Pflegeheimrechnung besser prüfen
Verwahrentgelte für Bargeld oft unzulässig

Der Einzug in ein Pflegeheim bringt für pflegebedürftige Menschen viele Veränderungen mit sich. Dazu gehört auch der Umgang mit dem persönlichen Bargeld. Um dieses sicher aufzubewahren, führt das Pflegeheim für jede Bewohnerin und jeden Bewohner ein eigenes Verwahrkonto. Benötigt ein Bewohner oder eine Bewohnerin Bargeld, kann der gewünschte Betrag vom persönlichen Bargeldkonto ausgezahlt und anschließend frei verwendet werden.
Bargeldverwaltung als Zusatzentgelt abgerechnet
Die Verwaltung und Verwahrung von Bar- und Taschengeldbeträgen der Bewohner muss ohne gesonderte Kosten erfolgen. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Regelleistung im Rahmen der sozialen Betreuung in einer stationären Einrichtung.
Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sieht bei der Überprüfung von Rechnungen der Pflegeheime häufig, dass die Bargeldverwaltung als Zusatzleistung abgerechnet wird. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Die zu Unrecht entrichteten Beträge sind zurück zu erstatten.
Was tun bei unzulässigen Zusatzentgelten?
- Prüfen der Abrechnung: Enthält die monatliche Rechnung Zusatzentgelte? Sind diese individuell vereinbart worden? Führt die Rechnung ein Verwahrentgelt auf? Die Pflegerechtsberatung unterstützt bei der Beantwortung dieser Fragen und überprüft die Abrechnungen des Pflegeheims.
- Widerspruch gegen die Rechnung: Sollten Beträge zu Unrecht erhoben worden sein, muss den Rechnungen widersprochen werden, indem der Träger schriftlich aufgefordert werden muss, die einbehaltenen Beträge zurückzuerstatten und künftig eine Inrechnungstellung zu unterlassen.
- Rechtliche Schritte einleiten: Sollte der Heimträger die Kosten nicht erstatten und von einer künftigen Geltendmachung Abstand nehmen, steht dem Bewohner weitere rechtliche Schritte zur Verfügung. Auch hierbei hilft die Pflegerechtsberatung weiter.
Fragen von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu diesen Themen beantwortet die Verbraucherzentrale in ihrer Pflegerechtsberatung. Das kostenfreie Beratungstelefon ist unter (0800) 100 37 11 erreichbar. Anfragen können auch per Mail an pflegerechtsberatung@vzsa.de oder per Post an Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Pflegerechtsberatung, Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) gestellt werden.
Förderhinweis
Die Hotline Pflegerechtsberatung wird gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.