Statt Vermittlung einer Partnerin - Vorschläge für Freundschaftskontakte

Pressemitteilung vom
Das Geschäft mit der Einsamkeit
Fremdgehen

Es hätte alles so schön sein können. Weihnachten nicht mehr allein verbringen, sondern mit einer Partnerin. So dachte es sich ein Verbraucher aus Sachsen-Anhalt, als er in der Zeitung eine Anzeige einer Vermittlungs-Agentur las, in welcher eine Dame beschrieben wurde, die vom Alter, den Freizeitaktivitäten und den genannten Eigenschaften seinen Vorstellungen entsprach. Er rief sofort bei der Agentur an, um kundzutun, dass er diese Dame kennenlernen möchte. Doch die Mitarbeiterin nannte ihm nicht die Kontaktdaten der auserwählten Dame, sondern vereinbarte einen Termin am nächsten Tag bei ihm zu Hause. Während des Termins wurde dem Verbraucher der gewünschte Kontakt ausgeredet und ein Ersatzkontakt versprochen. Im Schnelldurchlauf wurden dann etliche Formulare kurz besprochen und durch den Verbraucher unterzeichnet. Im Ergebnis hatte der Verbraucher einen Vertrag abgeschlossen. Er beauftragte darin die Agentur, mit der Erarbeitung und individuellen Auswahl von Vorschlägen für Freundschaftskontakte. Aus einem bestehenden Kundenpool sollte er 10 Freundschaftskontakte zu 3.800 € erhalten. 800 € zahlte er gleich in bar und für die Zahlung der restlichen 3.000 € füllte er Überweisungsbelege aus und unterzeichnete diese. Die 10 Kontaktvorschläge wurden ihm zwei Tage nach dem Besuch bereits per Einschreiben übersandt. 

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Widerrufsrecht erloschen?

Bei allen der Verbraucherzentrale vorliegenden Beschwerden werden die Verbraucherinnen und Verbraucher überredet, auf ihr Widerrufsrecht zu verzichten, indem sie die sofortige Vertragserfüllung beauftragen. Es verwundert nicht, dass die Betroffenen damit einverstanden sind, sie wollen ja schließlich so schnell wie möglich den vermeintlich gewünschten Kontakt treffen. So auch in dem vorliegenden Fall. Der Verbraucher fühlte sich jedoch, nachdem er sich die Unterlagen genauer ansah, getäuscht und widerrief den Vertrag einige Tage später. Schließlich hatten die vorgeschlagenen Freundschaftskontakte nach Auffassung des Verbrauchers nichts mit dem ursprünglich erwünschten Kontakt zu tun. Der Widerruf wurde abgelehnt und der gesamte Betrag geltend gemacht. 

Ein Erlöschen des Widerrufsrechts ist unter bestimmten Voraussetzungen tatsächlich möglich, wenn

  1. die Dienstleistung vollständig erbracht worden ist,

  2. der Verbraucher vorher ausdrücklich der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, z.B. auf einem papierhaften Dokument, zugestimmt hat und

  3. seine Kenntnis bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt dennoch, derartige Verträge und Forderungen individuell auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.   

Fazit:

Aber vor allem ist es ratsam, gerade in diesem sensiblen Bereich nicht vorschnell Verträge abzuschließen. Man sollte sich in jedem Fall die Zeit nehmen, den Vertrag genau zu lesen und zu überlegen, ob man die beschriebene Leistung tatsächlich so möchte. Vermittlung von Freundschafts- oder Freizeitkontakte ist zu unterscheiden von einer Partnervermittlung. Hier lohnt es sich genauer hinzuschauen, welchen konkreten Inhalt der Vertrag hat. Nach den Schilderungen der Betroffenen ist es in der Regel der Fall, dass die in der Anzeige beschriebene Person nicht mehr vermittelt werden kann. Wird auf sofortige Vertragsunterzeichnung gedrängt, sollten ohnehin die Alarmglocken läuten. 

 

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.