17. Juni 2026
Für Lebensmittel darf nur mit von der EU erlaubten Gesundheitsslogans, sogenannten Health Claims, geworben werden. Erlaubte Werbung mit Gesundheitsbezug heißt aber nicht, dass die so beworbenen Lebensmittel sinnvoll oder notwendig sind. Worauf Sie achten können, verrät Ihnen die Verbraucherzentrale.