Zinsklauseln in Sparverträgen rechtswidrig: So kommen Sie zu Ihrem Geld

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Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann oft mehrere Hundert Euro nachfordern. Wann Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen sollten und wie Sie mit unserem Musterbrief Geld nachfordern.
Eine Frau arbeitet mit Aktenordner und Taschenrechner.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Prämiensparverträge und Riester-Banksparpläne von Banken und Sparkassen, insbesondere aus den 1990er und 2000er Jahren, enthalten unzulässige Klauseln zur Zinsanpassung.
  • Wer so einen Vertrag hat, sollte nun aktiv werden und die Zinsen nachrechnen lassen.
  • Dafür können Sie unseren Musterbrief nutzen
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Wurden die Zinsen bei Ihrem Sparvertrag korrekt berechnet?

Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie private Banken langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, die rechtswidrig sind. Nach Abschluss dieser Verträge sind die Marktzinssätze kontinuierlich und in erheblichem Maße gefallen. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01 oder 0,001 Prozent. 

Erst ab 2022 hat sich dieser Trend umgekehrt und das allgemeine Zinsniveau ist seitdem deutlich gestiegen. Die Institute berufen sich auf eine Klausel, welche sie zur regelmäßigen Anpassung der Zinsen berechtigen soll. Diese einseitige Zinsanpassung kann zur Folge haben, dass Kunden zu wenig Zinsen gutgeschrieben wurden. Sie sollten die Klausel prüfen, nachrechnen lassen und können eventuell mit einer Nachzahlung rechnen.

Wer sich bisher noch nicht gekümmert hat, sollte nun dringend wie folgt vorgehen:

  • Prüfen Sie, ob der eigene langfristige Sparvertrag von rechtswidrigen Klauseln betroffen ist. Einen Überblick über unwirksame Klauseln finden Sie weiter unten.
  • Fordern Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse eine Nachberechnung und Erstattung ein. Dies ist auch drei Jahre nachdem der Sparvertrag beendet wurde noch aussichtsreich.

Im Folgenden beschreiben wir, wie Sie betroffene Verträge erkennen, und bieten einen Musterbrief zum Durchsetzen der Forderungen.

Sollten Sie durch die Neuberechnung der Zinsen am Vertragsende durch eventuelle Steuerabzüge schlechter gestellt sein, als bei jeweils korrekter Zinsgutschrift, wäre unseres Erachtens dieser Nachteil durch die Bank oder Sparkasse auszugleichen. Rechtsprechung ist uns dazu aber nicht bekannt.

Um welche Verträge geht es?

Bei den betroffenen Verträgen handelt es sich um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne, die beispielsweise unter den Namen

  • "Bonusplan" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Prämiensparen flexibel" (Sparkasse)
  • "VorsorgePlus" (Sparkasse)
  • "Vorsorgesparen" (Sparkasse)
  • "Vermögensplan" (Sparkasse)
  • "VRZukunft" (Volks- und Raiffeisenbank)
  • "Vorsorgeplan" (Sparkasse)
  • "Scala" (Sparkasse)

vertrieben wurden. Rechtswidrige Zinsklauseln können Sie aber auch in einem einfachen Sparbuch mit Aufkleber und extra Zinsvereinbarung finden.

Bitte beachten Sie: 

Die vorgenannte Auflistung der Produktnamen gibt Ihnen – gemeinsam mit dem Datum des Vertragsschlusses – eine erste Orientierung, ob Ihnen Zinserstattungsansprüche zustehen können. Maßgeblich ist letztendlich aber die im Vertrag verwendete Zinsanpassungsklausel. Eine Übersicht über unwirksame Zinsklauseln finden Sie weiter unten.

Betroffen sind zudem überwiegend langfristige Sparverträge mit variablen Zinssatz, die in den 1990er- und 2000er-Jahren abgeschlossen wurden. Die Verzinsung dieser Verträge setzt sich meist aus zwei Vereinbarungen zusammen:

  1. Einem variablen Grundzins und
  2. einer vereinbarten Prämie (Bonus).

Der Grundzins ist der Zins, mit dem das jeweilige Guthaben jährlich verzinst wird. Die Prämie erhält der Sparer zusätzlich, sie ist umso höher je länger der Sparvertrag besteht. Sie wurde in der Regel nicht ausgezahlt, sondern dem Kapital zugeschlagen. Der Anreiz solcher Verträge ist klar: Kunden werden mit einem Versprechen langfristig an Verträge gebunden.

Wie erkenne ich eine rechtswidrige Zinsanpassungsklausel?

Ein variabler Grundzins – also ein Zins, der von der Bank an die allgemeine Zinsentwicklung am Markt angepasst werden kann – ist für viele Verträge üblich. Eine solche Vereinbarung muss aber, insbesondere für Verträge mit langer Laufzeit, transparent sein. Schließlich haben Verbraucher:innen bei Langzeitverträgen nicht die Möglichkeit oder es macht wirtschaftlich für sie keinen Sinn, kurzfristig auf ein anderes Angebot mit besseren Zinsen umzusteigen.

In vielen dieser alten Verträge stecken aber Vereinbarungen, sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln,, die rechtswidrig sind. Rechtswidrig deshalb, weil sie es Banken ermöglichen, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen - meist zu Ungunsten der Kund:innen, die dadurch zu wenig Zinsen bekommen.

Der Bundesgerichtshof hat solche Vertragsklauseln in mehreren Verfahren für unzulässig erklärt (Az. XI ZR 361/01Az. XI ZR 140/03Az. XI ZR 52/08Az. XI ZR 197/09, Az. XI ZR 508/15XI ZR 234/20). Mit weiteren Entscheidungen in Musterfeststellungverfahren (Az.: XI ZR 461/20, XI ZR 310/20, XI ZR 44/23, XI ZR 40/23, XI ZR 29/24 und XI ZR 64/24) festigte er seine langjährige Rechtsprechung und stärkte erneut die Rechtsposition der Sparer:innen.

Was hat der BGH zum Referenzwert entschieden?

Ist die Zinsklausel unwirksam, stellt sich im zweiten Schritt die Frage, wie der Zins korrekt zu berechnen ist.

In verschiedenen Urteilen hat der BGH entschieden, welcher Referenzzins herangeogen werden muss, wenn die vertraglich vereinbarte Zinsklausel darüber keinerlei Festlegung enthält, zum Beispiel "Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit ... % verzinst".

Bei Sparverträgen, die die Sparkasse bereits nach Ablauf von 15 Jahren kündigen darf, ist ein Referenzzins mit der Kennung WU9554 der Bundesbank interessengerecht, entschied der BGH. Dieser Zinssatz spiegelt die Umlaufsrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen börsennotierter Bundeswertpapiere mit einer Restlaufzeit von über 8 bis 15 Jahren. Dieser Zinssatz komme der typisierten Spardauer bis zum möglichen Vertragsende, hier also beim Erreichen der höchsten Prämienstufe nach 15 Jahren, hinreichend nahe.

Laut Verbraucherzentralen können betroffene Kund:innen mit Nachzahlungen von 1.000 bis 2.000 Euro rechnen. 

Gleitender Zinssatz? Nur wenn ausdrücklich vereinbart!

Der BGH hat in den verhandelten Fällen, bei denen die Zinsberechnungsmethode insgesamt durch den Vertrag nicht festgelegt worden war, entschieden, dass ein gleitender Zinssatz nicht interessengerecht sei. Ein gleitender Zinssatz ist daher nur in den Fällen heranzuziehen, in denen dieser ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist.

Was mache ich, wenn meine Bank oder Sparkasse mir neue Zinsklauseln vorschlägt?

In der Vergangenheit verschickten einige Kreditinstitute Briefe an Kund:innen, deren Sparvertrag die rechtswidrige Zinsanpassungsklausel enthält. Die Angebote gereichten aber oft den Instituten zum Vorteil, und weniger den Kundinnen und Kunden. Prüfen Sie daher diese Angebote kritisch. Folgende Sachverhalte sind den Verbraucherzentralen bekannt:

Neuabrechnung des Sparvertrags mit zu geringer Nachzahlung

Prüfen Sie die Parameter der Neuabrechnung. Teilweise wurden auch pauschale Nachzahlungen angeboten. Diese können deutlich geringer sein als der Zinsanspruch, der Ihnen auf Grundlage einer korrekten, aber aus Sicht der Institute aufwändigen, Nachberechnung zustünde.

Gut zu wissen: Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale wenden.

Vorzeitige Vertragsauflösung gegen Prämie

Seien Sie kritisch, wenn Ihnen eine Vertragsauflösung angeboten wird, auch wenn Sie dafür eine extra Prämie erhalten. Meist ist die angebotene Prämie geringer als die, die das Kreditinstitut bezahlen müsste, wenn der Vertrag bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit fortgesetzt wird.

Neues Zinsanpassungsverfahren

Einige Institute möchten eine neue Zinsanpassung vereinbaren. Dabei behaupten sie, mit der neuen Zinsklausel würden sie die aktuelle Rechtsprechung umsetzen. Erfahrungsgemäß wählen die Institute hier aber Parameter, die für sie selbst vorteilhaft sind. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, wenn Sie eine unabhängige Bewertung der neuen Zinsklausel erhalten möchten.

Wichtig: Solange der Sparvertrag noch läuft, besteht kein Zeitdruck, eine neue Vereinbarung abzuschließen oder eine Nachzahlung auszuhandeln.

Auch wichtig zu wissen: Sobald der Sparvertrag rechtmäßig beendet ist, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig und so, dass die Verjährung gehemmt wird (siehe "Einwand der Verjährung? So wehren Sie sich!").

Um wie viel Geld geht es und was kann ich tun?

Wenn Sie den Verdacht haben, einen Vertrag mit fehlerhafter Zinsanpassung zu besitzen, sollten Sie Ihre Bank auffordern, die Zinsberechnung darzulegen und gegebenenfalls eine Neuabrechnung durchzuführen. Dabei hilft Ihnen dieser Musterbrief. Sie haben Anspruch auf korrekte Zinsberechnung - auch rückwirkend für die gesamte Vertragslaufzeit!

Die Verbraucherzentralen haben bereits mehr als 10.000 langfristige Sparverträge von verschiedenen Banken und Sparkassen überprüft und nachgerechnet. Nach Auffassung der Verbraucherzentralen haben Verbraucher:innen zwischen 1.000 und 2.000 Euro an Zinsen zu wenig erhalten. Die aktuellen BGH-Urteile bestätigen das. 

Die Höhe der Zinsnachforderung hängt vom regelmäßigen Sparbeitrag ab sowie der Vertragslaufzeit und dem verwendeten von der Sparkasse verwendeten Referenzzins. Lassen Sie Ihre Sparverträge von den Verbraucherzentralen nachrechnen, um zu prüfen, wie viel Zinsen in Ihrem Fall fällig gewesen wären.

Gegen welche Institute sind die Verbraucherzentralen mit Musterklagen aktiv geworden?

Die Verbraucherzentralen sind gegen eine Reihe von Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken aktiv geworden, meist im Rahmen einer Musterklage. Eine Übersicht über aktuelle Verfahren finden Sie beim Bundesamt für Justiz.

Die Verbraucherzentralen haben dabei diverse Zinsklauseln bereits rechtlich überprüft. Nachfolgend finden Sie Beispiel für rechtswidrige Zinsanpassungsklauseln. 

Bitte beachten Sie: Die unwirksamen Zinsklauseln sind hier vollständig wiedergegeben. Enthält Ihr Vertrag also eine der nachfolgenden Formulierungen und weitere Angaben zur Zinsberechnung, können Sie nicht automatisch von einer Unwirksamkeit Ihrer Zinsklausel ausgehen. 

Außerdem können die Verbraucherzentralen nicht sagen, ob sich die Institute heute noch auf die ursprünglich vereinbarten (unwirksamen) Klauseln berufen. Denkbar ist auch, dass sie mit ihren Kund:innen neue vereinbart haben oder einfach neue Klauseln verwenden, ohne diese jemals mit ihren Kund:innen vereinbart zu haben. Die wirksame Einbeziehung der neuen Klauseln sollten Sie dann im Rahmen einer anwaltlichen Beratung oder im Ombudsmannverfahren kritisch hinterfragen.  

Beispiele für rechtswidrige Zinsklauseln

Zins zur Zeit x,xx% variabel.

Der Zinssatz beträgt z.Z. x,xxx%.

Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit x,xx % verzinst.

Die Sparkasse zahlt am Ende eines Kalenderjahres den im Jahresverlauf durch Aushang bekanntgegebenen Zins auf den Prämiensparvertrag, derzeit x,xxx%.

Die Spareinlage wird variabel verzinst. Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben.

Es gilt der jeweils im Preisaushang bekanntgegebene Zinssatz.

Der jeweils gültige Zinssatz ist im Kassenraum ausgehängt.

[kein Zinssatz im Vertrag genannt] Es gelten die Konditionen lt. Aushang im Kassenraum.

Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle der Bank bekanntgemacht.

Der jeweils gültige Zinssatz wird durch Aushang bekanntgegeben. Seine Höhe beträgt derzeit x,xx%.

Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. x,xx%, am Ende eines Sparjahres eine (un)verzinsliche Prämie…

Das angesparte Guthaben wird zur Zeit mit x,xxx% verzinst. Die Bank kann diesen Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen. Den jeweils gütligen Zinssatz gibt die Bank im Preisaushang bekannt.

Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils für das Vorsorgesparen Scala geltenden, aus dem Preisaushang ersichtlichen Zinssatz (Grundverzinsung) einen Zusatzzins (Bonus).

Für das Sparguthaben vergütet die Sparkasse eine variable, kapitalabhängige Verzinsung (aktuelle Zinssätze und Beitragsstaffelung siehe besonderer Aushang).

Das Sparguthaben des Sparers wird während der Ansparphase variabel mit zzt. X,xx % p.a. verzinst (Grundzinsen). Eine Änderung tritt mit der Änderung des Preisaushangs in Kraft.

[kein Zinssatz im Vertrag genannt] Die Sparkasse zahlt neben dem jeweiligen durch Aushang bekanntgemachten Zinssatz für Spareinlagen dieser Art bei Beendigung des Vertrages zusätzliche eine unverzinsliche Prämie…

Der Zinssatz beträgt bei Vertragsabschluss: x,xx% pa. Unter Voraussetzung der monatlichen Ratenzahlung vergütet die Bank für das eingezahlte Guthaben einen variablen Sonderzinssatz. Die Bank ist berechtigt, den Zinssatz anzupassen. Sie gibt den jeweiligen Zinssatz durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt.

Diese Spareinlage wird z.Zt. mit y% jährlich verzinst. Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit den von ihr für Spareinlagen dieser Sparform festgesetzten Zinssatz mit sofortiger Wirkung zu erhöhen oder zu senken.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz (Basiszins), der jeweils in den Geschäftsräumen der kontoführenden Stelle der Bank bekanntgemacht ist, verzinst. Die Bank kann den Basiszins veränderten Marktverhältnissen anpassen.

Die Zinsen werden den jeweiligen Marktverhältnissen angepaßt.

Der Zinssatz für die Spareinlage ist variabel und paßt sich den jeweiligen Marktgegebenheiten an.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst, er beträgt z.Zt. X%. Sie kann den Zinssatz veränderten Marktverhältnissen anpassen.

Das angesparte Guthaben wird mit einem besonderen Zinssatz verzinst. Dieser beträgt z.Zt. X%. Und kann den jeweiligen Verhältnissen am Geld- und Kapitalmarkt angepaßt werden. Den jeweiligs gültigen Zinssatz gibt die Bank durch Aushang in ihren Geschäftsräumen bekannt.

[anfänglicher Zinssatz nicht genannt] Zusätzlich zu dem aus dem Aushang ersichtlichen Zinssatz erhält der Sparer am Ende eines Sparjahres eine verzinsliche Prämie gemäß der nachfolgenden Staffel auf die geleisteten Sparbeiträge des jeweils abgelaufenen Sparjahres.

Die Spareinlage wird mit einer variablen Basisverzinsung verzinst. Die Sparkasse ist berechtigt, jederzeit die Zinsen entsprechend dem von ihr für Spareinlagen dieser Sparform jeweils festgelegten Zinssatz mit sofortiger Wirkung zu senken oder zu erhöhen. Der jeweils gültige Zinssatz wird im Preisaushang bekanntgegeben.

Das jeweilige Gesamtguthaben … wird derzeit nach der folgenden, einlagenabhängigen Staffelung verzinst: Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt. Die Zinssätze für die Staffelung werden jeweils zur Quartalsmitte für den darauf folgenden Zeitraum neu festgesetzt und durch Aushang in den Geschäftsräumen der Sparkasse bekannt gegeben.

Das angesparte Guthaben wird zurzeit mit x,xxxx% p.a. verzinst (anfänglicher Vertragszinssatz). Die Bank wird den Vertragszins veränderten Marktverhältnissen anpassen und orientiert sich dabei an der Veränderung des nachfolgend dargestellten Referenzzinssatzes [es folgt ein Text mit Leerfeldern, die nicht ausgefüllt sind]

Die Sonderzinsvereinbarung für die Zinsstaffel gilt gem. Ziff. 3 vom Tag der Einzahlung an und ist in der Höhe der Verzinsung freibleibend. [Ziff3] Der Zinssatz für die Einlage ist vom täglich ermittelten Guthaben auf dem Vermögensparen Plus-Konto abhängig. Die Betragsgrenze und die davon abhängige Verzinsung für den jeweiligen Zinssatz gliedert sich in Folgende Stufen: Änderungen der Zinssätze werden im "Sparen lohnt sich" bekannt gemacht.

Ich finde meine Zinsklausel nicht in der Liste bzw. meine Bank behauptet, ihre Zinsanpassungsklausel sei wirksam.

Je nach Datum des Vertragsschlusses befinden sich ganz unterschiedliche Zinsklauseln in den Verträgen. Ganz grob gilt: Je länger Ihr Vertragsschluss zurückliegt, umso eher ist die Klausel unwirksam. Das gilt insbesondere für Verträge aus den 1990er- und 2000er-Jahren.  

Der Grund ist einleuchtend: Natürlich beobachten auch Banken und Sparkassen die Rechtsprechung, insbesondere die des Bundesgerichtshofes. Dieser hat seit 2001 in verschiedenen Entscheidungen Zinsklauseln für unwirksam erklärt und zugleich auch Anforderungen an wirksame Zinsklauseln formuliert. Banken und Sparkassen haben diese Hinweise in ihren neueren Verträgen aufgegriffen und die Zinsklauseln entsprechend umformuliert oder die bis dahin genutzten Formulierungen ergänzt.

Das alleine ist natürlich kein Garant, dass die neueren Zinsanpassungsklauseln einer gerichtlichen Kontrolle standhalten. Allerdings gibt es zu diesen neuen Klauseln eher noch kein Urteil, auf das Sie sich berufen können. Auch dürften diese Klauseln nicht so eindeutig rechtswidrig sein, wie es bei Altverträgen der Fall ist, sodass Ihr Risiko, vor Gericht zu unterliegen, entsprechend höher ist. 

Befindet sich Ihre Zinsklausel nicht in unserer Auflistung unwirksamer Klauseln und finden Sie auch sonst keine Urteile zu dieser Klausel, können Sie sich anwaltlich beraten lassen. Auch Ihre Verbraucherzentrale bietet entsprechende Beratungen an. Seien Sie sich darüber auch im Klaren, dass das Ergebnis einer solchen Beratung gerade bei jüngeren Verträgen eben auch sein kann, dass die Zinsklausel wohl zulässig ist oder ein Vorgehen gegen Ihre Bank mit einem höheren Kostenrisiko verbunden ist. 

Alternativ können Sie zunächst auch den Ombudsmann einschalten und versuchen, darüber eine Überprüfung Ihrer Zinsanpassungsklausel sowie darauf aufbauend eine Entscheidung zum Erstattungsanspruch zu erreichen.

Sollten die Verbraucherzentralen von Gerichtsentscheidungen zu neueren Zinsklauseln erfahren oder sie selber erstreiten, werden sie diese in der Liste unwirksamer Klauseln ergänzen.  

Einwand der Verjährung? So wehren Sie sich!

Der BGH hat - übereinstimmend mit der von den Verbraucherzentralen vertretenen Rechtsauffassung - Folgendes festgestellt: Die Ansprüche der Verbraucher auf weitere Zinsbeträge aus den Sparverträgen werden frühestens ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung fällig.

Das bedeutet, dass für Ihre eventuellen Ansprüche zum Jahresende 2026 Verjährung eintritt, sofern der Sparvertrag 2023 rechtmäßig beendet wurde. Bei Verträgen, die 2022 und davor beendet wurden, könnten sich die Institute auf den Einwand der Verjährung berufen. Prüfen Sie daher, gegebenenfalls rechtzeitig bis Jahresende Maßnahmen zu ergreifen, die die Verjährung hemmen.

Wie kann ich die Verjährung hemmen?

Dafür gibt es unterschiedliche Wege: Beispielsweise können Sie als Sparkassenkunde eine individuelle Beschwerde bei der Schlichtungsstelle des deutschen Sparkassen- und Giroverbandes unter www.dsgv.de einreichen. Weitere Schlichtungsstellen finden Sie auf der Website der BaFin. Erkundigen Sie sich vorab, ob das Verfahren die Verjährung hemmt. Alternativ hemmt auch ein gerichtlicher Mahnbescheid oder die Einreichung einer Klage die Verjährung.

Einwand: Keine Unterlagen mehr? Das halten die Verbraucherzentralen davon!

Einige Institute versuchen Ansprüche von Verbraucher:innen mit dem Einwand abzuwehren, dass keine Unterlagen mehr vorlägen. Sie argumentieren mit der gesetzlichen Aufbewahrungsplicht, die 10 Jahre betrage. Wir halten diesen Einwand für vorgeschoben und nicht nachvollziehbar. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht bezieht sich auf steuerrelevante Geschäftsunterlagen. 

Die Verbraucherzentralen gehen stattdessen davon aus, dass Geldinstitute Unterlagen zu noch laufenden Verträgen nicht vernichten. Um Ihre Ansprüche zu belegen, genügen eine Vertragskopie oder die entwerteten oder ungültig gemachten Sparbücher.

Sammelklagen zu Prämiensparverträgen

Die Verbraucherzentralen werfen Sparkassen vor, Zinsen für Prämiensparverträge falsch ermittelt und Verträge zu Unrecht gekündigt zu haben. Mit den Klagen sollen Betroffene die Zinsen erhalten, die ihnen zustehen und Verträge fortsetzen dürfen, wenn sie das wünschen.

Ratgeber-Tipps

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Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Einfach machen - Geldanlage
Wer früh mit der passenden Finanzstrategie startet, kann diese Ziele auch mit wenig Geld erreichen.