EU-Bio-Logo: Einheitliches Logo für verpackte Öko-Produkte

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EU-Bio-Logo: Was bedeutet das grüne Blatt auf Lebensmittelverpackungen? Und was ist der Unterschied zum sechseckigen Bio-Siegel?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Juli 2010 tragen alle verpackten Bio-Lebensmittel, die innerhalb der EU hergestellt werden, das EU-Bio-Logo.
  • Das Logo garantiert die Einhaltung der europäischen Öko-Verordnung. Diese garantiert Gentechnikfreiheit, artgerechtere Tierhaltung und den Verzicht von organisch-synthetischen Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemitteln.
  • Auch die zuständige Öko-Kontrollstelle muss angegeben sein.
  • Zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Logo können Hersteller ihre Bio-Waren weiterhin mit dem sechseckigen Bio-Siegel kennzeichnen.
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Nicht nur Naturkostläden sondern auch Supermärkte und Discounter bieten eine wachsende Palette an Bio-Lebensmitteln an. Eine Vielzahl unterschiedlicher Bio-Siegel, die ökologisch erzeugte Lebensmittel kennzeichnen, machen es Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission ein einheitliches Bio-Logo entwickelt, das für alle verpackten Nahrungsmittel in der Europäischen Union verbindlich ist.

Das verpflichtende EU-Bio-Logo

Euro Bio-Siegel

EU-Bio-Logo

Das EU-Bio-Logo besteht aus einem stilisierten Blatt auf grünem Hintergrund. Dieses Logo ist seit Juli 2010 für alle verpackten Bio-Lebensmittel, die in der EU produziert werden, eine Pflicht-Kennzeichnung!
Durch das EU-Bio-Logo sollen Verbrauchern auf einen Blick erkennen können, ob ein Lebensmittel ökologisch produziert wurde.

Was bedeutet "Öko"?

Ökologischer Landbau verzichtet auf organisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, die zwar vor Pilzbefall und Schädlingen schützen sollen, oft aber den Boden und somit die Umwelt stark belasten. Auch chemisch hergestellter Dünger ist tabu. Öko-Landbau steht außerdem für artgerechtere Tierhaltung. Statt eng in Ställen untergebracht, haben die Tiere mehr Platz und Auslauf und bekommen ökologisches Futter. Auch die Anwendung von Gentechnik ist verboten.

Öko-Landbau ist eine besonders umwelt- und ressourcenschonende Form der Bewirtschaftung. Da den Tieren mehr Platz im Stall oder auf den Weiden zur Verfügung stehen muss, werden weniger Tiere gehalten und somit auch weniger Eier, Fleisch und Milch erzeugt. Auch im Pflanzenanbau sind die Erträge niedriger. Durch den Verzicht auf organisch -synthetische Pflanzenschutzmittel und chemisch-synthetische Düngemittel weisen Öko-Frischobst und -gemüse deutlich weniger Rückstände auf als konventionell erzeugtes Obst und Gemüse.

Wer darf das EU-Bio-Logo verwenden?

Alle verpackten Bio-Lebensmittel, die innerhalb der EU produziert werden, müssen das EU-Bio-Logo tragen. Alle Bio-Lebensmittel, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden, können das EU-Bio-Logo freiwillig tragen. Auch unverpackte Bio-Produkte können auf freiwilliger Basis mit dem Bio-Logo gekennzeichnet werden. Doch wird das EU-Bio-Logo verwendet, so müssen folgende Produktions- und Haltungsstandards eingehalten werden:

  • Die Zutaten stammen mindestens zu 95 Prozent aus ökologischem Landbau.
  • Es wird keine Gentechnik genutzt.
  • Tiere werden artgerechter gehalten.
  • Es werden keine organisch-synthetischen Pflanzenschutz- und chemisch-synthetischen Düngemittel verwendet.
  • Die Codenummer der zuständigen Kontrollstelle ist gut sichtbar ("im Sichtfeld des EU-Bio-Logos") angegeben.

Auch die Herkunft aller Zutaten eines Lebensmittels muss im Sichtfeld des EU-Logos angegeben sein: "EU Landwirtschaft", "Nicht EU-Landwirtschaft" oder "EU-/Nicht EU-Landwirtschaft". Stammen 98 Prozent der Zutaten eines Produktes aus einem Mitgliedsland (zum Beispiel aus Deutschland), so kann auch das Land genannt werden, beispielsweise "deutsche Landwirtschaft".

Die Bio-Vorschriften gelten nicht für

  • Erzeugnisse aus der Jagd oder der Fischerei wildlebender Tiere,
  • Kosmetik, 
  • Arzneimittel und 
  • sogenannte Umstellungsprodukte (Erzeugnisse aus Betrieben, die gerade erst eine biologische Erzeugung eingeführt haben).

Solche Produkte dürfen das EU-Bio-Logo nicht verwenden.

Was verrät die Codenummer auf Bio-Produkten?

Die Codenummer auf Bio-Produkten gibt Käufern Aufschluss über die zuständige Öko-Kontrollstelle des jeweiligen Produktes. Die Codenummern sind immer gleich aufgebaut. Beispiel: DE-ÖKO-000. Die Codenummer beginnt stets mit dem Kürzel des Mitgliedsstaates. Daran schließt sich das Wort "Bio" oder "Öko" (in der jeweiligen Sprache) an. Die Ziffern am Ende der Codenummer zeigen die Referenznummer der Kontrollstelle an.

Eine Übersicht über in Deutschland zugelassene Öko-Kontrollstellen finden Sie auf dem Portal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Das deutsche Bio-Siegel

Bio-Logo
Deutsches Bio-Siegel

Schon vor Einführung des Europäischen Bio-Logos im Jahr 2010 gab es in Deutschland das sechseckige deutsche Bio-Siegel. In seinen Anforderungen ist das deutsche Bio-Siegel mit dem EU-Bio-Logo vergleichbar. Der Unterschied zum EU-Bio-Logo: Das Deutsche Bio-Siegel ist eine freiwillige Kennzeichnung. Da aber in Deutschland das Deutsche Bio-Siegel bei Verbrauchern bekannt ist, kann es auch weiterhin gemeinsam mit dem Europäischen Logo verwendet werden.

Kennzeichnung von Bio-Produkten: Symbole von Anbauverbänden

Neben diesen beiden Standardsiegeln vergeben deutsche Bio-Verbände eigene Bio-Label. Die Kriterien hierfür sind meist strenger und gehen über die Anforderungen für das EU-Bio-Logo hinaus. Ausgezeichnete Produkte müssen aber zusätzlich auch das einheitliche EU-Bio-Logo tragen.

Deutsche Öko-Anbauverbände, die Siegel für ökologisch erzeugte Produkte vergeben, sind zum Beispiel "Bioland", "Naturland", "Biokreis", "Eco vin", "Biopark", "Demeter", "Gäa", "Ecoland" oder "Verbund Ökohöfe".

Deutschland gilt weltweit als der zweitgrößte Absatzmarkt für Bioprodukte. Aber nur ca. 14 Prozent der deutschen Landwirte wirtschaften gemäß der EU-Öko-Verordnung. Das bedeutet, dass viele Bio-Lebensmittel, die im Lebensmittelhandel angeboten werden, nicht aus Deutschland stammen. So kommen insbesondere Obst und Gemüse häufig aus dem Ausland.

Tipp: Achten Sie unbedingt auf die Herkunft der Bio-Lebensmittel.

"Kontrollierter Anbau" heißt nicht "bio"

Die Bezeichnungen "bio" und "öko" sind EU-rechtlich geschützt. Alle Produkte, die der Öko-Verordnung entsprechen, dürfen Bezeichnungen wie "biologisch", "ökologisch" oder Ähnliche tragen. Auch Wortkombinationen, wie "organisch-biologisch" oder "kontrolliert biologischer Anbau" sind erlaubt. Doch Vorsicht: Begriffe wie "umweltgerecht", "naturgedüngt", "unbehandelt" oder "kontrollierter Anbau" sind kein Hinweis auf ökologische Erzeugung! Zu erkennen sind verpackte Öko-Lebensmittel immer am EU-Logo.

Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.

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