Verbraucherzentrale warnt vor Inkasso-Schreiben einer EOS Inkasso Deutschland GmbH
Ältere Verbraucherin durch massive Drohkulisse verunsichert

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor betrügerischen Inkasso-Schreiben, die derzeit im Umlauf sind. Eine ältere Verbraucherin wandte sich völlig verzweifelt an die Verbraucherzentrale, nachdem sie ein Schreiben der angeblichen „EOS Inkasso Deutschland GmbH“ erhalten hatte. Darin wurde die Zahlung von 4.651 Euro wegen einer angeblichen Beteiligung an der „Euromillion-Lotterie“ verlangt.
Im Schreiben wurde mit Erwirkung eines Vollstreckungstitels, Kontopfändung und dem Einsatz eines Gerichtsvollziehers gedroht. Die Meldung an Auskunfteien, wie Schufa und Creditreform sind eine weitere Drohgebärde, die die Betroffene in Angst und Schrecken versetzte.
„Die Schreiben sind darauf ausgelegt, insbesondere ältere Menschen massiv unter Druck zu setzen. Die aggressive Drohkulisse soll Verbraucherinnen und Verbraucher einschüchtern und zu vorschnellen Zahlungen bewegen“, erklärt Frau Schwarz von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale handelt es sich eindeutig nicht um eine berechtigte Forderung, sondern um einen Betrugsversuch. Die Verantwortlichen nutzen dabei offenbar die Daten real existierender Inkassounternehmen, um dem Schreiben einen seriösen Eindruck zu verleihen. Im vorliegenden Fall wurde im Briefkopf die Anschrift der tatsächlich existierenden EOS KSI Inkasso Deutschland GmbH aus Bad Rappenau mit Angabe einer betrügerischen Telefonnummer verwendet.
Betroffenen rät die Verbraucherzentrale:
- keine Zahlungen zu leisten,
- keine persönlichen Daten preiszugeben,
- Schreiben und Umschläge aufzubewahren,
- den Vorfall bei der Polizei sowie der Verbraucherzentrale zu melden.
„Gerade ältere Menschen werden durch solche Schreiben verängstigt. Angehörige sollten aufmerksam sein und Betroffene unterstützen“, so Frau Schwarz.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.