Kündigungsbutton & Co. – Mehr Schutz bei langfristigen Verträgen

Hast du Angst vor langfristigen Verträgen? Bist du unsicher, was die Kündigungsfristen angeht? Mehrjährige Verträge, die sich automatisch verlängern, sind oft nicht günstig. Deshalb wurden am 1. März 2022 Regelungen für fairere Verbraucherverträge eingeführt. Diese sollen es Verbrauchern ermöglichen, schneller aus überlangen Verträgen auszusteigen.
Kündigung im Internet
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Kündigungsbutton

Seit Juli 2022 sind Unternehmen verpflichtet, auf ihren Webseiten einen Kündigungsbutton anzubieten, um Verbrauchern die Online-Kündigung von Verträgen, die online abgeschlossen werden können (zum Beispiel über Telefon- und Internet, Fitnessstudio-Mitgliedschaft, Gas- und Stromlieferung), zu erleichtern. Der Button muss leicht zugänglich, verständlich und klar beschriftet sein:

Einfache Auffindbarkeit: Der Kündigungsbutton muss ohne Umwege erreichbar sein, etwa mit der Beschriftung „Verträge hier kündigen“.

Direkter Kündigungsprozess: Nach dem Klick auf den Button muss eine Bestätigungsseite erscheinen, auf der alle relevanten Vertragsinformationen eingetragen werden können. Die Schaltfläche zum Bestätigen der Kündigung muss eindeutig und präzise beschriftet sein, etwa mit „jetzt kündigen“  oder „Vertrag kündigen“. Nicht ausreichend sind z.B. Formulierungen, wie „senden“ oder „abschicken“.

Kündigungsbestätigung: Nach der Kündigung müssen Sie eine elektronische Bestätigung erhalten.

Trotz der klaren gesetzlichen Regelungen setzen viele Anbieter diese Vorgaben leider nicht korrekt um. In solchen Fällen bist du als Verbraucher gut positioniert: Wenn der Kündigungsbutton fehlt oder unzulässig gestaltet ist, kannst du den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden.

Achtung: Der Kündigungsbutton gilt nicht in Bezug auf Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder für Verträge über Finanzdienstleistungen (z.B. Darlehensverträge, Ratenlieferungsverträge). Unter Finanzdienstleistungen fallen auch Versicherungen. Hier gelten andere Kündigungsregeln.

Schluss mit überlangen Vertragsverhältnissen

Viele Anbieter versuchen, Kunden durch automatische Vertragsverlängerungen an sich zu binden. Verbraucher sind sich oft nicht bewusst, dass beispielsweise ein für zwei Jahre geschlossener Vertrag weiterhin gilt, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Solche Vertragsverlängerungsklauseln sind oft in den AGB versteckt. Nach aktueller Rechtslage dürfen Verträge, die sich auf unbestimmte Zeit automatisch verlängern, nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat haben.

Schluss mit überlangen Kündigungsfristen

Kennst du das Problem, dass du einen Vertrag kündigen wolltest, aber zu spät dran warst, obwohl noch über zwei Monate bis zum Vertragsende übrig waren? Seit März 2022 kannst du Verträge mit einer Frist von maximal einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.

Die Verbraucherzentrale hilft dir auch gern mit einer persönlichen Beratung.

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Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch

Hier finden Sie weitere Informationen zum Verbraucherrecht auf Deutsch.

Logo Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Prämiensparverträge: Vergleich mit Stadtsparkasse München ist wirksam

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München einigten sich im Verfahren um Prämiensparverträge auf einen Vergleich. Betroffene können so unkompliziert Nachzahlungen erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informierte Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich. Die Sparkasse beginnt mit Bearbeitung der Auszahlungen.
Stadtsparkasse München Schriftzug

Stadtsparkasse München kann mit Zahlungen an Prämiensparer:innen beginnen

Nach dem Vergleich zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Stadtsparkasse München können die Zinsnachzahlungen an die Sparer:innen in Kürze starten. Das Gericht hat den Vergleich für wirksam erklärt. Die Vergleichszahlungen erhalten Betroffene, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen hatten.
Münzen gestapelt auf Geldscheinen

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Nürnberg

Die Sparkasse Nürnberg hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Außerdem hat sie über 20.000 Verträge gekündigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern deswegen Musterklage gegen die Sparkasse Nürnberg erhoben. Am 23. September 2025 entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts.