Warnung vor Reiseangeboten über „Pluto Reisen“

Reiseveranstalter wie vom Erdboden verschluckt.

Pressemitteilung vom 27. Juli 2026

Eine vierköpfige Familie aus Dessau-Roßlau hatte es sich so schön ausgemalt. Ein gemeinsamer Urlaub in den Oktoberferien in der Türkei. Ein Familienzimmer mit Blick auf das Meer in einem erstklassigen Hotel mit All Inklusiv Plus. Die erste Anzahlung in Höhe von etwa 700 € wurde wenige Tage nach der Online-Buchung im April überwiesen und die Restzahlung in Höhe von etwa 1.650 € Anfang Juni. Seither ist der Reiseveranstalter für die Dessauer Familie nicht mehr erreichbar. Die Webseite ist abgeschaltet, die Telefonnummer ungültig. Ist der Reiseveranstalter etwa insolvent? Zum Glück hat die Familie von Pluto Reisen einen Reisesicherungsschein erhalten, der die Zahlungen vor einer Insolvenz des Reiseveranstalters absichert.

1. Deutscher Reisesicherungsfonds warnt

Auf der Website der Deutschen Reisesicherungsfonds GmbH wird jedoch, zum Ärger der Familie aus Dessau, darauf hingewiesen, dass Pluto Reisen nicht beim DRSF gegen eine Insolvenz abgesichert ist. An den Reiseveranstalter wurden keine Sicherungsscheine ausgegeben. Damit dürfte der bereits gezahlte Reisepreis bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters nicht abgesichert sein. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreisevertrag mit Pluto Reisen abgeschlossen haben und die Zahlung des Reisepreises noch nicht erfolgt ist, sollten daher keine Zahlung an Pluto Reisen leisten.

Es ist für Reisende immer wichtig, vor einer Zahlung an den Reiseveranstalter zu prüfen, ob eine Insolvenzabsicherung vorliegt. Hierzu sollten folgende Punkte geprüft werden:

  1. Liegt ein Reisesicherungsschein vor?
  2. Welches Unternehmen sichert die Reise ab? Nachfragen bei dem Unternehmen sind zu empfehlen.
  3. Beinhaltet der abgesicherte Zeitraum auf dem Sicherungsschein auch den Tag der Buchung?

Erst mit der Sicherheit, dass eine Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters besteht, sollte eine Zahlung erfolgen. Wenn der Veranstalter auch auf eine Aufforderung keinen Sicherungsschein zur Verfügung stellt, kann der Reisevertrag gekündigt werden. 

2. Vorsicht bei gefälschten Angeboten

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher buchen ihren Urlaub heute online. Gleichzeitig nehmen betrügerische Angebote im Internet zu. Mit unrealistisch günstigen Preisen, gefälschten Unterkünften oder professionell gestalteten Buchungsseiten versuchen Kriminelle, Reisende in die Falle zu locken. Die Verbraucherzentrale rät daher, Online-Reiseangebote sorgfältig zu prüfen und bei auffällig günstigen Preisen besonders wachsam zu sein.

3. Falsche Bewertungen und Empfehlungen

Auch gefälschte Bewertungen spielen bei Reisebetrug eine wichtige Rolle. Betrügerische Anbieter versuchen, ihre Angebote durch positive Kommentare und Empfehlungen seriös wirken zu lassen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich daher nicht allein auf Bewertungen verlassen, auch wenn diese auf bekannten Reiseportalen erscheinen. 

Fazit:

  • Nicht unter Druck setzen lassen, schnell buchen zu müssen
  • Mehrere Quellen für Bewertungen und Empfehlungen heranziehen
  • Überprüfen Sie die Seriosität des Anbieters
  • Insolvenzabsicherung vor Zahlung prüfen 
  • Bei Betrugsverdacht Anzeige bei der Polizei erstatten

 

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.