Stevia – zuckerfreie Süße mit fraglichem natürlichem Image
Stevia gilt in der EU als neuartiges Lebensmittel, auch Novel Food genannt. Als Lebensmittel ist der Süßstoff grundsätzlich nicht erlaubt. Die Verbraucherzentralen zeigen, welche Tricks Händler bei nicht zugelassenem Steviakraut anwenden und worauf Sie beim Konsum achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:
- Steviakraut und Stevia-Extrakt sind nicht das Gleiche.
- Steviakraut ist als Lebensmittel in der EU grundsätzlich nicht erlaubt. Für bestimmte Verwendungen in Tee und teeähnlichen Getränken gelten Ausnahmen.
- Steviablätter dürfen unter anderem als Zutat in Tee, Kräuter- und Früchtetees sowie in entsprechenden Getränken verwendet werden. Daneben sind verschiedene Steviolglycoside als Süßstoffe E 960a bis E 960d zugelassen.
- Seien Sie wachsam: Um die Lebensmittelüberwachung zu umgehen, greifen manche Händler zu Tricks, indem sie Stevia etwa als Kosmetikprodukte oder Badezusatz anbieten.
Was steckt hinter den Werbeversprechen für Stevia oder Steviolglycoside?
Verbraucher:innen wird oft das Bild einer "gesunden Süße aus der Natur" vermittelt. Während Stevia eine natürliche Pflanze ist, werden Steviolglycoside in aufwendigen industriellen Verfahren hergestellt. Je nach Variante werden sie aus Steviablättern gewonnen, enzymatisch verändert oder ohne Verwendung der Pflanze durch Fermentation hergestellt. Die Herstellungsverfahren und die hochgereinigten beziehungsweise technisch erzeugten Süßstoffe haben mit dem beworbenen Bild einer ursprünglichen „Süße aus der Natur“ daher nur wenig zu tun.
Somit ist der Süßstoff ein Industrieprodukt – so wie auch raffinierter Zucker ein Industrieprodukt ist, der aus der "natürlichen" Pflanze der Zuckerrübe bzw. des Zuckerrohrs gewonnen wird.
Der Süßstoff soll eine "gesunde Alternative für Zucker" sein.
Anfänglich bestand die Hoffnung, dass mit Stevia die Probleme rund um das Thema Diabetes und Zuckerkonsum gelöst seien – diese Wunschvorstellung hat sich jedoch nicht erfüllt.
Steviolglycoside liefern zwar in der Tat keine Energie, da sie für den Menschen unverdaulich sind. Aber aufgrund der besonderen sensorischen Eigenschaften wie einer relativ langsam einsetzenden Süße und dem lakritzartigen, bitteren Beigeschmack lässt sich Zucker nur zu einem geringen Anteil in Lebensmitteln durch den Süßstoff ersetzen.
Steviolglycoside werden deshalb in Kombination mit anderen Süßungsmitteln oder Zucker verwendet. Aktuell gehören sie neben Sucralose, Acesulfam K, Cyclamat, Saccharin und Aspartam zu den am häufigsten eingesetzten Süßstoffen.
Stevia wird in Südamerika seit langer Zeit als Heilkraut bekannt und wird dort bei diversen Beschwerden eingesetzt. Angeblich soll Stevia blutzucker- und blutdrucksenkend, gefäßerweiternd, Zahnbelag hemmend und antimikrobiell wirken. Diese Wirkungen sind jedoch wissenschaftlich nicht bewiesen. Gesundheitsbezogene Angaben zu Stevia oder Steviolglycosiden sind für Lebensmittel nicht zugelassen und dürfen daher nicht verwendet werden.
"Stevia Streusüße"
Diese Formulierung auf Tafelsüße / Streusüße vermittelt Verbraucher:innen einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung, da diese ein kalorienfreies Produkt ausschließlich aus Steviolglycosiden erwarten. Doch das trifft in den meisten Fällen nicht zu.
Oftmals dienen kalorienhaltige Stoffe, wie der Mehrfachzucker Maltodextrin oder Haushaltszucker als Füllstoff. Manche Hersteller verwenden stattdessen auch den kalorienfreien Zuckeraustauschstoff Erythrit. Wer komplett auf Kalorien verzichten möchte, sollte daher die Zutatenliste genau studieren.
Ein Beispiel: Borchers Kristalline Streusüße Stevia
Welche gesundheitlichen Risiken haben Steviolglycoside?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigte 2024 den bestehenden ADI-Wert für Steviolglycoside. Dieser gibt an, welche Menge täglich ein Leben lang aufgenommen werden kann, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
In Lebensmitteln dürfen nur geringe Mengen verwendet werden, um zu gewährleisten, dass die von der EFSA festgelegte tägliche Aufnahmemenge (ADI-Wert) nicht überschritten wird.
Für Steviolglycoside liegt der ADI-Wert bei 4 Milligramm Stevioläquivalente pro Kilogramm Körpergewicht. "Stevioläquivalente" sind eine gemeinsame Rechengröße, mit der die verschiedenen Steviolglycoside vergleichbar gemacht werden.
Aufgrund ihres geringeren Körpergewichts können vor allem Kinder den ADI-Wert schnell erreichen oder überschreiten – laut einer EFSA-Schätzung gilt das besonders für Kleinkinder mit hohem Konsum. Beim Konsum von gesüßten Erfrischungsgetränken allein sah das BfR dagegen keine Überschreitung.
Was ist Stevia und was steckt drin?
Die Pflanze Stevia rebaudiana ist auch als Süßkraut oder Honigkraut bekannt und kommt ursprünglich aus Südamerika, wird heute aber auch in China angebaut. Die Blätter der Pflanze enthalten süß schmeckende Pflanzenstoffe, die sogenannten Steviolglycoside. Traditionell werden die getrockneten und zerkleinerten Steviablätter in Südamerika zum Süßen von Tees und Speisen verwendet.
Als Stevia wird auch oft – nicht ganz korrekt - das Stoffgemisch aus verschiedenen Steviolglycosiden bezeichnet, welches aus den Blättern extrahiert wird. Glycoside sind Pflanzenstoffe, die zwecks Wasserlöslichkeit und Transport innerhalb der Pflanze an einen Zuckerrest gebunden sind. Bisher sind etwa elf Steviolglycoside bekannt, die für den süßen Geschmack verantwortlich sind.
Weitere Inhaltsstoffe der Blätter sind u.a. sekundäre Pflanzenstoffe, Vitamin C, Vitamin B1, Eisen, Magnesium, Selen, Zink und ungesättigte Fettsäuren.
Wofür wird Stevia verwendet?
Bei der Verwendung von Stevia muss man zwischen den Steviablättern und den als Süßstoffe zugelassenen Steviolglycosiden unterscheiden.
Die Blätter der Steviapflanze fallen als "neuartige Lebensmittel" unter die Novel-Food-Verordnung. Abgesehen von bestimmten Verwendungen in Tee und teeähnlichen Getränken dürfen sie nicht als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Dafür wäre eine entsprechende Zulassung erforderlich.
Es gibt 2 Ausnahmen:
- In Tee sowie Kräuter- und Früchtetees dürfen Steviablätter als Zutat verwendet werden sowie in alkoholfreien aromatisierten Getränken auf Basis von Tee, Kräuter- oder Früchtetees. Darunter fällt zum Beispiel Eistee. Für alle anderen Lebensmittel ist der Einsatz aber verboten.
- In der EU sind mehrere Steviolglycoside als Süßstoffe zugelassen (E 960a bis E 960d). Manche stammen aus Steviablättern, andere werden mithilfe gentechnisch veränderter Hefen aus Zucker hergestellt – ganz ohne Steviapflanze. Eingesetzt werden dürfen sie in 32 Lebensmittelkategorien, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.
Auf dem Markt findet man beispielsweise Erfrischungsgetränke, Marmeladen, Joghurts, Ketchups, Bonbons, Lakritze und sogar Schokolade, die mit Steviolglycosiden gesüßt sind. Der Süßstoff ist nur für konventionelle Lebensmittel zugelassen – in biologisch erzeugten Produkten ist er deshalb nicht zu finden.
Auch Tafelsüßen, also Streu-, Flüssigsüße oder Tabletten zum Süßen von Getränken oder Speisen mit Steviolglycosiden, sind auf dem Markt zu finden.
Für kosmetische Zubereitungen werden wässrige Ansätze mit Pulver aus Steviablättern hergestellt, welche beispielsweise in Cremes, Lotionen oder Badezusätze eingerührt werden. Das Pulver wird auch gerne zur Zahnpflege angeboten.
Verkaufsmaschen bei nicht zugelassenem Steviakraut
Steviakraut ist als Lebensmittel nicht erlaubt. Ausgenommen sind bestimmte Verwendungen der Blätter in Tee und teeähnlichen Getränken. Es darf gar nicht der Eindruck entstehen, dass es sich um Lebensmittel handelt. Einige Händler bieten aber dennoch, bevorzugt über das Internet, Samen oder ganze Stevia-Pflanzen im Topf, getrocknetes Steviakraut, Flüssigextrakte oder Stevia-Tabletten an.
Die Verkaufsmasche: Die Produkte werden nicht als Lebensmittel bezeichnet, sondern als kosmetische Mittel, als Badezusatz oder einfach nur unter der Bezeichnung "Steviakraut" angeboten. Im Zusammenhang mit Steviaprodukten werden auch ganze Stevia-Kochbücher angeboten. Mit diesem Trick wollen sich Händler der Lebensmittelüberwachung entziehen.
Was muss ich beim Verzehr von Stevia beachten?
Sie können kaum erkennen, wie viele Steviolglycoside ein Lebensmittel enthält, da der konkrete Gehalt in der Regel nicht auf der Verpackung angegeben werden muss. Deshalb können Sie Ihre persönliche Aufnahme nur schwer berechnen. Verwenden Sie insbesondere Tafelsüßen sparsam und beachten Sie die Dosierungshinweise.
- Tafelsüße mit Steviolglycosiden sind um ein Vielfaches teurer als die vergleichbare Menge Haushaltszucker oder andere Süßstoffe.
- Steviablätter müssen einen weiten Weg hinter sich bringen, um zu uns zu gelangen – der Transport belastet unnötig die Umwelt und das Klima.
- Die Verwendung von Süßstoffen unterstützt zudem den Gewöhnungseffekt an den süßen Geschmack.
Quellen:
Steviolglycoside – der Süßstoff aus der Stevia-Pflanze (lebensmittelklarheit.de)
Tee mit Steviablättern - ist das erlaubt? (lebensmittelklarheit.de)
Verordnung - EU - 2025/652 - EN - EUR-Lex
Gesundheitliche Bewertung der Verwendung von Süßungsmitteln in Erfrischungsgetränken - BfR.
Steviol glycosides | Food and Feed Information Portal Database | FIP











