Flagge der UkraineUnsere Solidarität gilt den Opfern des Krieges in der Ukraine. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, die Sie hier finden.

Achtung: Unerwünschte Verträge am Telefon

Stand:
Verbraucher:innen berichten vermehrt von untergeschobenen Verträgen nach Werbeanrufen. Besonders häufig werden Nahrungsergänzungsmittel-Abos und Energieverträge gemeldet.
Grafik von einer Frau, die ein Handy-Display zeigt
Off
Icon Warnung

Wovor warnen wir?

 

Vertreter rufen bei Ihnen an und bewerben ein Produkt oder ein Abo. Manchmal nennen sie eine Umfrage oder ein Gewinnspiel als Grund für den Anruf. Ohne dass Sie Ihr Einverständnis geben, wird Ihnen dann ein Vertrag bzw. ein Produkt zugeschickt.

  • Besonders häufig werden unerwünschte Nahrungsergänzungsmittel-Abos von Hirschberger Naturrat oder Energieverträge gemeldet.
  • Es ist schwierig den vorherigen Energievertrag zurückzubekommen, sobald ein neuer abgeschlossen wurde.
  • Hirschberger fordert mit Inkasso-Unternehmen die Zahlungen ein, selbst wenn die Pillen wieder zurückgeschickt wurden.
Icon Was tun?

Was können Sie tun?

 
  • Geben Sie am Telefon keine persönlichen Daten wie Ihre Adresse oder Stromzählernummern weiter – bestätigen Sie die Daten auch dann nicht, wenn der Anrufer bereits Daten von Ihnen vorliegen hat.
  • Kontaktieren Sie die Verbraucherzentralen, wenn Sie ungewollt einen Vertrag am Telefon abgeschlossen haben.
Icon Informationen

Weitere Informationen

       

      Beschwerdepostfach-Banner

      Ihre Erfahrungen sind wichtig!

      Für die Marktbeobachtung aus Verbrauchersicht können Ihre Erfahrungen sehr wertvoll sein: Schildern Sie uns Ihre Schwierigkeiten mit Unternehmen, Anbietern oder Produkten.

      Nutzen Sie unser kostenloses Beschwerdeformular >>


      Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

      Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

      Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
      Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

      Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

      Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
      Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

      Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

      Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.