Verbraucherzentrale warnt vor irreführenden Werbebriefen zum Smart-Meter-Einbau
Das Schreiben macht einen offiziellen Eindruck. Tatsächlich ist die DMG ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber, also ein privates Unternehmen.

Aktuell wenden sich zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher an die Verbraucherzentrale, die von der DMG – Deutsche Messwesen ein Schreiben erhalten haben, mit welchem der kostenfreie Einbau eines Smart Meters angeboten wird. Das Schreiben macht einen offiziellen Eindruck. Tatsächlich ist die DMG ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber, also ein privates Unternehmen.
Zuerst versteckte Kosten prüfen
Für den Einbau und die jährlichen Betriebskosten von Smart Metern gibt es gesetzliche jährliche Obergrenzen. Diese muss der grundzuständige Messstellenbetreiber, in der Regel der örtliche Netzbetreiber, zwingend einhalten, wenn ein Smart Meter eingebaut ist. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber, wie die DMG, ist hingegen nicht an diese Obergrenzen gebunden. Der Einbau durch die DMG mag zwar gratis sein, doch die jährlichen Betriebskosten haben es in sich. Im Kleingedruckten am unteren Rand des Schreibens werden Kosten von 99 Euro pro Jahr bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten angekündigt.
Gesetzliche Verpflichtung zum Einbau
Die Verbraucherzentrale stellt klar: Es besteht keinerlei Verpflichtung, auf diese Schreiben zu reagieren oder den Messstellenbetreiber zu wechseln. Der reguläre, gesetzliche Rollout von Smart Metern wird schrittweise und automatisch durch den jeweiligen Netzbetreiber durchgeführt. Dieser kündigt sich immer mehrere Wochen im Voraus schriftlich an. Eine gesetzliche Verpflichtung für den Einbau eines Smart Meters besteht nur in drei Fällen.
- Haushalte mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh
- Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (Wallbox, Wärmepumpe, Speicher)
- Betreiber von Strom erzeugenden PV-Anlagen von über 7 kW
Bei einem Pflichteinbau entstehen keine Installationskosten. Grundsätzlich hat aber jeder das Recht, den Einbau eines intelligenten Messystems beim Netzbetreiber zu beantragen. Für den sogenannten freiwilligen Einbau auf Kundenwunsch kann dann der Netzbetreiber von einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 kWh maximal 100 Euro als einmaliges Entgelt für den Einbau sowie 30 Euro pro Jahr zusätzlich als laufende Gebühr verlangen.
Nicht in jedem Fall gibt es eine pauschale Netzentgeltreduzierung von 114 € im Jahr
Die im Schreiben der DMG beworbenen Ersparnisse gibt es nicht automatisch für jeden Einbau eines Smart Meter. Von einer Netzentgeltreduzierung profitieren ausschließlich Haushalte mit angemeldeten steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG), wie Wärmepumpen, Speicher oder Wallboxen. Standarthaushalte ohne steuerbare Verbrauchseinrichtungen erhalten hingegen keine Netzentgeltreduzierung.
Fazit:
Lassen Sie sich von genannten Fristen oder dem offiziellen Erscheinungsbild der Briefe nicht einschüchtern und unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Falls Sie bereits einen Vertrag abgeschlossen haben, empfehlen wir zeitnah bei der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen, ob noch ein Widerrufsrecht besteht.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.