Illegal in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet: Sildenafil und Tadalafil
Sildenafil und Tadalafil sind auch in niedrigen Dosierungen verschreibungspflichtige Arzneistoffe bei Erektionsschwäche. Sie finden sich häufig undeklariert - und teilweise gefährlich hoch dosiert - in angeblich natürlichen Potenzmitteln aus dem Internet. Insbesondere sogenannte Honig-Pasten sind auffällig oft betroffen.

Das Wichtigste in Kürze:
- Angeblich ganz natürliche Potenzmittel im Internet angepriesen als Alternative zur "Pharmakeule". Tatsächlich enthalten viele von ihnen trotzdem Sildenafil oder Tadalafil - allerdings ohne den Wirkstoff zu nennen.
- Diese Produkte können lebensgefährliche Nebenwirkungen haben. Auch Augenerkrankungen werden beschrieben.
- Aber auch die meisten in solchen Produkten verwendeten Pflanzenauszüge sind in der EU wegen fehlender Sicherheitsstudien nicht erlaubt.
Warnung vor Honigpaste: Gefährliches Potenzmittel versteckt
Haben Sie Honigpaste im Internet gekauft? Das Landratsamt Tübingen warnt vor „Lotus Mixed Herbal Paste“ von Amazon. In der Honigpaste kann sich versteckter Viagra-Wirkstoff Sildenafil befinden. Es drohen schwere Nebenwirkungen wie Herzrasen oder Sehstörungen. Betroffen sind Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum Juli 2030.
Alle unsere Verbraucherwarnungen zu Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie hier.
Angeblich natürliche Potenzmittel aus dem Internet
Als Nahrungsergänzungsmittel (oder Supplements) bezeichnete Produkte zur Steigerung der Potenz werden überwiegend im Internet oder in Erotik-Shops, aber auch als Abonnements ("Pillen-Falle") unter verschiedenen Bezeichnungen vertrieben. Die Produkte sollen – so die Angaben der Anbieter – meist rein pflanzliche, natürliche Inhaltsstoffe oder Vitamine enthalten.
Analysen zeigen immer wieder, dass eine Reihe von Präparaten nicht angegebene verschreibungspflichtige Arzneisubstanzen (Sildenafil, Tadalafil) bzw. nicht zugelassene ähnlich aufgebaute chemische Substanzen (z.B. Hydroxyhomosildenafil, Hydroxythiohomosildenafil, Sulfoaildenafil, Desmethylcarbodenafil) in pharmakologisch wirksamen Konzentrationen enthalten. Jeden Monat werden neue gefährliche Produkte entdeckt, leider aber von den Behörden nicht konsequent bekannt gemacht. Ein Blick in unsere Verbraucherwarnungen hilft möglicherweise, da wir auch im Ausland schauen.
Vor allem im Internet werden den Wirkstoffen Wirkungen zugesprochen, die wissenschaftlich nicht belegt sind. Dazu gehört die Steigerung der Libido oder eine Vergrößerung des Penis. Tatsächlich haben beide Substanzen bei gesunden Männern praktisch keine diesbezügliche Wirkung.
Zuletzt fielen immer wieder "Honig-Zubereitungen" und Produkte aus der Türkei negativ auf, wie Auswertungen des Europäischen Schnellwarnsystems, vom Landeszentrum Gesundheit NRW und teilweise auch auf Lebensmittelwarnung.de veröffentlichten Warnungen zeigen. Aktuelle Verbraucherwarnungen finden Sie bei uns unter "Achtung beim Kauf: Verbraucherwarnungen zu Nahrungsergänzungsmitteln".
Grundsätzlich sollten Sildenafil, Tadalafil und Co. wegen erheblicher Risiken und Nebenwirkungen nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden.
Wegen der potentiellen Gefährlichkeit hat der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2025 erneut entschieden, dass selbst geringe Dosierungen Sildenafil (25 und 50 mg) und Tadalafil (10 mg) weiterhin verschreibungspflichtig bleiben sollen. Die Deutsche Gesellschaft für Urologie und der Berufsverband der Deutschen Urologie hatten davor gewarnt, den Wirkstoff rezeptfrei verfügbar zu machen, da Erektionsprobleme Frühwarnsymptome für dahinterliegende Krankheiten sein können, die bei einem Arztbesuch auffallen würden.
Welche Nebenwirkungen gibt es?
Bei Einnahme von Arzneimitteln dieser Wirkstoffgruppe (die alle einen sogenannten Phosphodiesterase 5- Inhibitor = PDE5-Hemmer enthalten) können selbst bei gegebener Indikation (z.B. Erektionsstörungen) und bestimmungsgemäßem Gebrauch in seltenen Fällen schwere unerwünschte Wirkungen (z.B. Schlaganfall, Herzinfarkt) auftreten. Das gilt natürlich ganz besonders, wenn sie ohne Wissen des Anwenders, in völlig unkontrollierter Dosierung und ohne ärztliche Kontrolle eingenommen werden.
Häufige Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen, Gesichtsrötung, Verdauungsstörungen, Schwindel, Sehstörungen und Schwerhörigkeit.
Es gibt Wechselwirkungen der PDE5-Hemmer mit nitrathaltigen Medikamenten (z. B. Nitroglycerin), die Kombination beider Wirkstoffe kann potenziell einen lebensbedrohlichen Blutdruckabfall verursachen. Das betrifft vor allem Menschen mit Diabetes, Bluthochdruck, hohem Cholesterinspiegel oder Herzerkrankungen.
Personen mit Herzproblemen sind einem erhöhten Risiko von Herz-Kreislauf-Nebenwirkungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Brustschmerzen, Bluthochdruck ausgesetzt. Andere Nebenwirkungen sind Kopfschmerzen, Gesichtsrötung, Verdauungsstörungen, Schwindel, Sehstörungen und Schwerhörigkeit.
Seltenere Nebenwirkungen könnten bei regelmäßiger Verwendung Augenerkrankungen wie seröse Netzhautablösung (SRD), retinale Gefäßverschlüsse (RVO) und ischämische Optikusneuropathie (ION) sein.
Tipp: Wer Erektionsstörungen hat, sollte vertrauensvoll das ärztliche Gespräch suchen und keinesfalls angeblich natürliche Potenzmittel im Internet bestellen. Im schlimmsten Fall besteht Lebensgefahr.
Pflanzenauszüge in Potenzmitteln
Grundsätzlich bedeutet aber auch "rein pflanzlich" nicht, dass ein Produkt harmlos ist. Viele der in diesen Nahrungsergänzungsmitteln enthaltenen Pflanzenstoffe, oft asiatischen Ursprungs, sind wegen fehlender Sicherheitsnachweise in der EU nicht erlaubt, z.B. Mucuna pruriens (Juckbohne), Tongkat Ali (Eurycoma longifolia) oder Epimedium (Elfenblume). Die Yohimbe-Wurzel (Pausinystalia yohimbe) und Extrakte daraus sind wegen Gesundheitsgefahr sogar explizit per Gesetz verboten. Auch auf die Verwendung des "Testosteronbooster" Tribulus (Erdsternchen) sollte man – so das Bundesinstitut für Risikobewertung – wegen wissenschaftlicher Unsicherheiten und fehlender eindeutiger Studien zur Sicherheit besser verzichten.
Darüber hinaus werden die Aminosäuren Asparaginsäure und Arginin gerne als potenzsteigernd beworben, wissenschaftliche Belege dafür fehlen jedoch.
Insbesondere Pflanzenstoffe, aber auch Vitamine oder Mineralstoffe, können Wechselwirkungen mit Medikamenten haben, die akut oder wegen chronischer Erkrankungen genommen werden.
Was sind Sildenafil und Tadalafil?
Sildenafil und Tadalafil sind Arzneiwirkstoffe aus der Gruppe der PDE-5-Hemmer, einer Gruppe gefäßerweiternder Substanzen. Sie werden zur Behandlung von Erektionsstörungen (erektile Dysfunktion) beim Mann eingesetzt. Bekanntester Markenname für Sildenafil ist Viagra, für Tadalafil ist es Cialis.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind diese Arzneimittel verschreibungspflichtig. Ein Kauf in Online-Apotheken ohne Vorlage eines Rezeptes ist gesundheitlich höchst bedenklich. Seriöse Versandapotheken finden Sie hier.
Weitere Informationen:
Schlank und potent aus dem Internet?
Verbraucherwarnungen vor gepanschten Nahrungsergänzungsmitteln zur Potenzsteigerung
Warnungen des Landeszentrum Gesundheit NRW
Quellen:
Europäisches Schnellwarnsystem RASFF (zuletzt abgerufen am 11.07.2025)
BfR (2013): Risikobewertung von Pflanzen und pflanzlichen Zubereitungen. 2. ergänzte Auflage (zuletzt abgerufen am 11.07.2025)
BfR-Presseinformation 15/2012 vom 04.04.2012: Schlank und potent - mit Nebenwirkungen (zuletzt abgerufen am 11.07.2025)
EMA: Viagra/sildenafil, Stand: 04.03.2025 (zuletzt abgerufen am 11.07.2025
EMA: Cialis/tadalafil, Stand: 11.09.2024 (zuletzt abgerufen am 11.07.2025)
Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen: Aktuelles zu Arzneimitteln (zuletzt abgerufen am 11.07.2025)
FDA: Medication Health Fraud for Specific Diseases and Conditions - Sexual Enhancement Medication Health Fraud, Stand: 08.07.2025 (zuletzt abgerufen am 11.07.2025)
Kraus D: Was Patienten wissen müssen - PDE-5-Hemmer können auch ins Auge gehen. Springer medizin online vom 20.04.2022 (zuletzt abgerufen am 11.07.2025)
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG, Protokoll der 87. Sitzung am 11.07.2023 (zuletzt abgerufen am 11.07.2025)
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG, Protokoll der 90. Sitzung am 21.01.2025 (zuletzt abgerufen am 11.07.2025)




