Unmittelbar bevor Sie eine kostenpflichtige Bestellung abschicken, muss der Anbieter klar und verständlich in hervorgehobener Weise über die Vertragsbestandteile informieren.
Wesentliche Infos zum Vertrag
Wenn Sie etwas im Internet bestellen, sollen Sie genau wissen, was es kosten wird. Deshalb müssen alle wichtigen Vertragsbestandteile, unmittelbar bevor Sie die Bestellung abschicken, klar und verständlich angezeigt werden. Folgende Informationen müssen angezeigt werden, damit ein Vertrag auf einer Internetseite wirksam wird:
- Die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen.
- Den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben soweit dieser im Voraus berechnet werden kann. Ansonsten: Die Art der Preisberechnung.
- Alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- oder Versandkosten soweit diese im Voraus berechnet werden können. Ansonsten: Information darüber, dass solche Kosten anfallen können.
- Gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrages oder die Kündigungsbedingungen bei unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Verträgen.
- Gegebenenfalls die Mindestvertragslaufzeit.
Spätestens im Warenkorbbereich müssen Sie auch über die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und mögliche Lieferbeschränkungen informiert werden. Lieferbeschränkungen können zum Beispiel darin bestehen, dass nur ein begrenzter Warenvorrat besteht oder ein Warenversand in bestimmte Länder oder Regionen nicht angeboten wird.
Preisermäßigungen und Ranking-Infos
Bei der Werbung mit Preisermäßigungen muss der Anbieter zusätzlich über den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage vor Anwendung des ermäßigten Preises informieren. Dies gilt bei jeder Art von Preisermäßigung wie etwa "10 Prozent Rabatt", "jetzt nur 20 statt 30 Euro". Ein solcher Referenzpreis muss jedoch nicht bei individuellen Preisermäßigungen oder Preisermäßigungen für schnell verderbliche Waren oder Waren mit kurzer Haltbarkeit angegeben werden, wenn der geforderte Preis wegen einer drohenden Gefahr des Verderbs oder eines drohenden Ablaufs der Haltbarkeit herabgesetzt wird und dies für Sie kenntlich gemacht wird.
Für Betreiber eines Online-Marktplatzes (zum Beispiel Amazon, Ebay) gilt, sofern sie ein Ranking der Waren oder Dienstleistungen vornehmen, dass sie über die Hauptparameter zur Festlegung des Rankings informieren müssen, spätestens bevor Sie eine Bestellung abschicken. Hauptparameter sind etwa die Anzahl der Aufrufe eines Angebots, das Datum der Einstellung, die Bewertung oder Beliebtheit des Angebots.
Kaufen-Button als deutlicher Hinweis auf Kosten
Damit wirklich klar ist, dass die Bestellung etwas kostet, muss die Internetseite unmittelbar an den aufgelisteten Vertragsinformationen einen Kaufen-Button haben. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt in § 312 j vor, dass dieser Button gut lesbar mit nichts anderem als den Worten "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (z.B. "Kaufen") beschriftet sein muss.
Erfüllt die Beschriftung des Bestellbuttons diese Anforderungen nicht, kommt kein kostenpflichtiger Vertrag zustande. Sie sind dann nicht verpflichtet, den Kaufpreis zu bezahlen. Beispiele für Beschriftungen, die nicht zu einem wirksamen Vertrag führen, sind zum Beispiel "Anmelden", "Bestellen", "Jetzt reservieren" oder "Jetzt holen".