Singlebörsen: 12 Tipps für die Partnersuche im Netz

Stand: 14. September 2026

Die Suche über Partnervermittlungen oder Singlebörsen kommt praktisch und komfortabel daher, hat aber ihre Tücken. Oft endet die Suche im Rechnungsfrust. Mit diesen 12 Tipps der Verbraucherzentralen tappen Sie nicht in die Kostenfalle.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Prüfen Sie vor der Anmeldung Impressum, Leistungen und AGB. Bei Anbietern im Ausland sind Rückforderungen oft schwieriger durchzusetzen. 
  • Kostenlose Mitgliedschaften und günstige Testangebote verlängern sich häufig automatisch in teure Verträge. Wählen Sie besser kurze Laufzeiten und zahlen Sie monatlich statt im Voraus. 
  • Seit März 2022 gilt für neue Verträge meist nur eine Kündigungsfrist von einem Monat. Bei klassischen Partnervermittlungen ist zudem eine fristlose Kündigung nach § 627 BGB möglich, bei Online-Partnervermittlungen ist das derzeit umstritten. 
  • Verträge lassen sich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Nach Vertragsende sollten Sie die Löschung der eigenen Daten schriftlich bestätigen lassen.

1. Legen Sie Ihre Wünsche fest

Partnervermittlung, Singlebörse, Erotikportal: Das Angebot ist riesig. Überlegen Sie sich also zunächst, was Sie suchen. Möchten Sie einen Partner fürs Leben, Singles zur gemeinsamen Freizeitgestaltung oder eher ein schnelles Abenteuer?

2. Schauen Sie, wer Ihr Vertragspartner ist

Wenn Sie online auf Partnersuche gehen, sollten Sie vor der Anmeldung unbedingt einen Blick in das Impressum der Internetseite werfen, um zu wissen, mit wem Sie es zu tun haben.

Bedenken Sie: Sitzt der Anbieter im Ausland, ist es häufig mühsamer, Rückzahlungsansprüche durchzusetzen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU, etwa in der Schweiz oder in der Türkei hat.

3. Checken Sie die Leistungen

Achten Sie genau darauf, welche Leistungen Ihnen der Anbieter verspricht.

Verspricht die klassische Partnervermittlung vor Ort den Kontakt Person, die in der Anzeigen beworben wird? Oder erhalten Sie für Ihr Geld nur Kontaktvorschläge oder sollen Ihnen sogar nur Kontakte für die gemeinsame Freizeitgestaltung vermittelt werden?

Unterbreitet Ihnen die Online-Partnervermittlung passende Partnervorschläge oder erhalten Sie nur Zugang zu einem Portal, auf dem Sie selbst nach einem Partner suchen? Schauen Sie auf jeden Fall in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Partnervermittlers. Dort erfahren Sie beispielsweise auch, ob der Anbieter mit sogenannten Moderatoren oder Controllern arbeitet. Das bedeutet, dass Sie nicht mit echten Partnersuchenden kommunizieren, sondern nur mit Mitarbeitenden des Anbieters, die für ein Treffen selbstverständlich nicht zur Verfügung stehen.

Gut zu wissen

Partnervermittlung oder Singlebörse – was ist der Unterschied? Partnervermittlungen unterbreiten konkrete Partnervorschläge, die anhand persönlicher Angaben und Suchkriterien nach Übereinstimmung ausgewählt werden. Bei Singlebörsen suchen Verbraucher:innen auf dem Portal selbst aktiv nach Personen, die sie kennenlernen möchten. Wichtig: Bei den Kündigungsfristen gelten unterschiedliche Regelungen für Partnervermittlungen und Singlebörsen.

4. Seien Sie vorsichtig bei kostenloser Mitgliedschaft und Testangeboten

Es gibt Partnervermittlungsportale, die ihre Leistung gänzlich kostenfrei oder für bestimmte Personengruppen kostenfrei anbieten.

Davon zu unterscheiden sind die Partnervermittlungen, die eine kostenfreie und eine kostenpflichtige (Premium)-Mitgliedschaft im Angebot haben. Die Registrierung zur kostenfreien Mitgliedschaft ermöglicht in diesem Fall noch keinen Austausch mit anderen Partnersuchenden und ist für Verbraucher:innen daher letztlich unnütz. Profitierende sind die Betreibenden des Portals, denn schon im Rahmen der Registrierung müssen Sie persönliche Angaben machen.

Seien Sie vorsichtig bei Testangeboten wie "1 Euro für 14 Tage" – diese Verträge verlängern sich in der Regel nach Ablauf der Testphase in richtig teure und langfristige Mitgliedschaften. Und da Sie bereits mit Ihren persönlichen Daten registriert sind, wird der Folgebetrag einfach von Ihrem Konto abgebucht.

5. Wählen Sie die richtige Laufzeit

Achten Sie auf die Laufzeit der Verträge. Gerade bei Online-Partnervermittlungen können Sie oft zwischen verschiedenen Erstlaufzeiten wählen. Je länger die Laufzeit, desto günstiger der monatliche Beitrag.

Bedenken Sie aber: Gefällt Ihnen das Angebot nach 1 oder 2 Monaten nicht mehr, sind Sie bei Single-Portalen an die gewählte Laufzeit gebunden und bei Partnervermittlungen werden Sie sich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten müssen.

Daher: Wählen Sie lieber eine kurze Laufzeit, um zu sehen, ob die Art der Partnersuche und das Portal Ihren Vorstellungen entspricht. Das spart letztlich Geld und Nerven.

6. Kündigen Sie den Vertrag rechtzeitig

Bislang war es bei Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit üblich, dass sich die Vertragslaufzeit automatisch verlängert, wenn Verbraucher:innen nicht rechtzeitig kündigen. So stand in vielen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass der Vertrag 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden muss, anderenfalls verlängere sich der Vertrag um 1 weiteres Jahr.

Für Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von 1 Monat haben. Verpassen Sie diese Kündigungsfrist, verlängern sich die Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit. Sie können die Verträge dann jederzeit, mit einer Frist von 1 Monat, kündigen.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter zudem auf ihrer Webseite einen Kündigungsbutton platzieren, wenn sie Verbraucher:innen die Möglichkeit einräumen, online einen Laufzeitvertrag abzuschließen.

7. Informieren Sie sich über die Kündigungsfristen

Mitgliedschaften bei Singlebörsen und Erotikportalen können Sie zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.

"Klassische" Partnervermittlungen sind hingegen jederzeit nach § 627 BGB fristlos kündbar, da ein besonders Vertrauensverhältnis zum Vertragspartner besteht. Es müssen dann nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bezahlt werden. Stellt Ihnen der Anbieter für die erbrachten Leistungen horrende, unangemessene Beträge in Rechnung, zahlen Sie diese nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich zuerst beraten.

Bei Online-Partnervermittlungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein fristloses Kündigungsrecht nach § 627 BGB abgelehnt. Bei einer rein automatisierten Vermittlung ohne individuelle Betreuung fehlt es laut dem BGH an einem besonderen Vertrauensverhältnis. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte eine Musterfeststellungsklage gegen den Anbieter Parship eingereicht, weil dieser versuchte, seine Nutzer:innen langfristig in teuren Verträgen zu halten.

Die automatische Verlängerung der Verträge um 12 Monate erklärte der BGH für unwirksam, wenn die Erstlaufzeit lediglich sechs Monate betrug. Betroffen sind Parship-Verträge, die bis Februar 2022 abgeschlossen wurden.

8. Bezahlen Sie nicht sofort für den gesamten Zeitraum

Einige Partnervermittlungen, Singlebörsen oder auch Erotikportale verlangen, dass Sie vorab für die gesamte Laufzeit bezahlen oder fordern zumindest eine hohe Anzahlung. Wenn Sie per Überweisung oder Kreditkarte zahlen, ist eine Rückbuchung nicht möglich. Lediglich im Fall der Lastschriftzahlung können Sie Ihr Geld noch 8 Wochen nach der Buchung zurückholen.

Zahlen Sie daher besser monatlich. Auch wenn diese Zahlart oftmals etwas teurer ist, haben Sie nur so die Garantie, dass Sie Ihrem Geld im Streitfall nicht hinterherlaufen müssen. Zahlen Sie auch klassischen Partnervermittlungen bei Vertragsschluss nicht die gesamte Summe.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Über das Beschwerdeformular können Sie Ihre Probleme mit digitalen Produkten oder Beobachtungen zu aktuellen Entwicklungen melden.

9. Das ist wichtig bei Widerruf und Wertersatz

Merken Sie bereits nach ein paar Tagen, dass das Angebot nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie den Vertrag – wenn er online oder in Ihrer Wohnung geschlossen wurde – innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Erklären Sie den Widerruf per Einwurf-Einschreiben.

Fordert die Partnervermittlung im Falle des Widerrufs einen (hohen) Wertersatz, zahlen Sie diesen nicht sofort, sondern lassen Sie sich zuerst rechtlich beraten.

10. Lassen Sie Ihre Daten löschen

Achten Sie darauf, dass Ihre Daten nach Vertragsende ordnungsgemäß vom Anbieter gelöscht werden. Dazu sollten Sie den Anbieter explizit auffordern und sich die Löschung Ihrer Daten schriftlich bestätigen lassen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Ihr Profil weiter auf den Seiten des Anbieters zu finden ist.

11. Lesen Sie das Kleingedruckte zum Datenschutz genau

Das Kleingedruckte zu lesen, lohnt sich auch beim Thema Datenschutz. Manche Anbieter behalten sich vor, Profile mit Ihren Daten auch auf weiteren eigenen oder fremden Portalen zu verwenden. So wäre es möglich, dass das von Ihnen auf einer Singlebörse angelegte Profil auch auf einer Erotikplattform zu finden ist, bei der Sie sich nie angemeldet haben.

Will sich ein Anbieter dieses Recht einräumen lassen, raten wir: Finger weg!

12. Suchen Sie auf eigene Faust einen Partner

Haben Sie Kontakt mit Ihrem potenziellen Traumpartner aufgenommen, vereinbaren Sie zeitnah ein persönliches Treffen (natürlich an einem öffentlichen Ort). Nur so können Sie herausfinden, ob die Person tatsächlich Ihren Erwartungen entspricht.

Stellt sich heraus, dass die Suche über Partnervermittlungen oder Singlebörsen doch nicht so Ihr Ding ist, finden Sie vielleicht beim Single-Tanzkurs, bei einem Ehrenamt, im Sportverein oder ganz woanders Menschen mit gleichen Interessen. Und manchmal entwickelt sich dann ja auch mehr.

Ihre Erfahrungen sind wichtig!

Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

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Tipps für den Umgang mit Siegeln

Sie sollten solchen Siegeln darum grundsätzlich mit der nötigen Skepsis begegnen. Einige Tipps dafür:

  1. Ein Siegel auf einer Internetseite muss immer mit einem Link hinterlegt sein oder den Link deutlich sichtbar anzeigen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. So gelangen Sie leicht auf die Seite des Ausstellers. Dort können Sie sich über Inhalt und Zustandekommen der Auszeichnung informieren und sich ein eigenes Bild machen. Gibt es dagegen gar keinen erkennbaren Link zum Siegel, sollten Sie besonders vorsichtig sein.
  2. Wer hat das Siegel vergeben? War es eine unabhängige Einrichtung, die nach objektiven Kriterien arbeitet? Oder haben sich die Unternehmen selbst Siegel für ihre eigenen Portale verliehen?
  3. Achten Sie darauf, wofür Siegel konkret vergeben worden sind. Einige Prüfungen zum Beispiel berücksichtigen nur technische Inhalte, also etwa die sichere Übertragung von Daten und den transparenten und zuverlässigen Ablauf von Käufen und Zahlungen. Über die Qualität der Partnervermittlung selbst sagt das nichts aus.
  4. Geht es um Kundenzufriedenheit oder Erfolgsaussichten der Vermittlung, fragen Sie sich: Wonach ist das bewertet worden? Wurden z.B. Kundenbewertungen im Internet gesichtet und ausgewertet, ist das weniger aussagekräftig als eine repräsentative Befragung mit einer hohen Anzahl von Teilnehmern.
  5. Wie sind Platzierungen oder Noten zustande gekommen und wie sieht es im Detail aus? Das Gesamtergebnis "Top 3 der Singlebörsen" klingt beispielsweise zunächst gut. Wenn aber keine der Börsen mit "sehr gut" abschneidet und Platz drei schon nur noch mit "befriedigend" bewertet wird, bekommt die Aussage eine ganz andere Bedeutung.

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