Erfahrungen mit höherer Gewalt beim Reisen mit der Bahn?
Eisenbahnunternehmen müssen seit Juni 2023 bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen oder Zugausfällen keine Entschädigungen zahlen, wenn sie für die Ursache keine Verantwortung tragen. Haben Sie bereits Erfahrungen mit "außergewöhnlichen Umständen" bzw. "höherer Gewalt" bei einer Zugreise gemacht?


Worum geht es?
Am 7. Juni 2023 ist die überarbeitete EU-Bahngastrechteverordnung in Kraft getreten. Neu ist dabei die Einführung von "außergewöhnlichen Umständen" bzw. "höherer Gewalt" für Entschädigungsansprüche bei Zugreisen.
Eisenbahnunternehmen wie die Deutsche Bahn müssen demnach bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen oder Zugausfällen keine Entschädigungen zahlen, wenn diese auf Ursachen zurückzuführen sind, die nicht im Verantwortungsbereich des Eisenbahnunternehmens liegen oder nicht von diesem abgewendet werden konnten. Dazu zählen unter anderem extreme Witterungsbedingungen oder Naturkatastrophen, das Verhalten Dritter wie Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl oder Notfälle im Zug. Streiks oder Handlungen anderer Eisenbahnunternehmen, die den Fahrbetrieb negativ beeinflussen, zählen explizit nicht als "außergewöhnliche Umstände" bzw. "höhere Gewalt".
Genauere Informationen zu den Rechten von Reisenden im Eisenbahnverkehr sind in diesen Artikeln zusammengefasst:

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Die Liste der Gründe für die "außergewöhnlichen Umstände" bzw. "höhere Gewalt" lässt großen Interpretationsspielraum zu, da sie nicht abschließend ist. Zudem ist nicht geregelt, wie genau die Eisenbahnunternehmen ihre Kund:innen informieren müssen, dass kein Entschädigungsanspruch besteht. Auch ist ungeklärt, ob Unternehmen wie die Deutsche Bahn einen Nachweis liefern müssen, dass es sich um einen berechtigten Fall handelt. Hier besteht große Unsicherheit für Fahrgäste.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) möchte mit dieser Umfrage herausfinden, welche Erfahrungen Sie mit "außergewöhnlichen Umständen" bzw. "höherer Gewalt" im Eisenbahnverkehr gemacht haben.
Sie können uns bei unserer Arbeit unterstützen, wenn Sie seit Juni 2023:
- eine Verspätung, einen verpassten Anschluss oder einen Zugausfall hatten und bereits im Zug oder am Bahnhof - zum Beispiel mit Lautsprecherdurchsagen - auf "außergewöhnliche Umstände/höhere Gewalt" verwiesen wurde,
- oder ein eingereichter Entschädigungsantrag vom Servicecenter Fahrgastrechte oder dem Eisenbahnunternehmen selbst mit Verweis auf "außergewöhnliche Umstände/höhere Gewalt" abgelehnt wurde.
Bitte beantworten Sie dafür die folgenden Fragen.
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