Beratungsmobil der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Stand:
Angebot der Online-Beratung in Ihrer Nähe
Mobil
Off

Das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wurde um einen weiteren Baustein ergänzt – das Beratungsmobil.

Es macht regelmäßig auf zentralen und gut erreichbaren Plätzen insbesondere in ländlichen Kommunen Halt und erweitert damit das bestehende Beratungsstellennetz der Verbraucherzentrale im Land. Die Verbraucherzentrale kommt künftig dorthin, wo es keine festen Beratungsstellen gibt. Mit dem Beratungsmobil wird die Verbraucherberatung in die Fläche getragen. Nach 28 Tagen beginnt die Tour dann von vorn.

Verbraucherinnen und Verbraucher werden von einer Servicekraft im Mobil begrüßt und dann per Videochat mit einer Fachberaterin oder einem Fachberater der Verbraucherzentrale verbunden sowie beraten, zum Beispiel zu Themen wie Energie, Finanzen, Digitales, Lebensmittel und Pflege. 

Ermöglicht wird das Projekt durch eine zusätzliche Förderung des Landes Sachsen-Anhalt.
 


Anmeldungen für eine Beratung sind telefonisch über das landesweite Servicetelefon unter (0345) 29 27 800 oder direkt online unter 
https://www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/beratung-st/terminvereinbarung möglich.

 

Hier finden Sie den aktuellen Tourenplan.

 

39638

Gardelegen

Rathausplatz

03.02.2025

06406

Bernburg

Karlsplatz 

04.02.2025

06268

Querfurt

Marktplatz am Rathaus

05.02.2025

38855

Wernigerode

Nicolaiplatz

06.02.2025

39307

Genthin

Marktplatz 

10.02.2025

39288

Burg

Schartauer Straße (an der Uhr)

11.02.2025

39261

Zerbst

Alte Brücke (am dicken Turm)

12.02.2025

39606

Osterburg

August-Hillige-Platz

13.02.2025

39539

Havelberg

Markt (neben Springbrunnen)

17.02.2025

06366

Köthen

Marktplatz

18.02.2025

06917

Jessen

Marktplatz (an der Säule) 

19.02.2025

06295

Eisleben

Marktplatz (am Lutherdenkmal)

20.02.2025

38835

Osterwieck

Bahnhofstraße 16 (Einkaufszentrum)

24.02.2025

39340

Haldensleben

Markt (vor dem Rathaus am Roland)

25.02.2025

39164

Oschersleben

Markplatz 

26.02.2025

06667

Weißenfels

Marktplatz 

27.02.2025

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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