Nudeln, Reis, Mehl: Haltbarkeit und Lagerung von Trockenlebensmitteln

Stand:
Nudeln, Reis und getrocknete Linsen und andere Trockenprodukte sind sehr lange haltbar. Wie Sie die Produkte optimal lagern und woran Sie es erkennen, falls ein Produkt doch schlecht geworden ist, lesen Sie hier.
Mehl in der Glasdose

Das Wichtigste in Kürze:

  • Trockenprodukte sind oft lange über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus essbar.
  • Lagern Sie die Produkte trocken und in fest verschlossenen Behältnissen, um Sie vor Insektenbefall und Verderb zu schützen.
  • Schützen Sie die Lebensmittel vor starken Temperaturschwankungen, um die Haltbarkeit nicht zu beeinträchtigen.
On

Sinnes-Check: So prüfen Sie Nudeln, Reis und Mehl

Gespinste, Verunreinigungen oder Verklumpungen deuten auf Schädlingsbefall hin. Diese Trockenlebensmittel sollten Sie nicht mehr verzehren. Entsorgen Sie Trockenlebensmittel, die bitter, alt, stickig oder ranzig riechen oder schmecken.

Lagerung von Trockenlebensmitteln

Wegen ihres niedrigen Wassergehalts sind Trockenlebensmittel lange haltbar. Ausnahme sind Hafer, Quinoa, Hirse und Amaranth, die wegen ihres hohen Fettgehalts schnell ranzig werden können. Schützen Sie Ihre Trockenlebensmittel daher vor:

  • zu hoher Luftfeuchtigkeit (Kochdämpfe),
  • zu hohen und niedrigen Temperaturen,
  • Licht und direkter Sonneneinstrahlung,
  • geruchsintensiven Stoffen wie Gewürzen, Kaffee oder Waschmitteln.

Am besten lagern Sie Trockenlebensmittel folgendermaßen:

  • Verwenden Sie dicht verschließbare Dosen oder Schraubgläser.
  • Bevorzugen Sie einen belüfteten Speiseschrank oder luftigen Vorratsraum bei einer Temperatur von 15 bis 20 Grad Celsius.
  • Lagern Sie Trockenlebensmitteln nicht in der Nähe von Herd, Spülmaschine oder Fenster, um Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen zu vermeiden.

Haltbarkeit von Trockenlebensmitteln

Folgende Angaben zur Haltbarkeit beziehen sich auf Lagerbedingungen in Gläsern, Dosen oder in der Originalverpackung bei 15 bis 20 Grad Celsius.

  • Haushaltsmehle, Type 405 und 550: mehrere Monate über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Vollkornmehle: 4 bis 6 Monate, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Vollkornmehle, selbst gemahlen: 2–4 Wochen,
  • Haferflocken, Graupen, Schrote, Grieß: rund 1 Jahr, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Frühstückscerealien (Cornflakes, Müsli): mehrere Wochen/Monate über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Naturreis: rund 1 Jahr, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Weißer Reis: einige Jahre über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Getreidekörner (zum Beispiel Weizen, Roggen, Dinkel): circa 1 Jahr,
  • Hülsenfrüchte (Erbsen, Bohnen, Linsen) getrocknet: 1 bis 2 Jahre, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum,
  • Stärke und Stärkeerzeugnisse (zum Beispiel Puddingpulver): mehrere Wochen bis Monate über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus,
  • Teigwaren, trocken: einige Jahre über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus (Ausnahme: Vollkornnudeln)
  • Vollkornteigwaren, Eierteigwaren, Gemüseteigwaren: rund 1 Jahr, gemäß Mindesthaltbarkeitsdatum.
Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.