Förderungen kompakt – Infoblätter
Die wichtigsten Infos zu vielen Krediten und Zuschüssen finden Sie hier als Infoblätter zum Download.
Die Bundesregierung fördert über die KfW Maßnahmen zur energetischen Sanierung, zum altersgerechten Umbau und zum Einbruchschutz von Gebäuden. Gefördert werden zudem Brennstoffzellen und Photovoltaik-Anlagen. Hier finden Sie hilfreiche Links der KfW zu den einzelnen Produkten.
BEG klimafreundlicher Neubau (BEG - KFN) (PDF)
Als klimafreundlich gelten Häuser und Wohnungen, die
- bestimmte Grenzwerte für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus einhalten,
- den KfW-Effizienzhaus-Standards 40 erreichen und
- deren Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien erfolgt.
Das neue Programm für klimafreundliche Neubauten enthält aktuell drei Produkte für Wohngebäude:
Unterschieden wird zudem danach, ob es sich um ein klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) oder um ein klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q), also einem bestimmten Qualitätssiegel für Nachhaltigkeit, handelt. Für erstere (KFWG) kann ein Kredit mit Zinsverbilligung in Höhe von max. 120.000 € pro Wohneinheit beantragt werden. Bei Gebäuden mit Qualitätssiegel (KFWG-Q) können bis zu 150.000 € pro Wohneinheit bewilligt werden.
Bei der Förderung für Wohngebäude (WG) gibt es einen Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) von 10 Prozent. Diesen Bonus gibt es für Gebäude, die weitgehend unsaniert sind, also im Energieausweis in die Effizienzklasse H eingeordnet sind, vor 1957 erbaut wurden und deren Außenwände zu 75 Prozent unsaniert sind.
Zudem gibt es diverse Boni, die den Tilgungszuschuss erhöhen können: Das sind
- Effizienzhaus-(EH)- und Erneuerbare-Energien-(EE)-Klasse-Bonus: + 5 Prozent
- EH- und Nachhaltigkeits-(NH)-Klasse-Bonus: + 5 Prozent
EE- und NH-Klasse können nicht miteinander kumuliert werden. Das gilt für alle förderfähigen EH-Klassen.
- Serielle-Sanierungen-(SerSan)-Bonus: + 15 Prozent
- Worst-Performing-Building-(WPB)-Bonus: + 10 Prozent
SerSan- und WPB-Bonus können kumuliert werden, aber sind dann begrenzt auf + 20 Prozent.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Beim BAFA können Sie ebenfalls Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragen. Seit Januar 2024 gibt es Zuschüsse für die Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes, die Heizungsoptimierung sowie für Fachplanung und Baubegleitung.
Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie ein BAFA-Benutzerkonto erstellen. Das funktioniert auf dem BAFA-Portal über den Button „+ Neuer Antrag“.
Für die Heizungsoptimierung und Gebäudenetze sieht die BEG seit Januar 2024 vor, dass der Förderantrag erst nach Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages gestellt wird. Dabei muss dieser Liefer- und Leistungsvertrag eine Ausstiegsklausel enthalten, damit Sie abgesichert sind, falls die Förderung nicht bewilligt wird. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Sowohl bei der BEG für Wohngebäude (WG) wie auch bei Einzelmaßnahmen (EM) können Sie Fördermittel für Materialkosten erhalten, wenn Sie die Maßnahmen in Eigenleistung durchführen. Gefördert werden aber nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten, wenn Energieeffizienz-Expert:innen oder Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung und korrekten Materialkosten mit dem Verwendungsnachweis bestätigen.
Bei der BEG Einzelmaßnahmen gibt es eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung, z.B. durch Energieeffizienz-Expert:innen oder Sachverständige, von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximalen Fördersätze liegen nun bei:
- 5.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser,
- 2.000 € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser (ab drei oder mehr Wohneinheiten),
- 20.000 € pro Zuwendungsbescheid.