Heizung modernisieren lohnt sich weiterhin

Pressemitteilung vom 21. Juli 2026

Ab sofort möglich: Antrag auf neue Förderung stellen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Wochen, treten die neuen Regelungen stufenweise, Förderungen für den Heizungstausch sofort, in Kraft. Anträge nach den neuen Förderbedingungen können ab sofort gestellt werden.

„Die Förderungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungen bleiben attraktiv. Allerdings verringern sich die neuen Förderzuschüsse und werden alle sechs Monate etwas geringer. Schnelles Handeln sichert höhere Zuschüsse.“, sagt André König, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. 

Wer eine alte Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Biomasseheizung oder einen Fernwärmeanschluss austauscht, kann wie bisher einen Zuschuss als Grundförderung in Höhe von bis zu 30 Prozent der Kosten erhalten. Ab dem Jahr 2027 wird ein 15 Prozent-Bonus für europäische Wärmepumpen bei gleichzeitiger Absenkung der Grundförderung im selben Umfang eingeführt. 

Der „Klimageschwindigkeitsbonus“, den selbstnutzende Eigentümer für den Austausch funktionstüchtiger Heizungen erhalten, fällt ab sofort etwas geringer aus und beträgt dann 16 Prozent, statt 20 Prozent, wie bisher. Alle sechs Monate wird dieser Bonus jeweils um 4 Prozentpunkte niedriger ausfallen. 

Eine Verbesserung gibt es bei der Förderung von Haushalten mit vergleichsweise geringem Einkommen. Diese bekommen einen gestaffelten Einkommensbonus: 10 Prozent bei einem Jahreseinkommen bis 50.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und sogar 40 Prozent bis 30.000 Euro. Letztere Gruppe kann so einen Zuschuss bis 80 Prozent der Kosten erhalten. Bei Haushalten mit minderjährigen Kindern kann das anzurechnende Einkommen um 10.000 Euro reduziert und dadurch der Einkommensbonus erhöht werden. 

Gestrichen wurde der Effizienzbonus für Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen.

Förderung gibt es nur noch bei Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Heizungen. Der Wechsel von Fernwärme oder bestehenden Erneuerbaren Energie-Anlagen ab Baujahr 2008 wird nicht mehr gefördert. 

Hohe Förderung jetzt nutzen

Die Bundesregierung beabsichtigt allerdings eine zunehmende Verringerung der Förderzuschüsse. So sinken die maximalen förderfähigen Kosten für die Förderung in der ersten Wohneinheit von bislang 30.000 Euro auf dann 28.000 Euro und sollen dann alle sechs Monate jeweils um weitere 750 Euro fallen. 

„Haushalte mit alter Öl- oder Gasheizung sollten die derzeitigen Fördermöglichkeiten sorgfältig prüfen. Mit zunehmender Dauer wird die Förderung geringer, ein frühzeitiger Umstieg auf erneuerbare Energien ist damit sehr lukrativ“, so König. 

Kommunale Wärmeplanung als Entscheidungshilfe nutzen 

Bevor eine neue Heizung eingebaut wird, empfiehlt die Energieberatung der Verbraucherzentrale auch einen Blick in die kommunale Wärmeplanung. Dort können Eigentümer erfahren, welche Wärmeversorgung für ihr Wohngebiet vorgesehen ist und ob perspektivisch ein Fernwärmeanschluss möglich sein könnte. 

„Die kommunale Wärmeplanung liefert wichtige Hinweise für die richtige Investitionsentscheidung“, erklärt König. „Wer weiß, ob Fernwärme perspektivisch verfügbar sein wird oder ob eine individuelle Heizlösung die beste Option bleibt, kann seine Investition besser auf die Zukunft ausrichten.“ Es existiert allerdings kein rechtlicher Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss, auch wenn die Wärmeplanung an Ihrem Wohnort Fernwärme ausweist.

Nicht abwarten, sondern vorbereiten 

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale empfiehlt Hauseigentümern: 

  • • Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und Gebäusesanierung jetzt prüfen, 
  • • die kommunale Wärmeplanung der eigenen Kommune berücksichtigen, 
  • • Angebote von Fachbetrieben vor dem Heizungsableben einholen, 
  • • auf erneuerbare Heiztechniken setzen und 
  • • notwendige Investitionen nicht aufgrund politischer Debatten verschieben. 

 

Wärmepumpenangebotsvergleich nutzen 

Wer frühzeitig plant, kann Angebote in Ruhe vergleichen, die passende Technik auswählen und den Austausch ohne Zeitdruck mit geringeren Kosten umsetzen. Wer eine Wärmepumpe einbauen lassen will, kann sich im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentale kostenlos bis zu drei Wärmpumpenangebote analysieren und vergleichen lassen. 


Fragen zum Thema Heizungstausch und Förderung beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.