Digitale Passbilder für Ausweise

Stand: 14. Juli 2025

Hier erklären wir:

Digitale Passbilder
Das müssen Sie wissen

Die Verbraucherzentrale wünscht sich, 
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Deswegen gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.

Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text finden Sie hier: Digitale Passbilder Pflicht seit Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

 

Sie brauchen einen neuen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.

Dafür brauchen Sie ein Bild.

Das Bild müssen Sie seit dem 1. Mai 2025 digital haben.

Das heißt:

Sie müssen das Pass-Bild als Datei haben. 

Ein Papier-Bild ist nicht mehr erlaubt. 

Digitale Passbilder sind besser


Digitale Passbilder sind sicherer.

Bild und Name werden so geprüft. 

Dann gibt es weniger falsche Ausweise. 

Für den Führerschein können Sie weiter Papier-Fotos abgeben.
 

Ausnahmen erlaubt

Wenn Ihre Behörde die neue Technik noch nicht hat

ist bis zum 31. Juli 2025 ein Papier-Bild erlaubt. 

Ab dem 1. August 2025 muss das Pass-Bild digital sein. 

Hier gibt es digitale Passbilder

Sie bekommen digitale Pass-Bilder bei einer Behörde. 

Gehen Sie zur Ortsverwaltung.

Fragen Sie dort nach. 

Sie bekommen digitale Bilder auch: 

  • bei manchen Foto-Studios
  • bei manchen Drogerien

Wenn Sie das Foto nicht in der Behörde machen

Dann bekommen Sie einen Code.  

Den Code müssen Sie bei der Behörde zeigen. 

Die Behörde kann dann Ihr Foto sicher im Internet runterladen.

 

Ausweis mit der Post

Wenn der neue Personal-Ausweis oder Reise-Pass fertig ist

dann können Sie ihn abholen.

Oder Sie können den Ausweis mit der Post bekommen. 

Das kostet 15 Euro.

 

Mehr Infos

Mehr Infos bekommen Sie hier: 

Personalausweisportal

Dieser Text ist nicht in leichter Sprache geschrieben. 


Wenn Sie Fragen haben

Dann rufen Sie bei der Behörde in Ihrem Wohnort an.

Das ist die Ortsverwaltung. 

Suchen Sie im Internet nach Ortsverwaltung


Die Bilder sind von © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers
Das Rathaus-Bild ist von ©npridik.de.

Der Text wurde von der KI SUMM AI GmbH, Tal 44, 80331 München übersetzt

und von in der VZ-RLP redaktionell bearbeitet. 

Unsere Angebote zum Thema

18. Juni 2025

Musterbrief DSGVO Löschung nach Art.17

Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie bei einem Unternehmen gespeicherte Daten löschen lassen wollen. Dazu sind Unternehmen z.B. verpflichtet, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden oder für den ursprünglichen Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden.

18. Juni 2025

Musterbrief DSGVO Auskunft und Kopie personenbezogener Daten nach Art.15

Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie von einem Unternehmen wissen wollen, ob und welche Daten das jeweilige Unternehmen von Ihnen gespeichert hat (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Beruf, medizinische Befunde). Sie erhalten diese in Form einer Kopie.

18. Juni 2025

Musterbrief DSGVO Widerruf der Einwilligung und Löschung der Daten

Dieser Musterbrief ist für den Fall gedacht, dass Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten zu Ihrer Person bei einem Unternehmen widerrufen möchten. Zusätzlich können Sie mit diesem Musterbrief die Löschung der bei dem Unternehmen gespeicherten Daten verlangen.