CO₂-Preis trifft ab 2021 fast jeden Haushalt

Stand:
Heizen und Autofahren können ab 2021 teurer werden. Grund ist die neue CO₂-Abgabe.
Heizungsthermostat auf Stufe 3

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab Januar wird eine CO₂-Abgabe fällig unter anderem auf Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Flüssiggas.
  • Für einen Beispielhaushalt bedeutet das Mehrkosten von gut 200 Euro.
  • Energiesparen und Anbieterwechsel können die Belastung abfedern.
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Für 2021 sollten Sie zusätzliche Kosten in Ihr Budget einplanen. Ab dann greift die neue Bepreisung von CO₂-Emissionen, die der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Ziel ist, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen und zum Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anzuregen. Die CO₂-Preise werden ab 1. Januar unter anderem fällig auf Benzin, Diesel, Heizöl, Gas und Flüssiggas. Biomethan ist von der CO₂-Bepreisung ausgenommen. Für Kohle wird ab 2023 ein nationaler Emissionspreis erhoben. An der Zapfsäule werden sich Preiserhöhungen direkt ab Jahresbeginn bemerkbar machen.

Auch beim Heizölkauf ist mit Aufschlägen zu rechnen, gleiches gilt für die Gaspreise. Wie hoch die Erhöhungen hier ausfallen, hängt von den einzelnen Anbietern ab – sie entscheiden selbst, ob sie die gesamten Kosten der sogenannten CO₂-Abgabe an ihre Kunden weitergeben. In jedem Fall sollten auch Mieterhaushalte mit Zentralheizung, die ihre Energieverträge nicht selbst abschließen, wissen: Künftige Nebenkostenabrechnungen können wegen des CO₂-Preises höher ausfallen.

So wirkt sich die Abgabe auf einen Beispielhaushalt aus

Die Abgabe beginnt bei 25 Euro pro Tonne CO₂-Ausstoß und steigt zunächst bis 2025 jährlich auf dann 55 Euro. Für eine Beispielfamilie im Einfamilienhaus mit Gasheizung und Auto mit Benzin-Antrieb kommen insgesamt rund 205 Euro CO₂-Preis im nächsten Jahr zusammen. Vier Jahre später sind es schon 451 Euro.

Wie sich dieses Beispiel errechnet und wo sich individuell sparen lässt:

An der Zapfsäule. Auf jeden Liter Diesel werden in diesem Jahr 8 Cent CO₂-Preis fällig, beim Benzin sind es 7 Cent. Das führt zu Mehrkosten von 85 Euro, wenn man eine jährliche Fahrleistung von 15.000 Kilometern und einen Benzinverbrauch von 8 Litern pro 100 Kilometer annimmt. Im Jahr 2025 werden es 187 Euro sein.

Beim Sparen hilft hier vor allem der Umstieg auf Fahrrad, Bus oder Bahn. Wer nicht auf das Auto verzichten kann, findet im E-Auto eine klimafreundlichere Alternative ohne die neue CO₂-Abgabe – geladen am besten und günstigsten mit Solarstrom vom eigenen Dach.

Beim Heizen mit Öl. Ein Jahresbedarf von 2000 Litern Heizöl wird zum kommenden Jahr mit etwa 159 Euro CO₂-Preis belegt, vier Jahre später mit rund 350 Euro.

Langfristig ist der Umstieg auf andere Energieträger zu empfehlen. Wärmepumpen, Holzpelletheizungen und Solarthermieanlagen nutzen erneuerbare Energien. Für sie fällt die neue CO₂-Abgabe nicht an und ihr Einbau wird staatlich stark gefördert. Auch für Wärmedämmung, die den Verbrauch spürbar senkt, gibt es Zuschüsse. Kurzfristig auszahlen können sich zudem kleinere Maßnahmen wie die Dämmung der Heizungsrohre oder die Nutzung programmierbarer Thermostate.

Beim Heizen mit Gas. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh ist in diesem Jahr mit einem CO₂-Preis von 120 Euro zu rechnen. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 264 Euro. Ob Kunden allerdings wirklich entsprechend mehr zahlen müssen, hängt von der Preispolitik der Versorger ab. Diese müssen jede Erhöhung mit sechs Wochen Vorlauf ankündigen. Soll der Preis also zum Jahresbeginn steigen, musste das bis Mitte November angekündigt werden.

Kunden haben dann in der Regel ein Sonderkündigungsrecht und sollten günstigere Alternativen prüfen.

Rechner: Was macht die CO₂-Abgabe für meine Heizkosten aus?

Individuelle Werte zur Höhe der CO₂-Bepreisung im Heizbereich können Sie hier ermitteln:

Ich möchte meine Mehrkosten (inkl. Mehrwertsteuer) für Heizenergie pro Jahr berechnen lassen:
*Es werden durchschnittliche Heizverbräuche für verschiedene Quadratmeter-Wohneinheiten vorgegeben.
Bitte geben Sie an, welches Heizungssystem Sie nutzen:
Bitte geben Sie die Größe Ihrer Wohneinheit in Quadratmetern an:

Hinweis: Die Mehrkosten sollen ab 2023 anteilig von Mieter:innen und Vermieter:innen in Abhängigkeit der Gebäudeeffizienz getragen werden. Die Regelung ist jedoch noch in der Ausarbeitung.

 

Ihre zu erwartenden Mehrkosten

 

für Energieträger Gas
im Jahr 2021: 40,58 Euro
im Jahr 2022: 48,75 Euro
im Jahr 2023: 48,75 Euro
im Jahr 2024: 56,81 Euro
im Jahr 2025: 73,04 Euro
im Jahr 2026: 89,27 bis 105,50 Euro
im Jahr 2021: 48,69 Euro
im Jahr 2022: 58,50 Euro
im Jahr 2023: 58,50 Euro
im Jahr 2024: 68,17 Euro
im Jahr 2025: 87,64 Euro
im Jahr 2026: 107,12 bis 126,59 Euro
im Jahr 2021: 56,81 Euro
im Jahr 2022: 68,25 Euro
im Jahr 2023: 68,25 Euro
im Jahr 2024: 79,53 Euro
im Jahr 2025: 102,25 Euro
im Jahr 2026: 124,97 bis 147,69 Euro
im Jahr 2021: 64,92 Euro
im Jahr 2022: 78,00 Euro
im Jahr 2023: 78,00 Euro
im Jahr 2024: 90,89 Euro
im Jahr 2025: 116,86 Euro
im Jahr 2026: 142,82 bis 168,79 Euro
im Jahr 2021: 73,04 Euro
im Jahr 2022: 87,75 Euro
im Jahr 2023: 87,75 Euro
im Jahr 2024: 102,25 Euro
im Jahr 2025: 131,46 Euro
im Jahr 2026: 160,68 bis 189,89 Euro
im Jahr 2021: 81,15 Euro
im Jahr 2022: 97,50 Euro
im Jahr 2023: 97,50 Euro
im Jahr 2024: 113,61 Euro
im Jahr 2025: 146,07 Euro
im Jahr 2026: 178,53 bis 210,99 Euro
im Jahr 2021: 97,38 Euro
im Jahr 2022: 117,00 Euro
im Jahr 2023: 117,00 Euro
im Jahr 2024: 136,33 Euro
im Jahr 2025: 175,28 Euro
im Jahr 2026: 214,24 bis 253,19 Euro
im Jahr 2021: 105,50 Euro
im Jahr 2022: 126,75 Euro
im Jahr 2023: 126,75 Euro
im Jahr 2024: 147,69 Euro
im Jahr 2025: 189,89 Euro
im Jahr 2026: 232,09 bis 274,29 Euro
im Jahr 2021: 121,73 Euro
im Jahr 2022: 146,25 Euro
im Jahr 2023: 146,25 Euro
im Jahr 2024: 170,42 Euro
im Jahr 2025: 219,11 Euro
im Jahr 2026: 267,80 bis 316,49 Euro
für Energieträger Öl
im Jahr 2021: 59,35 Euro
im Jahr 2022: 71,22 Euro
im Jahr 2023: 71,22 Euro
im Jahr 2024: 83,09 Euro
im Jahr 2025: 106,83 Euro
im Jahr 2026: 130,57 bis 154,31 Euro
im Jahr 2021: 71,22 Euro
im Jahr 2022: 85,47 Euro
im Jahr 2023: 85,47 Euro
im Jahr 2024: 99,71 Euro
im Jahr 2025: 128,20 Euro
im Jahr 2026: 156,69 bis 185,18 Euro
im Jahr 2021: 83,09 Euro
im Jahr 2022: 99,71 Euro
im Jahr 2023: 99,71 Euro
im Jahr 2024: 116,33 Euro
im Jahr 2025: 149,57 Euro
im Jahr 2026: 182,80 bis 216,04 Euro
im Jahr 2021: 94,96 Euro
im Jahr 2022: 113,95 Euro
im Jahr 2023: 113,95 Euro
im Jahr 2024: 132,95 Euro
im Jahr 2025: 170,93 Euro
im Jahr 2026: 208,92 bis 246,90 Euro
im Jahr 2021: 106,83 Euro
im Jahr 2022: 128,20 Euro
im Jahr 2023: 128,20 Euro
im Jahr 2024: 149,57 Euro
im Jahr 2025: 192,30 Euro
im Jahr 2026: 235,03 bis 277,76 Euro
im Jahr 2021: 118,70 Euro
im Jahr 2022: 142,44 Euro
im Jahr 2023: 142,44 Euro
im Jahr 2024: 166,18 Euro
im Jahr 2025: 213,66 Euro
im Jahr 2026: 261,15 bis 308,63 Euro
im Jahr 2021: 142,44 Euro
im Jahr 2022: 170,93 Euro
im Jahr 2023: 170,93 Euro
im Jahr 2024: 199,42 Euro
im Jahr 2025: 256,40 Euro
im Jahr 2026: 313,37 bis 370,35 Euro
im Jahr 2021: 154,31 Euro
im Jahr 2022: 185,18 Euro
im Jahr 2023: 185,18 Euro
im Jahr 2024: 216,04 Euro
im Jahr 2025: 277,76 Euro
im Jahr 2026: 339,49 bis 401,21 Euro
im Jahr 2021: 178,05 Euro
im Jahr 2022: 213,66 Euro
im Jahr 2023: 213,66 Euro
im Jahr 2024: 249,28 Euro
im Jahr 2025: 320,50 Euro
im Jahr 2026: 391,72 bis 462,94 Euro

Hinweis: Die Mehrkosten sollen ab 2023 anteilig von Mieter:innen und Vermieter:innen in Abhängigkeit der Gebäudeeffizienz getragen werden. Die Regelung ist jedoch noch in der Ausarbeitung.

 

Ihre zu erwartenden Mehrkosten

 

Mehrkosten Eingabe kWh

Damit die CO₂-Bepreisung Mieter nicht unangemessen hart trifft, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine gerechtere Verteilung.

Der Hintergrund: Hauseigentümer können selbst entscheiden, ob, wann und wie sie eine Heizungsanlage modernisieren, und so Kosten bei der CO₂-Abgabe senken. Mieter können das nicht oder nur eingeschränkt. Damit haben Mieter selbst kaum Möglichkeiten, die Höhe ihrer Zahlungen für die CO₂-Bepreisung zu senken.

Der vzbv fordert daher die Aufteilung der durch die CO₂-Bepreisung entstehenden Kosten zwischen Mietern und Vermietern je zur Hälfte.

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Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.