Noch vor 31. März anfordern: Erstattung für Wärmepumpenstrom für 2025

Pressemitteilung vom
Wie Betreiber von Wärmepumpen mit extra Stromzähler profitieren
Wärmepumpe

Wer seine Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler betreibt, kann rückwirkend für das Jahr 2025 eine Rückerstattung bei zwei Strompreis-Bestandteilen anfordern. Es geht um die sogenannte KWKG- Umlage sowie die Offshore-Netzumlage. Im Einfamilienhaus mit durchschnittlichem Verbrauch kann das rund 78 Euro Ersparnis bedeuten.

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Damit die Entlastung wirksam wird, müssen Verbraucher jetzt schnell aktiv werden. „Rechtzeitig vor dem 31. März sollten Sie formlos ein Antrag bei Ihrem Stromversorger stellen“, rät Birgit Holfert, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Ein Musterschreiben zur Beantragung der Entlastung von Umlagen stellt neben verschiedenen Energieversorgern auch der Bundesverband Wärmepumpe e.V. zur Verfügung. Der Energieversorger hat dann den Antrag bis spätestens 31. März an den zuständigen Netzbetreiber weiterzuleiten.

Was ist ein separater Zählpunkt?

„Ein separater Zählpunkt liegt vor, wenn die Wärmepumpe über einen eigenen Stromzähler an das Netz angeschlossen ist – unabhängig vom übrigen Stromverbrauch im Haushalt“, erklärt Birgit Holfert. Dieser Zähler wird vom Messstellenbetreiber installiert und verwaltet.

Warum gibt es jetzt Geld zurück?

Grundlage der Rückerstattung ist § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Die Regelung war bisher von einer Genehmigung der EU abhängig. Diese liegt nun vor, so dass Verbraucher mit Wärmepumpe und eigenem Zählpunkt von der Befreiung profitieren können. „Der Antrag muss über den Stromversorger laufen, der die Erstattung wiederum beim Netzbetreiber geltend macht“, betont die Verbraucherzentrale.

Worauf muss ich achten?

Wer einen separaten Stromzähler für die Wärmepumpe installiert und einen Wärmepumpenstrom-Tarif hat, kann die Rückzahlung geltend machen.

Wie viel lässt sich sparen?

Für 2025 entfallen bei Wärmepumpen mit separatem Zähler zwei Umlagen: die Offshore-Netzumlage mit 0,816 Cent pro Kilowattstunde sowie die KWK-Umlage (kurz für Kraft-Wärme-Kopplung) mit 0,277 Cent pro Kilowattstunde. Das ergibt zusammen 1,301 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden im Jahr entspricht das rund 78 Euro Entlastung. Wichtig: Die Rückzahlung gilt nur für den Strom, der tatsächlich in der Wärmepumpe verbraucht wurde. 

 

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