Betrüger missbrauchen Daten eines echten Inkassounternehmens

Pressemitteilung vom 13. Oktober 2026

Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Inkassoschreiben unter dem Namen „Inkasso Mildau“

Aktuell beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale über offenbar gefälschte Inkassoschreiben. Die Schreiben erwecken den Eindruck, sie stammten von dem realen Inkassodienstleister „Inkasso Mildau“. Dabei übernehmen die mutmaßlichen Betrüger offenbar Namen, Anschrift oder weitere Angaben aus dem Impressum des echten Unternehmens. 

Inkassoschreiben sorgfältig prüfen

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, nicht vorschnell zu zahlen und sämtliche Angaben sorgfältig zu überprüfen. Auch in diesem Fall weichen die im Schreiben genannten Kontaktmöglichkeiten von den tatsächlichen Unternehmensdaten ab. Auch sind Angaben zur Forderung nicht nachvollziehbar und die Forderungshöhe von 6.500 € extrem überzogen. Wer eine Zahlungsaufforderung erhält, sollte zunächst klären:

  • Ist der im Schreiben genannte Vertrag oder ursprüngliche Gläubiger bekannt?
    • Wurde die betreffende Ware oder Dienstleistung tatsächlich bestellt?
      • Stimmen Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung mit den unabhängig ermittelten Daten des Inkassounternehmens überein?
        • Ist der Inkassodienstleister im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen?

Im öffentlich zugänglichen Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz können registrierte Inkassodienstleister gesucht werden. Ein Registereintrag bestätigt allerdings nur, dass das betreffende Unternehmen grundsätzlich Inkassodienstleistungen erbringen darf. Er beweist weder die Echtheit des konkreten Schreibens noch die Berechtigung der darin erhobenen Forderung.

Wichtig: Ein Inkassoschreiben nicht einfach ignorieren

Die Warnung vor Fake-Inkasso bedeutet nicht, dass jedes unerwartete Inkassoschreiben gefälscht ist. Stammt die Forderung tatsächlich von einem registrierten Inkassounternehmen, sollte geprüft werden, ob sie dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Eine unberechtigte, aber echte Inkassoforderung sollte schriftlich bestritten werden. Bei einem eindeutig betrügerischen Schreiben empfiehlt es sich hingegen, nicht über die darin genannten Kontaktdaten mit den Absendern in Verbindung zu treten.

Fazit: 

Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Lassen Sie sich nicht einschüchtern und zahlen Sie niemals ungeprüft.

  • Nicht vorschnell zahlen, keine QR-Codes scannen und keine Links öffnen.
  • Nicht die Kontaktdaten aus dem Schreiben verwenden.
  • Keine persönlichen Daten preisgeben.
  • Bei Unsicherheit Beratung nutzen.

 

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.