Anbieterwechsel mit Umsicht planen

Pressemitteilung vom
Energieberatung der Verbraucherzentrale informiert, worauf es ankommt.

Ein Wechsel des Strom und Gaslieferanten ist einfach und ohne das Risiko einer Versorgungsunterbrechung möglich. Allein der technische Wechsel kann schnell erfolgen, werktags innerhalb von 24 Stunden. Dabei müssen vertragliche Kündigungsfristen des bisherigen Anbieters jedoch eingehalten werden. In der Praxis kann es dennoch zu Verzögerungen oder Unklarheiten kommen. Stefanie Steinwender, Energieberaterin der Verbraucherzentrale, rät dazu, wichtige Schritte für einen Anbieterwechsel zu beachten.

Off

Vergleichsportale nutzen

Vergleichsportale helfen Verbrauchern, sich Informationen über existierende Energieangebote zu verschafffen. Die Ergebnisse sind in der Regel nicht vollständig und in keinem Vergleichsangebot werden alle verfügbaren Angebote angezeigt. Energieberaterin Stefanie Steinwender empfiehlt deshalb die Suche in mehreren Portalen oder direkt bei bekannten Anbietern. Einen bessere Überblick erhalten Verbraucher, wenn sie mehrere Quellen nutzen. 

Bei der Suche im Vergleichsportal rät Steinwender, passende Filter zu setzen. Normalerweise sind Angebote mit einer Vertragslaufzeit von höchstens zwölf Monaten sinnvoll. Aktuell steigen die Preise für Energielieferungen, deshalb können Angebote mit zwei Jahren Laufzeit und Preisgarantie ebenfalls empfohlen werden. Wer einen langfristigen Wechsel plant, lässt beim Preisvergleich Bonuszahlungen am besten außen vor. Verbraucher sollten außerdem die Suche nicht auf Angebote nur mit Wechselmöglichkeit über das Vergleichsportal oder auf Angebote, die vom Vergleichsportal empfohlen werden, beschränken. 

Für den Angebotsvergleich sind Informationen aus dem bestehendem Vertrag notwendig. Dazu gehören der bisherige Jahresverbrauch und die jährlichen Kosten sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist.

Eine gute Übersicht entsteht, wenn die Ergebnisse des Vergleichs in einer Tabelle notiert werden. Geeignete Spalten sind: 

  • Anbieter und Tarifname,
  • Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde,
  • Grundpreis im Jahr und jährliche Gesamtkosten. 

Anschließend lohnt sich ein Blick auf die Internetseiten der Anbieter, die in der engeren Wahl sind. Ein Anruf erlaubt zusätzlich einen Eindruck von Erreichbarkeit und Kundenservice.

Vertrag abschließen und Zählerstand übermitteln

Für den Vertragsabschluss gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Angaben und Preise. Diese können mitunter von den Angaben auf der Webseite des Anbieters oder im Vergleichsportal abweichen. Der Vertrag kann schriftlich oder elektronisch, zum Beispiel per E-Mail abgeschlossen werden. Der neue Anbieter kann bevollmächtigt werden, den bestehenden Vertrag zu kündigen.

Am Tag des Anbieterwechsel lesen Verbraucher den Zählerstand ab und übermitteln ihn an:

  • Bisheriger Anbieter

  • Neuer Anbieter

  • Netzbetreiber

Nach Erhalt des neuen Vertrages sollten alle Angaben sorgfältig vor der Unterschrift geprüft werden: Preise, Lieferbeginn, Vertragslaufzeit und Abschläge. Der unterschriebene Vertrag sollte sicher aufbewahrt werden.

Vorsicht bei Haustürgeschäften und unerwünschten Werbeanrufen

Energieberaterin Stefanie Steinwender warnt vor Haustürgeschäften und unerwünschten Werbeanrufen. Auf dem Strommarkt gibt es unseriöse Anbieter. Stromlieferverträge sollten weder an der Haustür noch am Telefon abgeschlossen werden. „Geben Sie keine Zählernummern heraus, weder an der Haustür noch im Telefongespräch“, so die Expertin Steinwender. „Und lassen Sie sich zu keiner spontanen Unterschrift im Hausflur drängen“.

Besonders unerwünschte Werbeanrufe führen immer wieder zu ungewollten Vertragsbesabschlüssen. Ein mündliches „Ja“ am Telefon begründet noch keinen wirksamen Vertrag. Anbieter benötigen eine Bestätigung in Textform. Unseriöse Anbieter lassen sich jedoch stetig neue Tricks einfallen, etwa die so genannte SMS-Masche. Dabei soll im Anschluss an das Telefonat eine unauffällige SMS bestätigt werden. 

Verdacht auf untergeschobene Verträge – unverzüglich handeln

  • Innerhalb von 14 Tagen können Sie  einen ungewollt abgeschlossenen Energieliefervertrag widerrufen. Die Kündigungsvollmacht gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen sie gesondert, falls dieser den Altvertrag kündigen sollte. Den Widerruf senden Sie am besten per Einschreiben.
  • Informieren Sie den Netzbetreiber sowie den bisherigen Anbieter, wenn ein Wechsel ohne Zustimmung erfolgt ist.
  • Melden Sie unerlaubte Werbeanrufe der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/RumitelStart/Form07ColdCall/node.html 

Und zum Schluss zwei Podcast-Tipps zum Anbieterwechsel

Fragen zum Thema Anbieterwechsel beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot. Die Beratung findet online, telefonisch, per Video oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de oder unter unserer bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400 sowie in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.