Kündigung des Telefon- oder Internetanbieters: interaktive Briefvorlagen

Stand:
Mit unseren Schreiben kündigen Sie einen Mobilfunkvertrag/Festnetzanschluss oder klären Probleme, falls ein Anschluss nicht wie gewünscht funktioniert.
Off

Wir bieten verschiedene Schreiben. Wählen Sie aus, welches zu Ihrer Situation genau passt.

Kündigen Sie Ihren Mobilfunk- oder Festnetzvertrag
Mit unseren Schreiben kündigen Sie einen Mobilfunk- oder Festnetzanschluss, den Sie nicht mehr haben möchten, zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Kündigen Sie Ihren Telefon- / Internetanschluss bei einem Umzug
Ein Umzug ist nicht unbedingt ein Grund, einen Telefon- oder Internetvertrag fristlos zu kündigen. Wenn die bisherige Leistung an dem neuen Wohnort aber gar nicht verfügbar ist, dann können Sie mit dieser Vorlage innerhalb von drei Monaten ab Umzug kündigen.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Wenn der neue Anschluss nicht funktioniert, Schritt 1: Setzen Sie eine Frist
Wenn Ihr neuer Telefon- oder Internetanschluss länger als einen Tag nicht funktioniert hat, dann können Sie sich mit diesem Schreiben an Ihren Anbieter wenden. Er muss das Problem innerhalb von drei Wochen beheben – sonst können Sie ohne weitere Frist vom Vertrag zurücktreten.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Wenn der neue Anschluss nicht funktioniert, Schritt 2: Kündigung
Wenn Ihr neuer Telefon- oder Internet-Anschluss nicht funktioniert und Sie dem Anbieter schon eine Frist gesetzt haben, können Sie hiermit zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Wenn der Anbieter Ihren Vertrag ungewollt verlängert hat: Bestehen Sie auf Ihrer Kündigung
Wenn Sie Ihren Telefon- oder Internetvertrag gekündigt haben und dann statt einer Kündigung die Bestätigung für eine angeblich vereinbarte Vertragsverlängerung erhalten, können Sie mit diesem Brief auf Ihrer Kündigung bestehen.
-> Erstellen Sie nun dieses Schreiben.

Hintergründe, wann diese Musterschreiben helfen und was eventuell noch zu beachten ist, lesen Sie hier:

Brief im Briefkasten

Alle Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Haben Sie Ärger mit einem Anbieter, wollen Sie einen Vertrag kündigen oder Ihr Geld zurück? Unsere Musterbriefe helfen bei verschiedenen Themen.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.