Verschiedene Impfdosen sind für Deutschland zugelassen und eine Corona-Impfung hat kurz nach Weihnachten begonnen. Damit kommen aber auch Fragen auf: Wie wird der Impfstoff verteilt, wer bekommt ihn zuerst, wie gut schützt er, gibt es Nebenwirkungen...? Zu einigen wichtigen Fragen geben wir hier Antworten. Den Artikel halten wir stets aktuell - denn die Lage verändert sich immer wieder.
Wie weit sind die Impfstoffe und wie werden sie für Deutschland zugelassen?
Zuständig dafür, einen Impfstoff und die Studien der Hersteller zu prüfen, ist zunächst die europäische Arzneimittelbehörde EMA. Diese Behörde gibt der Europäischen Kommission eine Empfehlung, ob ein Impfstoff zugelassen werden kann. In Deutschland wiederum prüft dann das Paul-Ehrlich-Institut jede Charge.
Die Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer sowie von Moderna, Astrazeneca und von Johnson & Johnson sind für die EU-Länder zugelassen worden.
Der neue Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson ist ein Ein-Dosis-Impfstoff. Das heißt: Eine zweite Folgeimpfung ist hier zunächst nicht vorgesehen. Derzeit wird noch getestet, ob das Vakzin von Johnson & Johnson bei entsprechender Zweifach-Impfung eine höhere Wirksamkeit erzielt. Wenn der Impfstoff eine wesentlich höhere Schutzwirkung zeigt, könnte er später auch in zwei Dosen verabreicht werden. Er soll voraussichtlich im April zur Verfügung stehen.
Die großen Mengen Impfstoffe, von denen in Medienberichten viel zu lesen ist, sichert sich Deutschland auf europäischem Wege. Zwischen der EU und den Herstellern wurden bereits Verträge abgeschlossen und Deutschland wiederum teilt sich die zugesicherten Dosen dann mit den anderen EU-Staaten. Dabei geht es allein auf unserem Kontinent um die Verteilung Hunderter Millionen Impfdosen.
In welcher Reihenfolge wird geimpft? Wer entscheidet das?
In der aktuellen Corona-Impfverordnung (der Link führt zur Version vom 8. Februar 2021) ist die Reihenfolge, in der die Impfungen erfolgen sollen, geregelt. Hier ist festgelegt, wer zuerst geimpft werden soll. Da zu Beginn der Impfkampagne noch nicht genug Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Anspruchsberechtigten gleichzeitig ein Impfangebot zu machen, muss priorisiert werden.
Es gelten nun leicht geänderte Regelungen zur Reihenfolge der Impfungen. Mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna sollen alle ab 65 Jahren entsprechend der vorgegebenen Impfreihenfolge geimpft werden.
Nach der angepassten Impfverordnung werden mehr Personen in der Gruppe mit zweiter Priorität (Personen mit hoher Priorität) eingestuft.
Höchste Priorität haben:
- alle Menschen ab 80
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen betreut werden oder dort tätig sind
- Personen, die in ambulanten Pflegediensten Ältere oder Pflegebedürftige betreuen
- Personen, die auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, bei Rettungsdiensten oder in den Impfzentren arbeiten
- Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen, die besonders gefährdete Menschen behandeln, z.B. Onkologie oder Transplantationsmedizin
Zur 2. Kategorie mit hoher Priorität zählen:
- alle Menschen ab 70
- Menschen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Trisomie 21; Personen nach Organtransplantation; Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression); Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt; Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung; Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%); Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung; Personen mit chronischer Nierenerkrankung; Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
- bis zu 2 enge Kontaktpersonen von solchen pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, Trisomie 21 oder eine geistige Behinderung (bzw. Demenz) oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko haben
- zwei Kontaktpersonen einer Schwangeren
- Menschen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- Menschen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
- Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
- Menschen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind
- Menschen, die z.B. in. in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften untergebracht oder dort tätig sind
- Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
Zur dritten Gruppe mit erhöhter Priorität gehören:
- alle Menschen ab 60
- Menschen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Dazu gehören Patienten mit Immundefizienz, HIV-Infizierte, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, einer Krebserkrankung; Patienten mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie; Patienten mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Schlaganfall oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung; Patienten mit Asthma bronchiale, chronisch entzündlicher Darmerkrankung; Personen mit Diabetes mellitus (mit HbA1c < 58 mmol/mol oder < 7,5%); Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30)
- bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung lebenden pflegebedürftigen Person (> 60 Jahre und/oder einer der obigen Erkrankungen)
- Mitarbeiter von Verfassungsorganen, Regierungen und Verwaltungen, Streitkräften, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Justiz, sowie dem Lebensmitteleinzelhandel
- Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte in Schulen tätig sind (ausgenommen Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen; siehe zweithöchste Priorität)
- Menschen in prekären Arbeitsbedingungen, wie etwa Saisonarbeiter
Neu ist außerdem, dass Menschen mit einer Erkrankung, die in der Impfverordnung nicht genannt wird, eine hohe oder erhöhte Priorität haben können (Prioritätsgruppen zwei und drei), wenn mindestens ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer COVID-Infektion besteht. Dazu ist ein Attest erforderlich. Diese Bescheinigung dürfen ausschließlich berechtigte Einrichtungen ausstellen, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden und den von ihnen bestimmten Stellen hiermit beauftragt wurden.
Im Anschluss können alle anderen Menschen geimpft werden.
Anspruchsberechtigt sind generell alle, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben oder sich hier längerfristig oder regelmäßig aufhalten. Aber auch diejenigen, die in bestimmten Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen arbeiten, aber nicht in Deutschland wohnen.
Der Deutsche Ethikrat, die Nationale Wissenschaftsakademie Leopoldina sowie die Ständige Impfkommission hatten sich mit der Frage beschäftigt, wie Impfstoffe gegen Corona möglichst effektiv und möglichst gerecht verteilt werden können. Ihre Empfehlung, an der sich die Impfverordnung in vielen Punkten orientiert: Zuerst sollen Menschen mit Vorerkrankungen (z.B. der Lungen oder der Bronchien) geimpft werden, sowie Ältere und Beschäftigte in besonders wichtigen Berufen - etwa Ärzte, Pfleger, Polizisten, Feuerwehrleute, Lehrer und Erzieher.
Atteste für Personen mit Vorerkrankungen
Jüngere Menschen in den Priorisierungsgruppen zwei und drei mit Vorerkrankungen, die nicht schon wegen ihres Alters (über 70 Jahre bzw. über 60 Jahre) impfberechtigt sind, benötigen ein ärztliches Zeugnis zur Vorlage im Impfzentrum. Der Arzt muss auf dem Attest keine Details angeben. Eine formlose Bescheinigung, dass eine Erkrankung für hohe bzw. erhöhte Priorität vorliegt, reicht aus.
Empfehlungen für Folge- und Auffrischimpfungen
Folge- und Auffrischimpfungen müssen mit dem gleichen Impfstoff erfolgen wie die Erstimpfung. Um die Wirksamkeit der Impfstoffe zu gewährleisten, sollen die empfohlenen Zeiträume eingehalten werden. Nach der Coronaimpfungverordnung vom 10. März 2021 sollen folgende Abstände zwischen Erst-und Zweitimpfung eingehalten werden:
- beim Impfstoff von Biontech/Pfizer sechs Wochen
- beim Impfstoff von Moderna sechs Wochen
- beim Impfstoff von Astrazeneca zwölf Wochen
- beim Impfstoff von Johnson & Johnson ist zunächst keine Auffrischung vorgesehen
Gibt es Risiken, die mit einer Impfung gegen Corona verbunden sind?
Die Studien zeigen bei den bisherigen Impfstoff-Kandidaten keine größeren Gefahren an. Leichte Nebenwirkungen sind bei Impfungen nichts Ungewöhnliches (z.B. Kopfschmerzen, leichtes Fieber, Müdigkeit und eine schmerzende Schwellung an der Einstichstelle). Meist ist das ein gutes Zeichen - das Immunsystem reagiert auf den Impfstoff. Achten Sie allerdings darauf, dass die Symptome nicht zu stark ausfallen und schnell wieder abklingen. Falls das nicht der Fall ist: Nehmen Sie Kontakt zu einem Arzt auf.
Dass es in seltenen Fällen zu schwereren Nebenwirkungen kommt, lässt sich bei Impfstoffen nicht ganz ausschließen. In sehr seltenen Fällen ist es zu allergischen Reaktionen gekommen. Auch das ist für Impfstoffe nicht ungewöhnlich - und Mediziner können darauf reagieren. Wissen Sie von Allergien bei sich, sollten Sie das vor der Impfung ansprechen.
Zu Thrombosen und Astrazeneca finden Sie unten in diesem Artikel einen eigenen Abschnitt.
Nebenwirkungen können Sie übrigens auch über ein Portal des Paul-Ehrlich-Instituts melden, damit die Behörden das prüfen können: https://nebenwirkungen.bund.de/nw/DE/home/home_node.html. Achtung: Eine solche Meldung ersetzt keinen Kontakt zu einem Arzt, wenn es Ihnen schlecht geht!
Private Versicherungsunternehmen werben mit Unfallversicherungen, die gesundheitliche Folgen von Corona-Impfungen finanziell abfedern sollen. Aber: Ein Versicherungstarif nur gegen Corona-Impfschäden ist in der Regel nicht ratsam. Hier spielen Versicherungen mit den Ängsten der Menschen. Mehr lesen Sie in unserem Artikel zu dem Thema.
Kostet mich die Impfung etwas?
In Deutschland sollen die Impfstoffe für Verbraucher kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Aufbau und Organisation von Impfzentren übernehmen sowohl Bund und Länder als auch die gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen.
Wie funktioniert das mit den Impfzentren? Was ist, wenn ich nicht selbst hin komme?
Die Impfzentren werden von den Bundesländern eingerichtet, um mehr Menschen in kürzerer Zeit impfen zu können. Impfzentren sind außerdem notwendig, weil einige der Wirkstoffe bei bis zu minus 70 Grad gelagert werden. Im Kühlschrank halten sie sich dagegen teils nur wenige Tage.
Zuständig für die rund 440 Impfzentren sind die Bundesländer. Sie haben in der Regel pro Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt ein Impfzentrum errichtet. Ausnahmen sind Großstädte: Dort kann es auch mehr als ein Zentrum geben.
Für den Weg zum Impfzentrum kann z.B. ein Taxi genommen werden. Möglichkeiten, die Kosten dafür zu erstattet bekommen, erläutern wir in diesem Artikel. Ebenfalls im Einsatz sind mobile Teams. Sie sollen bewegungseingeschränkte Menschen in Betreuungseinrichtungen oder auch zu Hause aufsuchen, um sie zu impfen.