Konfitüre und Marmelade: Haltbarkeit und Lagerung

Stand:
Konfitüre bleibt länger haltbar, wenn Sie sie nur mit einem sauberen Löffel entnehmen. Außerdem sollte sie möglichst an einem dunklen Ort gelagert werden. Lesen Sie hier, was Sie bei der Aufbewahrung von Konfitüre beachten müssen und wie Sie erkennen, ob sie noch verzehrtauglich ist.
Marmelade in den Gläsern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Lagern Sie Konfitüren und Marmeladen dunkel.
  • Bei Schimmel verzehren Sie die Produkte nicht mehr.
  • Lagern Sie geöffnete Konfitüren und Marmeladen im Kühlschrank.
On

Sinnes-Check: Wie erkenne ich den Verderb?

Bei Farbveränderungen sind die Aufstriche meist in Ordnung. Vorsicht aber bei Schimmel – dann nicht mehr verzehren. Der Schimmel kann sich im ganzen Produkt verteilt haben, ohne dass dieser sichtbar ist.

Wie lagere ich Konfitüre und Marmelade?

Ungeöffnete Produkte am besten bei Zimmertemperatur und ohne Lichteinfluss lagern. Nach dem öffnen dann im Kühlschrank lagern.

Wie lange sind Marmelade und Konfitüre haltbar?

Gekaufte Konfitüren, Marmeladen oder auch Fruchtaufstriche können bis zu 2 Jahren haltbar sein, bevor diese geöffnet werden. Nach dem Öffnen sind die Produkte meist mehrere Monate haltbar. Am besten entnehmen Sie Marmelade oder Konfitüre immer mit einem sauberen Löffel oder Messer entnehmen, um Verunreinigungen zu vermeiden.

Kaltgerührte Konfitüren, die selbst hergestellt worden sind, sind meist nur etwa 2 Wochen haltbar und müssen gekühlt werden.

Lebensmittel im Kühlschrank und im Vorratsschrank

Lebensmittel noch essbar? Haltbarkeit einschätzen und richtig lagern

In Deutschland landen viele Lebensmittel im Müll, teilweise durch einen falschen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. Auch Obst und Gemüse werden häufig zu früh weggeworfen. Mehr Infos zur Haltbarkeit und Lagerung finden Sie auf unserer Themenseite.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Beratungsstelle

Änderungen der Öffnungszeiten

.