Klage gegen Digistore 24 GmbH
Unzureichende Informationen über Vertragspartner, wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung und deren Gesamtpreis
Allgemeine Verfahrensdaten
Digistore 24 GmbH
St.-Godehard-Straße 32
31139 Hildesheim
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Berufungsverfahren: Teilerfolg sichert Verbraucherrechte
- Datum der Beendigung des Verfahrens: offen
- Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden: Nein, noch nicht
Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher beim Abschluss von Verträgen über Coaching-Leistungen nicht hinreichend transparent über den Vertragspartner, die finanzielle Gesamtbelastung sowie über die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Dienstleistung informiert sowie im Falle eines Widerrufs durch den Verbraucher in unzulässiger Weise dessen Widerrufsrecht leugnet.
Das Landegericht Hildesheim hat mit Urteil vom 29.01.2026 (Az. 11 O 6/25) die Beklagte antragsgemäß verurteilt.
Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung erhoben.
Im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) (Az. 13 U 22/26) wurde das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hildesheim abgeändert. Das OLG bestätigte die Verurteilung der Beklagten wegen der intransparenten Vertragsgestaltung. Auf den Antrag zum Widerrufsgeschehen verzichtete die Verbraucherzentrale nach einem richterlichen Hinweis des OLG. Im Ergebnis hat die Verbraucherzentrale die wesentlichen Transparenzpflichten für Verbraucher erfolgreich durchgesetzt.





