Freiwilligendienst: Ist das was für mich?

Freiwilligendienst: Ist das was für mich? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele FSJ
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Worum geht im Online-Vortrag?

Praktische Berufserfahrungen sammeln, erstes Geld verdienen und dabei etwas Sinnstiftendes tun? Mit einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr sowie einem Bundesfreiwilligendienst kannst du 1 Jahr praktische Erfahrungen sammeln, Neues lernen und dich gleichzeitig sozial engagieren. Du setzt dich für das Gemeinwohl oder den Naturschutz ein.

Dabei gewinnst du wertvolle Einblicke in ein Berufsfeld. Das hilft dir, dich für einen Beruf zu entscheiden und dich auf diesen vorzubereiten.

In unserem kostenlosen Online-Vortrag erzählen Freiwillige und Bildungsreferent:innen aus der Praxis. Gleichzeitig kannst du Fragen stellen.

Unser Kooperationspartner: Freiwillig-ja.de 
Freiwillig-ja.de ist ein Portal für alle, die sich für einen Freiwilligendienst interessieren. Ob FSJ, FÖJ oder BFD, hier findest du alle Informationen auf einen Blick. Hier werden Wege aufgezeigt, wie du dich engagieren kannst, welche Vorteile du von einem Freiwilligendienst hast und wie du im Informationsdschungel den Durchblick behältst. Das Portal macht es dir möglich, alle Informationen zu Freiwilligendiensten in Deutschland schnell und einfach finden können.

Termine und Anmeldung

Freitag, 16.05.2025, 14-15 Uhr: Hier zum Vortrag anmelden

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Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

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Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.