Ihre Daten, Ihre Rechte: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Stand:
Am 25. Mai 2018 ist EU-weit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Wie Sie als Verbraucher von ihr profitieren, lesen Sie hier.
Augenpartie und Nase einer Frau, darüber 0 und 1 in Zahlensträngen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit dem 25. Mai 2018 profitieren Sie als Verbraucher in der EU von einem europaweit einheitlichen Datenschutzrecht. Unternehmen können nicht mehr in das Land mit dem niedrigsten Datenschutz-Niveau ausweichen.
  • Die bisherigen Verbraucherrechte auf Auskunft, Löschung und Berichtigung werden zum Teil erweitert und es kommen neue Rechte hinzu.
  • So können Sie jetzt eine Kopie Ihrer Daten verlangen oder Ihre Daten komplett an einem anderen Anbieter übertragen.
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Seit dem 25. Mai 2018 gelten europaweit die neuen Datenschutzregeln der EU (Datenschutz-Grundverordnung). Diese gelten für Unternehmen, die in der EU ansässig sind, aber auch für internationale Unternehmen, wenn sie ihre Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder das Verhalten von Verbrauchern in der EU beobachten.

Hier erklären wir, welche Rechte Ihnen als Verbraucher zustehen und wie Sie sie durchsetzen können. Hierfür stellen wir Ihnen kostenfreie Musterbriefe zur Verfügung. Sie können entweder die PDF-Dateien auf dieser Seite als Vorlagen nutzen oder für die Datenauskunft bei Unternehmen Ihren fertigen Brief kostenlos erstellen.

Icon mit i Recht auf Auskunft und auf eine Kopie der Daten

Wie schon nach bisheriger Rechtslage haben Sie ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Auf Verlangen müssen Unternehmen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache über die Datenverarbeitung informieren. Hierzu gehört beispielsweise die Speicherdauer, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden, welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, Informationen über die Herkunft der Daten und mögliche Empfänger der Daten.

Das Auskunftsrecht ist von großer Bedeutung. Denn Sie haben dadurch die Möglichkeit, weitere Verbraucherrechte geltend zu machen. Dazu zählen etwa das Recht auf Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung der Daten).

Tipp: Verlangt ein Unternehmen von Ihnen einen Identitätsnachweis (z.B. Kopie Ihres Personalausweises), sollten Sie alle für Ihre Anfrage unerheblichen Angaben schwärzen.

Neu hinzugekommen ist das Recht auf eine Kopie der Daten. Sie können ganz konkret Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verarbeitet werden (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde) und erhalten diese in Form einer Kopie vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.

personenbezogene Daten

Die Auskunft muss grundsätzlich kostenlos erteilt werden. Auch die erste Kopie der Daten muss das Unternehmen kostenlos bereitstellen. Sie können Ihr Auskunftsrecht formlos und ohne Begründung gegenüber dem Unternehmen geltend machen.

Hier können Sie unseren Musterbrief zum Recht auf Auskunft und Kopie Ihrer Daten selbst erstellen und herunterladen.

Icon mit Muelltonne Recht auf Löschung / Recht auf Vergessenwerden

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Unternehmen Daten löschen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden oder für den ursprünglichen Zweck, für den die Daten erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Auch wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen (Musterbrief) oder Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt haben, müssen die Daten gelöscht werden.

Außerdem stärkt die DSGVO den Schutz von Kindern. Diese können die mit der Datenverarbeitung verbundenen Gefahren meist gar nicht abschätzen. Sie können deshalb auch noch später als Jugendliche oder sogar als Erwachsene die Löschung der Daten, die im Kindesalter erhoben wurden, verlangen.

Das Recht auf Vergessenwerden wird außerdem gestärkt. Unternehmen müssen die Daten oder Links zu diesen nicht nur auf ihrer eigenen Internetseite löschen, sondern zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Im Rahmen des Möglichen müssen sie Dritte, die die personenbezogenen Daten ebenfalls verarbeiten, darüber informieren, dass ein Verbraucher die Löschung der Daten bzw. Links verlangt hat.

Das Recht auf Löschung / Recht auf Vergessenwerden kann jedoch z.B. durch das Recht auf Meinungsfreiheit und Information eingeschränkt sein.

Für die Löschung Ihrer Daten können Sie folgende Musterbriefe nutzen:

Icon mit Lautsprecher Widerspruchsrecht

Sie können der Datenverarbeitung jederzeit und kostenlos widersprechen. Werden die Daten für Direktwerbung und damit verbundene Profilbildung verwendet, dürfen sie dann nicht weiter verwendet werden. Der Widerspruch muss in diesem Fall auch nicht begründet werden. Sie können außerdem der Datennutzung gegenüber Werbetreibenden widersprechen und zusätzlich die Sperrung Ihrer Daten verlangen. Die Sperrung ist dann sinnvoller als eine Löschung der Daten, da Werbetreibende die Daten ansonsten einfach neu erheben könnten, etwa durch Adresshändler. Auch hierfür gibt es einen Musterbrief.

Dient die Verarbeitung anderen Zwecken als der Direktwerbung, müssen Sie für den Widerspruch einen plausiblen Grund angeben. Nutzen Sie auch hierfür unseren Musterbrief. Ob das Unternehmen die Daten möglicherweise trotzdem weiterverarbeiten darf, hängt vom Einzelfall ab, z.B. wenn die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Icon mit Paragraph Recht auf Berichtigung

Sie können verlangen, falsche Daten zu Ihrer Person unverzüglich zu korrigieren. Nutzen Sie hierzu unseren Musterbrief. Daneben haben Sie auch das Recht auf Vervollständigung Ihrer unvollständigen Daten.

Icon mit Hand Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung der Daten)

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch verlangen, dass Ihre Daten nicht weiter verarbeitet werden. Die Daten werden also nicht gelöscht, aber der Datenverarbeiter muss die Daten sperren und kann sie erst einmal nicht wie gewohnt weiter nutzen. Dies gilt beispielsweise für Fälle, in denen Streit über die Richtigkeit der Daten besteht oder wenn Sie Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt haben, aber noch unklar ist, ob die zwingenden schutzwürdigen Gründe des Unternehmens für die Weiterverarbeitung überwiegen. In der Praxis unterliegen Unternehmen außerdem oftmals Aufbewahrungspflichten. Dann werden Daten nicht gelöscht, aber zumindest für weitere Nutzung gesperrt.

Icon mit Umzug Recht auf Datenmitnahme

Mit dem neuen Recht auf Datenübertragbarkeit können Sie einfacher zu einem neuen Anbieter wechseln. Ob in ein anderes soziales Netzwerk, einen anderen Messenger, zum anderen E-Mail-Anbieter oder Musikstreaming-Dienst – künftig sollen Freunde, Kontakte oder Playlists einfach mit umziehen können. Sie können dazu von Ihrem Anbieter die Herausgabe der Daten verlangen, die Sie selbst bereitgestellt haben. Dazu gehören Daten, die Sie im Rahmen einer Einwilligung oder aufgrund der Grundlage eines Vertrages hinterlassen haben. Sie können auch verlangen, dass die Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format direkt an den neuen Anbieter übermittelt werden, wenn dies technisch machbar ist.

Weil dieses Recht komplett neu ist, muss die Praxis erst noch zeigen, wie es funktioniert. Anbieter müssen ihre Nutzer über ihr Recht auf Datenmitnahme aber informieren.

Der Umzug zum neuen Anbieter führt nicht dazu, dass die Daten beim alten Anbieter automatisch gelöscht werden. Wer seine Daten beim alten Anbieter löschen lassen will, muss daher auch sein Profil löschen und gegebenenfalls den Vertrag kündigen.

Icon mit Kalender Form und Fristen

Sie können Ihre Rechte gegenüber dem Unternehmen formlos (z.B. per Brief oder E-Mail) geltend machen. Dazu können Sie unsere Musterbriefe nutzen, die Sie verlinkt in diesem Text und im Bereich "Downloads zum Thema" finden. Das Unternehmen muss unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats reagieren. Die Reaktion des Unternehmens kann schriftlich, elektronisch oder – auf Ihren Wunsch – auch mündlich erfolgen.

Icon mit Pfeilen Kopplungsverbot

Anbieter dürfen Sie nicht zu einer Einwilligung in die Verarbeitung von Daten zwingen, wenn diese nicht für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Sie sollen eine echte Wahl haben und keinem Druck oder Zwang unterworfen sein, der Datenverarbeitung zuzustimmen. Wie dieses Kopplungsverbot in der Praxis genau gehandhabt wird, muss sich allerdings erst noch zeigen. Muss etwa ein Verbraucher in einem Online-Shop seine Einwilligung in die Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken erteilen, um den Kauf abzuschließen, so dürfte die Einwilligung nicht freiwillig und somit unwirksam sein.

Der Verein Digitale Gesellschaft hat ein interaktives Portal zur DSGVO gestaltet. Dort finden Sie Informationen - unter anderem Videos zu verschiedenen Datenschutzthemen.

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