Verbraucherzentrale Bundesverband prüft Sammelklage gegen die Avacon Natur GmbH: Betroffene Fernwärmekund:innen gesucht

Stand:
Fernwärmekund:innen des Unternehmens waren in den vergangenen Jahren teils mit sehr hohen Rechnungen konfrontiert. Die Verbraucherzentrale hält die erfolgten Preiserhöhungen für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht daher gerichtlich gegen das Unternehmen vor. Wenn sich genügend Betroffene melden, soll eine Sammelklage erhoben werden.
Fernwärme
Fernwärme Rohre

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Darum geht es in dem Verfahren gegen die Avacon Natur GmbH

Die Avacon Natur GmbH versorgt große Teile Niedersachsens und Sachsen-Anhalts mit Fernwärme. Ihre in den  vergangenen Jahren erklärten teils massiven Preissteigerungen sind nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) unwirksam, da sie auf unzulässigen Preisklauseln beruhen. Teilweise hatten sich die Arbeitspreise zeitweilig fast verfünffacht. Diese Preissteigerungen belasten die Verbraucher:innen erheblich. Allein können sie sich dagegen kaum wehren.

Deswegen hat der vzbv bereits eine Unterlassungsklage gegen den Versorger eingereicht. Ziel ist es, die Verwendung der unzulässigen Preisanpassungsklauseln zu unterbinden.

Darüber hinaus prüft der vzbv auch eine Sammelklage, um die Rückzahlungen für die betroffenen Verbraucher:innen durchzusetzen.

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Häufig gestellte Fragen

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Wir möchten eine Sammelklage erheben, mit der wir die überhöhten Preise für die vergangenen Jahre zurückfordern – direkt an die Betroffenen.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Fernwärmekund:innen der Avacon Natur GmbH in ganz Sachsen-Anhalt und fast ganz Niedersachsen – ausgenommen ist hier nur das Versorgungsgebiet Hannover Kronsberg/Kronsrode.

Was kann ich tun, damit die Sammelklage erhoben wird?

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Aktuelle Meldung zum Verfahren

Fernwärme

vzbv sucht Fernwärmekund:innen für Sammelklage

Der vzbv verklagt zwei Fernwärmeanbieter wegen unzulässiger Preisklauseln: die Stadtwerke Neubrandenburg und die Avacon Natur GmbH. Sofern sich genügend Betroffene beim vzbv melden, kann dieser auch eine Sammelklage gegen beide Energieversorger einreichen, um die überhöhten Preise zurückzufordern.

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

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