglingsanfangsnahrung gibt, deren allergievorbeugende Wirkung durch Studien belegt ist. Ob dies der Fall ist, entscheidet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Derzeit ist keine HA-Nahrung mit bestätigter Wirksamkeit verfügbar. Aktuell kann somit keine Empfehlung für oder gegen HA-Nahrung gegeben werden. Das bedeutet, dass Eltern aktuell auch für allergiegefährdete Säuglinge eine beliebige industriell hergestellte Säuglingsanfangsnahrung wählen können.
Wurde bei Ihrem Kind bereits eine Allergie, beispielsweise gegen Kuhmilcheiweiß, ärztlich nachgewiesen, ist eine Spezialnahrung notwendig. Dabei handelt es sich um Muttermilchersatz, bei dem das enthaltene Milcheiweiß so stark aufgespalten wurde, dass die Bestandteile nicht mehr allergen sind. Bei Bedarf wird diese Nahrung von der Kinderärztin oder dem Kinderarzt verordnet.
Säuglingsnahrungen auf Sojaproteinbasis sind in Deutschland laktosefrei und werden auch bei Säuglingen mit Galaktosämie eingesetzt. Sie werden außerdem immer häufiger als veganer Muttermilchersatz genutzt. Aufgrund ihres hohen Gehaltes an Inhaltsstoffen mit östrogenartiger Wirkung sollten diese Säuglingsnahrungen allerdings nur nach Rücksprache mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt verwendet werden. Auch zur Allergieprävention sind sie nicht geeignet.
Flaschennahrung für Babys soll nicht aus Kuh-, Ziegen-, Stuten- oder anderer Tiermilch selbst hergestellt werden. Milchalternativen wie Haferdrink, Mandeldrink, Sojadrink, Reisdrink oder ähnliche sind auf keinen Fall als Ersatz für Säuglingsnahrungen geeignet.
Zubereitung von Babynahrung
Unabhängig von der Art der Säuglingsnahrung gelten bei der Zubereitung die gleichen Regeln:
Babynahrung sollte immer frisch vor dem Füttern zubereitet werden.
Der Messlöffel mit der Pulvernahrung sollte nur gestrichen – nicht gehäuft – voll sein. Beachten Sie die genauen Mengenangaben auf der Packung.
Benötigtes frisches Leitungswasser sollte nach dem Abkochen und vor dem Anrühren auf eine lauwarme Temperatur von 30 bis 40°C abkühlen. Der Temperaturtest an Wange oder Handgelenk ist und bleibt eine bewährte Methode, um die optimale Temperatur festzustellen.
Übrig gebliebene Milch sollte sofort entsorgt werden – auf keinen Fall aufbewahren oder erneut aufwärmen!
Nach jeder Mahlzeit sollten Flasche und Sauger direkt gründlich gespült, gereinigt und gut getrocknet werden.
Muttermilch zum Kaufen – eine gute Idee?
Mütter, die nicht stillen können, werden mittlerweile im Internet auf so genannten Muttermilch-Börsen fündig. Diese bieten Muttermilch zum Kauf an.
Die Verbraucherzentrale rät grundsätzlich vom Kauf im Netz ab, da die angebotene Milch zum einen erhöhte Keimgehalte aufweisen kann und zum anderen nicht auf Krankheitserreger untersucht ist, welche durch Muttermilch übertragen werden können. Hierzu gehören beispielsweise HIV/Aids oder Hepatitis.
Da es sich bei Muttermilch um verderbliche Ware handelt, besteht kein Widerrufsrecht – anders als sonst allgemein im Online-Handel üblich. Oft bieten private Verkäuferinnen ihre Milch an – auch dafür gilt kein Widerrufsrecht. Weitere Informationen zu Muttermilch-Börsen lesen Sie auf der Seite des Netzwerks Gesund ins Leben.
Säuglingsernährung: Von Muttermilch bis Babynahrung
Im ersten Lebensjahr stehen neben der gesunden Entwicklung des Babys die Ernährung und Allergievorsorge im Mittelpunkt. Was ist das Beste für das Kind? Welche Säuglingsmilchnahrung kaufe ich, wenn ich nicht stille? Wann darf es den ersten Brei geben? Hier finden Sie Antworten.
Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug
Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.