Ins Ausland gehen - wie vorbereiten? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Ins Ausland gehen - wie vorbereiten? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele nach der Schule
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Worum geht es im Online-Vortrag?

Du bist (bald) raus aus der Schule und willst die Welt sehen? Viele junge Menschen nehmen sich eine Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten. Work-and-Travel, Freiwilligendienst oder Sprachreise – es gibt unzählige Möglichkeiten. Besonders, wenn du eine längere Zeit im Ausland verbringen willst, solltest du dich mit ausreichend Vorlauf um offizielle Papiere, Versicherungen und finanzielle Angelegenheiten kümmern. In diesem Online-Vortrag geben wir Tipps für die praktische Vorbereitung. Deine Fragen kannst du im Chat stellen. 

Du erfährst: 

  • Welche Versicherungen für die Zeit im Ausland sinnvoll, welche überflüssig sind
  • Wie es weltweit mit dem Geld abheben und bezahlen klappt 
  • Weitere praktische Tipps und To-Dos zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts

Termine und Anmeldung

Hier findest du alle Termine und Anmeldemöglichkeiten für die kostenlosen Online-Vorträge.

  • 13.05.2024, 17-18 Uhr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) - zur Anmeldung
  • 15.05.2024, 19-20 Uhr (Verbraucherzentrale Niedersachsen) - zur Anmeldung
  • 16.05.2024, 10-11 Uhr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) - zur Anmeldung


Die Veranstaltungen der Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz werden in Kooperation mit dem Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland angeboten.

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Banner der Fokuswoche Ziele

Neue Wege nach der Schule? Jetzt zu kostenlosen Onlinevorträgen anmelden

Die „Fokuswoche Ziele – Neue Wege. Nach der Schule“ findet vom 13. – 17. Mai 2024 statt. In dieser Woche gibt es eine Reihe von Online-Vorträgen zu den Themen Erste eigene Wohnung, Studienfinanzierung, Ins Ausland gehen, Freiwilligendienste und Versicherungen.

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Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.