Buchtitel "Pflegefall - was tun?": Pressematerial

Leitfaden für die Pflege
Ratgeber bietet Informationen, Checklisten und Interviews
Off

Titelbild Ratgeber Pflegefall was tun

Zu den Menschen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, gehören die etwa 4,7 Millionen pflegenden Angehörigen in Deutschland. Nicht nur, dass das neue Virus vor allem die Gesundheit älterer und vorbelasteter Menschen bedroht, vielmehr musste auch die Pflege meist neu organisiert werden. Schon ohne die Corona-Krise ist die Belastung für Betroffene enorm. Der Ratgeber der Verbraucherzentrale „Pflegefall – was tun?“ bietet einen Leitfaden, wie der Berg, vor dem Familien zu Beginn dieser neuen Herausforderung stehen, Schritt für Schritt kleiner wird.

Die Leserinnen und Leser erfahren unter anderem, welche Hilfe sie im Krankenhaus erwarten können und wer Anspruch auf eine Rehabilitation hat. Welche Fragen zur Pflegesituation sollten sie sich und ihrem Angehörigen stellen, und welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu? Das Buch unterstützt Betroffene zu Beginn in der Akutsituation, bietet aber auch Zusatzinformationen, die langfristig hilfreich sind, etwa worauf es bei einer Patientenverfügung ankommt oder wie sie die Leistungen der Versicherung kombinieren können. Neben rechtlichen Informationen helfen Checklisten bei der Auswahl eines Pflegedienstes oder bieten einen Überblick über die Leistungen der Kassen. Zudem schildern betroffene Angehörige und Experten in Interviews ihre eigenen Erfahrungen.

Der Ratgeber „Pflegefall – was tun? Schritt für Schritt zur guten Pflege“ hat 184 Seiten und kostet 16,90 Euro, als E-Book 12,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter
0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.