Zimtkapseln - positive Wirkung auf den Blutzuckerspiegel?
Stand:
Eine positive Wirkung von Zimtkapseln auf den Blutzuckerspiegel ist nicht belegt. Wer Diabetes hat, sollte vorsichtig sein. Mit zu viel Cumarin können sie sogar schädlich sein.
Foto:
utah778 / Fotolia
Das Wichtigste in Kürze:
Cumarin ist in größeren Mengen lebertoxisch.
Es kann in Zimtkapseln für den Blutzuckerspiegel enthalten sein. Bei höherer Dosierung ist eine Überschreitung der Tagesdosis für Cumarin möglich.
Bei Zimtkapseln sind Unverträglichkeiten (vor allem gegen Zimtaldehyd) möglich. Nicht bei Magen- und Darmgeschwüren nehmen.
Schwangerschafts-Diabetes kann man mit Zimtkapseln nicht vorbeugen.
Wer an Diabetes leidet, sollte besser geprüften Medikamenten vertrauen, für Zimt-Nahrungsergänzungsmittel gibt es keine Wirkbelege.
Werbeaussagen, die eine Wirkung auf den Blutzuckerspiegel versprechen, beziehen sich auf zugesetzte Mineralstoffe wie Chrom und Zink.
On
Was steckt hinter der Werbung für Zimtkapseln?
Zimtpulver aus Cassia-Zimt wird als Nahrungsergänzungsmittel (NEM) bzw. diätetisches Lebensmittel in Kapselform "für die Normalisierung des Blutzuckerspiegels" im Handel angeboten oder auch auf Gesundheitsseiten im Internet angepriesen . Wie bei Nahrungsergänzungsmitteln üblich, sind die am Markt erhältlichen Produkte kaum vergleichbar. Einige enthalten verkapseltes Zimtpulver, andere wässrige Zimt-Extrakte und sie sind nicht auf wirkungsrelevante Inhaltsstoffe wie Zimtaldehyd standardisiert. Eine blutzuckersenkende Wirkung ist für keines der Produkte eindeutig belegt. Auch die zusammengefassten Ergebnisse bisheriger Studien zeigen, dass Zimt den Blutzuckerspiegel bei Diabetiker:innen wahrscheinlich nicht beeinflusst.
Viele Zimtkapseln enthalten daher zusätzlich Chrom, Zink oder bestimmte Ballaststoffe, für die folgende Werbeaussagen zugelassen sind:
Chrom trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutzuckerspiegels bei.
Zink trägt zu einem normalen Kohlenhydrat-Stoffwechsel bei.
Der Verzehr von Alpha-Cyclodextrin / Arabinoxylan / Beta-Glucanen aus Hafer oder Gerste / Hydroxypropylmethylcellulose / Pektinen als Bestandteil einer (stärkehaltigen) Mahlzeit trägt dazu bei, dass der Blutzuckerspiegel nach der Mahlzeit weniger stark ansteigt.
Produkte, die damit werben, den Blutzuckergehalt bei Diabetes mellitus Typ 2 zu senken, sind als Arzneimittel einzustufen und bedürfen einer Zulassung. Bei den Nahrungsergänzungsmitteln dagegen erfolgt keine behördliche Prüfung von Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität. Das liegt alleine in der Verantwortung des Herstellers. Daten, die eine Unbedenklichkeit von einer Zimt-Dosis im Grammbereich (bis 6 Gramm täglich) belegen, gibt es nicht.
Zimthaltige Nahrungsergänzungsmittel können sich erheblich in ihrem Gehalt an lebertoxischem Cumarin (Kumarin) unterscheiden. Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung zeigen, dass einige Produkte so viel Cumarin enthalten, dass die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (0,1 mg/ kg Körpergewicht) bei der empfohlenen Tagesdosis überschritten wird. Solche Produkte hält das Bundesinstitut für Risikobewertung für gesundheitlich bedenklich. Eine Kennzeichnung des Cumarins-Gehalts auf dem Produkt ist nicht erforderlich. Zwar gibt es seit 2011 Grenzwerte für Cumarin in bestimmten verzehrfertigen zimthaltigen Lebensmitteln (vor allem Backwaren und Desserts), nicht jedoch für Zimt als Gewürz oder in Kapseln.
Was sollte ich bedenken?
Wenn Sie Nahrungsergänzungsmittel auf Zimtbasis nehmen möchten, sollten Sie in erster Linie auf die verwendete Zimtsorte achten, denn diese Produkte können einen hohen Cumaringehalt aufweisen. Besonders hohe Gehalte sind bei der Verwendung von Cassia-Zimt und dem aus Ägypten und arabischen Ländern stammendem Cinnamommum zu erwarten, eher niedrige bei der Verwendung von Ceylon-Zimt. Aber auch die Verarbeitung des Zimts hat Einfluss auf den Cumaringehalt des Nahrungsergänzungsmittels. Bei der Einnahme von Kapseln mit Cassia-Zimtpulver kann es je nach Dosisempfehlung zu Überschreitungen der tolerierbaren täglichen Cumarin-Aufnahmemenge (TDI-Wert) kommen. Am besten schauen Sie auf der Verpackung oder im Internetauftritt des Herstellers, ob es dort Angaben zum Cumarin-Gehalt bzw. dessen Kontrolle gibt. Teilweise stehen auch Analysenergebnisse online.
Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie ein solches Produkt über das Internet – vor allem von ausländischen Vertreibern – beziehen.
Als unerwünschte Wirkung auf Zimt-Produkte sind allergische bzw. Unverträglichkeitsreaktionen (vor allem auf Zimtaldehyd) bekannt.
Bei Überempfindlichkeit sowie bei Magen- oder Darmgeschwüren sollten Zimtkapseln nicht genommen werden.
Es sind Wechselwirkungen von Zimt mit verschiedenen Medikamenten bekannt, unter anderem mit Antidiabetika. Nehmen Sie keine Zimt-haltigen Nahrungsergänzungsmittel ohne ärztliche Rücksprache, sofern Sie Medikamente nehmen.
Nicht zuletzt: Es sollte keine eigenmächtige Selbstmedikation - vor allem von Schwangeren - zur Senkung des Blutzuckerspiegels bei Diabetes mellitus Typ 2 mittels Zimtprodukten erfolgen, da weder Daten zur Toxikologie bei täglicher Langzeitaufnahme hoher Zimtmengen vorliegen noch die Blutzucker senkende Wirkung eindeutig belegt ist. Die Behandlung von Diabetes gehört in ärztliche Hand, so dass geprüfte und zugelassene Medikamente zur Behandlung eingesetzt werden. Nahrungsergänzungsmittel sind dafür nicht vorgesehen. Auch gibt es keine Belege, dass mit Zimtkapseln einem Schwangerschafts-Diabetes vorgebeugt werden könnte. Hier könnte ggf. im Vorfeld eine Ernährungsberatung hilfreich sein.
Was ist Zimt?
Als Zimt wird die getrocknete innere Rinde der immergrünen Zimtbäume Cinnamomum sp. bezeichnet. Zimt wird hauptsächlich als Gewürz verwendet, ist aber auch als Nahrungsergänzungsmittel und als Arzneimittel erhältlich.
Ceylon-Zimt stammt vom echten Zimtbaum Cinnamomum verum (Cinnamomum zeylanicum), der in Sri Lanka heimisch ist. Die zweite wichtige Stammpflanze ist der chinesische Zimtbaum Cinnamomum cassia (= Cinnamomum aromaticum). Dieser wird für die Herstellung von Cassia-Zimt verwendet.
Als Arzneimittel wird Zimt traditionell bei Magen-Darm-Beschwerden eingenommen. Hierfür wird die Zimtrinde (Cinnamomi cortex) verwendet. Ihre Zubereitung ist im Europäischen Arzneibuch genau definiert. Danach besteht sie aus der getrockneten Rinde junger, auf zurückgeschnittenen Stöcken wachsender Schösslinge von Cinnamomum verum, also Ceylon-Zimt, die vom äußeren Kork und dem darunter liegenden Parenchym befreit wurde.
Quellen:
Leach MJ, Kumar S (2012): Cinnamon for diabetes mellitus. Cochrane Database Syst Rev, Stand: 12.09.2012 (abgerufen am 18.04.2024)
Nahrungsergänzungsmittel sind häufig überflüssig, denn die benötigten Nährstoffmengen lassen sich auch einfach essen. Das zeigt die bei den Verbraucherzentralen erhältliche Drehscheibe "Wellness, Gesundheit, Schönheit?". Sie informiert entsprechend der hier im Portal genannten Produktgruppen über die entsprechenden Inhaltsstoffe in herkömmlichen Lebensmitteln und zeigt die benötigten Portionsgrößen. Hier ist sie digital umgesetzt.
Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen
Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte
Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.