Vorsicht vor versteckten Kreditkartenkosten

Pressemitteilung vom 02. Juli 2026

Vor dem Urlaub informieren.

Voreingestellte Teilzahlung kann teuer werden

Die Kreditkarte ist ein praktisches und weltweit akzeptiertes Zahlungsmittel. Sowohl bei der Hotel- oder Mietwagenbuchung oder beim Bezahlen im Restaurant ist sie beliebt und häufig unvermeidbar. Meist ausgestattet mit zusätzlichen Sicherheits- und Notfallfunktionen wie 24-Stundensperrhotline oder Versorgung mit Notfallbargeld bei Verlust oder Diebstahl der Karte, bietet die Kreditkarte viele Vorteile gegenüber dem Bargeld. Aber Achtung: bei einigen Kreditkarten lauern versteckte Kosten.

Teilzahlungsfunktion – das kann teuer werden

Bei vielen Kreditkartenanbietern ist die Teilzahlungsfunktion standardmäßig voreingestellt. Das bedeutet, dass die aufgelaufenen Kartenumsätze nicht in einer Summe dem Girokonto belastet werden, sondern in kleinen Teilbeträgen. Für den ausstehenden Betrag auf der Kreditkarte fallen Zinsen von über 15% an. Das wird nicht nur teuer, es kann auch eine Schuldenfalle sein. Die Verbraucherzentrale rät:

Teilzahlungsfunktion deaktivieren und vollständige Belastung einstellen.

  1. Auf die Teilzahlungsfunktion nur zurückgreifen, wenn kurzfristige finanzielle Engpässe überbrückt werden müssen.
  2. Offene Beträge im Auge behalten, um eine Schuldenspirale abzuwenden.

Zusätzliche Gebühren auch beim Bezahlen oder Geldabheben

Für den Einsatz der Kreditkarte im Ausland können zusätzliche Gebühren anfallen. So verlangen Banken häufig ein sogenanntes Auslandseinsatzentgelt. Dieses kann 
zwischen 1% und 3 % des Umsatzes betragen und verteuert somit jede einzelne Kartenzahlung. Auch beim Abheben von Bargeld an ausländischen Automaten können
zusätzliche Gebühren anfallen. 

Vor Reiseantritt lohnt sich also ein Blick in das Preis-Leistungsverzeichnis der Bank, um böse Überraschungen und Gebührenfallen zu vermeiden. Außerdem sollte bei Bargeldabhebungen eher die Option „ohne Umrechnung“ gewählt werden. 

Gebühren für Glücksspieltransaktionen oder den Kauf von Kryptowährungen

Wer im Urlaub plant, ein Casino aufzusuchen, der sollte wissen, dass einige Kreditkartenanbieter für solche Transaktionen ebenfalls zusätzliche Entgelte verlangen. 

Gebühren für Glückspieltransaktionen können auch für Lotterien oder Wettbüros 
anfallen. Ebenso kann der Kauf von Kryptowährungen oder die Nutzung der Kreditkarte bei Wertpapierhandelsplattformen zusätzlich bepreist sein.

Tipps der Verbraucherzentrale:

  • Preis-Leistungsverzeichnis prüfen
  • Teilzahlung deaktivieren
  • Glückspielgebühren beachten

 

 

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.