Kontakt zur Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Wir beraten Sie persönlich in der Beratungsstelle, am Telefon oder per E-Mail.
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Hilfe bei Verbraucherproblemen

Wir beraten Sie persönlich

  • in der Beratungsstelle: Der persönliche Kontakt: Adressen und Öffnungszeiten unserer Beratungsstellen finden Sie hier auf unseren Internetseiten.
  • am Telefon: Der direkte Weg: Nutzen Sie die telefonische Beratung zu Recht und Verträgen sowie zu Lebensmitteln und unseren Bestell- oder Terminservice.
  • per E-Mail: Der kurze Weg: Individuelle Beratung einfach und schnell per E-Mail (Entgelt: pro Frage 15,00 € inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer), die Lebensmittelberatung per E-Mail ist kostenfrei.

Hier können Sie Hinweise, Informationen oder Anregungen an uns weitergeben (bitte keine Beratungs- und Terminanfrage).
Wir freuen uns über Ihre Informationen, bitten Sie aber gleichzeitig um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen E-Mails, die uns auf diesem Weg erreichen, nicht in jedem Fall sofort beantworten können.
 

Journalisten bitten wir das Presse-Kontaktformular zu nutzen.

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Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte im Zuge des Diesel-Skandals im Jahr 2021 eine Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss.