Musterbrief: Sonderkündigung nach Energiepreiserhöhung oder -senkung
Stand:
14. April 2025
Bei Preiserhöhungen für Strom oder Gas können Sie immer fristlos kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie übrigens auch, wenn der Preis gesunken ist. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.


