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Mindestmengen: So viel von Vitaminen oder Mineralstoffen muss drin sein!

Stand:
Wird auf der Verpackung eines Nahrungsergänzungsmittels mit einem Vitamin oder Mineralstoff geworben, muss eine Mindestmenge davon enthalten sein.
Tabletten / Medikamente unter der Lupe

Das Wichtigste in Kürze:
Auf's Wissen kommt es an!

  • Referenzmengen / NRV sind vorgeschriebene Mengen von Nährstoffen, die den Vergleich von Nahrungsergänzungsmitteln erleichtern sollen.
  • Die Tagesdosis muss nicht nur als absolute Menge, sondern immer auch in Prozent des Referenzwertes angegeben werden.
  • Gleichzeitig wird mit Hilfe der NRV festgelegt, wie hoch die Menge eines beworbenen Nährstoffs pro Tagesdosis mindestens sein muss.
  • Referenzmengen gibt es nur für Vitamine und Mineralstoffe.
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Was muss auf die Verpackung?

Wenn Sie auf einem Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Angaben oder gesundheitsbezogene Werbeaussagen zu einem Vitamin oder Mineralstoff finden, müssen in dem Produkt bestimmte Mindestmengen dieses Nährstoffs enthalten sein. Dass das so ist, regelt der Anhang der Health-Claims-Verordnung. Wie viel das ist, regelt die Lebensmittelinformationsverordnung in der Anlage XIII. Dort stehen die sogenannten EU-weit geltenden Referenzmengen (NRV, Nutrition Reference Values) für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln. Bei den NRV handelt es sich um Mengenangaben, die den Vergleich u.a. von Nahrungsergänzungsmitteln erleichtern sollen und sicherstellen, dass eine gewisse Mindestmenge des beworbenen Nährstoffs enthalten ist.

Die Referenzmenge für ein NEM hat nichts mit den von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Referenzwerten (D-A-CH-Referenzwerte) für die tägliche Zufuhr eines Vitamins oder eines Mineralstoffs im Rahmen der normalen Ernährung zu tun. Beide Werte können sich deutlich unterscheiden wie die unten stehende Tabelle zeigt.

Wie hoch ist die Mindestmenge?

Damit ein Nährstoff explizit auf der Verpackung erwähnt werden darf - also über die Zutatenliste und die Nährwerttabelle hinaus - , z.B. „mit Calcium“, müssen in einer Tagesportion des NEM mindestens 15 % der Referenzmenge enthalten sein. Bei Calcium wären das 120 mg. Was das für die einzelnen Nährstoffe bedeutet, finden Sie in der Tabelle.

Für Nahrungsergänzungsmittel wurde per Gesetz lediglich festgelegt, welche Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt werden dürfen.

Gesetzliche Höchstmengen für diese Mikronährstoffe gibt es in Deutschland bisher keine, wohl aber in anderen europäischen Ländern. Daran könnte sich allerdings in 2-3 Jahren etwas ändern, derzeit werden erste Höchstmengen für 2025 erwartet. Erste Konsultationen laufen bereits.

Bisher hat das Bundesinstitut für Risikobewertung für Deutschland lediglich Empfehlungen veröffentlicht, wonach bestimmte Mengen in Nahrungsergänzungsmitteln besser nicht überschritten werden sollten.

 

Referenzwerte nur für Vitamine und Mineralstoffe

Für viele weitere Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine vorgeschriebenen Referenzwerte. Dazu gehören z.B. bestimmte sekundäre Pflanzenstoffe wie Lutein, Lykopin, Zeaxanthin oder auch Resveratrol. Trotzdem müssen die enthaltenen Mengen pro Tagesdosis angegeben werden, nur eben ohne Prozentangaben.

Gleich gilt auch für viele Pflanzenextrakte wie z.B. Ginkgo oder Lucuma. Auch Aminosäuren sind nicht geregelt, Omega-3-Fettsäuren insofern schon, als dass für bestimmte Werbeaussagen im Anhang der Health-Claims-Verordnung bestimmte Mengen vorgeschrieben sind.

 

Vitamin / Mineralstoff NRV pro Tag Mindestmenge pro Tag
bei Auslobung (15 % NRV)
Von der DGE empfohlene
tägliche Zufuhr für 25-65 Jährige (m/w)
Vitamin A (μg) 800 120 850 / 700
Vitamin D (μg) 5 0,75 20**
Vitamin E (mg) 12 1,8 14 /12
Vitamin K (μg) 75 11,25 70 / 60*
Vitamin C (mg) 80 12 110 / 95
Thiamin / B1 (mg) 1,1 0,165 1,2 / 1,0
Riboflavin / B2 (mg) 1,4 0,21 1,4 / 1,1
Niacin / B3 (mg) 16 2,4 15 / 12
Vitamin B6 (mg) 1,4 0,21 1,6 / 1,4
Folsäure (μg) 200 30 300
Vitamin B12 (μg) 2,5 0,38 4,0
Biotin (μg) 50 7,5 40*
Pantothensäure / B5 (mg) 6 0,9 5*
Calcium (Kalzium) (mg) 800 120 1000
Chlorid (mg) 800 120 2300*
Chrom (μg) 40 6 30 - 100*
Eisen (mg) 14 2,1 10 / 15
Fluorid (mg) 3,5 0,53 3,8 / 3,1
Jod (μg) 150 22,5 200
Kalium (mg) 2000 300 4000*
Kupfer (mg) 1 0,15 1,0 - 1,5*
Magnesium (mg) 375 56,3 350 / 300*
Mangan (mg) 2 0,30 2,0 - 5,0*
Molybdän (μg) 50 7,5 50 - 100*
Phosphor (mg) 700 105 700
Selen (μg) 55 8,25 70 / 60*
Zink (mg) 10 1,5 11-6 / 7-10***

* Schätzwert
** bei fehlender Eigenproduktion
*** abhängig von der Phytatzufuhr

 

Quellen:


Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel, Anhang XIII, Fassung vom 01.01.2018

Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, Fassung vom 13.12.2014

D-A-CH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr, 2. Auflage, 7. aktualisierte Ausgabe, 2021

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