Was muss ich beim Onlineshopping im Ausland beachten?

Stand:
Bei Online-Händlern mit Sitz im Ausland gelten unter Umständen andere rechtliche Rahmenbedingungen und es drohen hohe Zusatzkosten für Einfuhr und Versand.
Warenkörbe drehen sich um eine Weltkugel

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie Waren bei Onlineshops im Ausland bestellen, müssen Sie mit zusätzlichen Steuern, Zollgebühren und hohen Versandkosten rechnen.
  • Bei Problemen mit dem Händler gilt möglicherweise anderes Recht als in Deutschland.
  • Beim Onlineshopping in einem Land der EU gelten weitgehend die gleichen Rechte.
  • Informieren Sie sich im Zweifel direkt beim Händler und beim Zoll.
On

Welche Rechte habe ich beim Einkauf innerhalb der EU?

Bei einem Einkauf innerhalb der EU gelten – zum Beispiel aufgrund der Richtlinie über die Verbraucherrechte – weitgehend die gleichen rechtlichen Bedingungen, die sicherstellen sollen, dass Sie beim Kauf von Waren und Dienstleistungen in der EU klare Informationen zu dem erworbenen Produkt oder Service, seinem Preis, dem Versand und den Versandkosten sowie zu Ihren Rechten im Falle eines Problems erhalten. Es müssen beispielsweise diverse Informationspflichten erfüllt werden, zu denen auch gehört, dass Sie der Verkäufer auf anfallende Zusatzkosten hinweisen muss. Zudem besteht unter den genannten Voraussetzungen EU-weit ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Einfuhrzölle fallen in der Regel nicht an. Verbrauchssteuern fallen nur bei einzelnen Produkten wie Alkohol, Kaffee und Tabakwaren an. Diese werden in der Regel von den Händlern direkt übernommen beziehungsweise direkt in den Kaufpreis mit eingerechnet.

 

Worauf muss ich achten, wenn ich außerhalb der EU einkaufe?

Bei Einkäufen außerhalb der EU kommt es hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts auf den konkreten Einzelfall an. Zunächst kann das Recht eines bestimmten Staates gewählt werden - zwingende Rechte wie Widerruf und Gewährleistung dürfen dadurch aber nicht nachteilig geändert werden. Ansonsten ist maßgeblich, ob der Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit auf den Mitgliedstaat des Verbrauchers „ausgerichtet“ hat. Das geschieht z.B. durch Werbung über Medien im Staat des Verbrauchers (Zeitungsanzeigen, Fernsehsendungen).

Bei Onlineshops kommt es stark auf die jeweilige Homepage an. Es gibt dabei verschiedene Indizien, die alleine nicht unbedingt ausreichen:

  • Welche Top-Level-Domain hat die Webseite?
  • Beschreibt der Unternehmer die Anfahrt von Ihrem Staat zu seinem Unternehmenssitz?
  • Ist eine Telefonnummer mit deutscher Vorwahl angegeben?
  • Kann man in deutscher Sprache bestellen und sind die Preise in Euro angegeben?

Aus diesen Kriterien kann sich ergeben, dass deutsches Recht anwendbar ist. Dies zu beurteilen, ist mitunter kompliziert.

Informieren Sie sich daher direkt beim Händler über dessen Bedingungen und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten. Kalkulieren Sie mögliche Mehrkosten für die Einfuhr der Ware mit ein:

So fällt in aller Regel eine Einfuhrumsatzsteuer an, die immer dann gezahlt werden muss, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland geschickt werden. Sie ist vergleichbar mit der Mehrwertsteuer und beträgt für gewöhnlich 7 oder 19 Prozent.

Darüber hinaus sind regelmäßig Zölle fällig. Da die zu zahlenden Zölle und Steuern je nach Warenwert und Produktart variieren, sollten Sie sich vor der Bestellung beim Zoll über die Formalitäten informieren. Genauere Details überprüfen Sie am besten direkt auf der Seite des Zolls. Mit dem Abgabenrechner können Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern berechnen. Beachten Sie auch, dass für einige Waren Einfuhrverbote bestehen.

Direkter Ansprechpartner für alle deutschen Verbraucher in grenzüberschreitenden Fragen ist das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Zoll-Reform 2026: Online-Shopping bei Temu, Shein & Co. wird teurer

Wer gerne bei Plattformen außerhalb der EU bestellt, muss sich auf höhere Kosten einstellen. Die EU-Kommission plant eine umfassende Reform des Zollrechts, um fairen Wettbewerb zu sichern und Verbraucher*innen besser zu schützen.

Das ändert sich für Verbraucher:innen beim Online-Shopping aus Nicht-EU-Ländern:

  • Wegfall der 150-Euro-Freigrenze: Voraussichtlich ab Juli 2026 entfällt die Befreiung von Zollabgaben für Pakete unter 150 Euro.
  • Zollpauschalen: Pro Warenkategorie in einer Sendung sollen künftig 3 Euro zusätzlich anfallen. Bei gemischten Paketen können sich diese Beträge schnell summieren.
  • Neue Bearbeitungsgebühren: Ab November 2026 wird für Import-Artikel eine zusätzliche Gebühr erhoben. Diese müssen die Plattformbetreiberinnen zahlen, was jedoch indirekt zu höheren Preisen für Kundinnen führen dürfte.
  • Plattformen in der Pflicht: Online-Händler*innen werden künftig rechtlich als Importeure behandelt. Sie müssen garantieren, dass ihre Waren EU-Standards (Umwelt, Sicherheit) entsprechen.
     

Tipps der Verbraucherzentralen für Ihren Online-Kauf

Um böse Überraschungen bei der Zustellung zu vermeiden, sollten Shopper:innen folgende Punkte beachten:

  1. Gesamtpreis prüfen: Schauen Sie bereits im Warenkorb nach, ob Steuern und Zölle transparent ausgewiesen sind.
  2. Nachzahlungen einplanen: Fehlen diese Angaben, müssen Sie die Gebühren oft direkt bei der Paketübergabe nachzahlen.
  3. Qualität kritisch hinterfragen: Billig-Importe erfüllen oft nicht die strengen EU-Sicherheitsnormen.

Hintergrund: Die EU möchte mit diesen Maßnahmen den unfairen Wettbewerb durch Billig-Importe stoppen und die Kontrolle von Umwelt- und Verbraucherschutzstandards verschärfen. Plattformen werden zudem ermutigt, Lagerhäuser innerhalb der EU zu nutzen, um die Zollabwicklung zu vereinfachen
 

Ratgeber-Tipps

Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…