Verbraucherzentralen auf der Grünen Woche in Berlin

Pressemitteilung vom
Gemeinsamer Messestand vom 19. bis 28. Januar
IGW
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Die Verbraucherzentralen sind auch auf der Grünen Woche in Berlin die erste Anlaufstelle zu Verbraucherthemen rund um Lebensmittel. An ihrem Stand erfahren Interessierte, wie sich die Treibhausgasbilanz beliebter Speisen anhand der Zusammensetzung unterscheidet - je nachdem mit welchen Zutaten gekocht wird - ob mit Fleisch von Rind oder Huhn, Käse oder auch vegan. Denn jedes Produkt besitzt eine ganz eigene Treibhausbilanz, bei der sowohl die Art, Erzeugung und der Transport des Lebensmittels entscheidende Rollen spielen. So wird aufgezeigt, wie jeder selbst aktiv werden kann, den eigenen Speiseplan ökologischer zu gestalten.

Vorgestellt wird auch eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentralen: Werbebegriffe wie „klimaneutral“ oder „CO2-reduziert“ sind oft unlauter und erwecken den falschen Eindruck, dass beworbene Produkte dem Klima nicht schaden. „Die Klimaneutralität soll mithilfe von Kompensationszahlungen an Klimaschutzprojekte erreicht werden, denn tatsächlich entstehen in jeder Produktion Emissionen.“, sagt Alexander Heinrich, Referent für Lebensmittel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wie der aktuelle Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt sind klimabezogenen Angaben in der Regel undurchsichtig und nicht nachzuvollziehen. „Daher braucht es rechtliche Vorgaben, eine einheitliche Berechnungsgrundlage sowie eine kontrollierte und unabhängige Zertifizierung. Andernfalls ist für Verbraucherinnen und Verbraucher völlig unklar, ob oder wie verlässlich Emissionen überhaupt kompensiert werden und das ist nichts anderes als Greenwashing.“, so Alexander Heinrich.

Die Verbraucherzentralen sind zum Thema „Unsere Ernährung für die Zukunft“ in Halle 23a als Teil der Sonderschau des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu finden.


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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