15. January 2026
Das Verfahren der Verbraucherzentrale gegen den Ticketdienstleister Eventim endet mit außergerichtlichem Vergleich. Nach coronabedingten Veranstaltungsabsagen hatte Eventim nach Auffassung der Verbraucherzentrale oft nicht den vollständigen Kaufpreis der Bestellung erstattet. Für das Verfahren angemeldete Betroffene erhalten einen 20-Euro-Gutschein.