Der Rückruf von mit Cereulid belasteter Säuglingsanfangsnahrung betrifft Produkte internationaler Markenhersteller in rund 60 Ländern. Doch erreichen Warnhinweise im Einzelhandel Verbraucher zuverlässig? Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt weist auf deutliche Mängel bei der Umsetzung von Produktrückrufen hin.
Der europaweite Rückruf von Säuglingsanfangsnahrung, die mit dem Giftstoff Cereulid verunreinigt ist, sorgt weiter für Verunsicherung. Betroffen sind verschiedene Produkte der Hersteller Nestlé (Beba, Alfamino) und Danone (Aptamil, Milupa Milumil) in mittlerweile 60 Ländern weltweit. Der Giftstoff wird vom Bakterium Bacillus cereus gebildet und ist hitzebeständig. Ein Verzehr kann insbesondere bei Säuglingen zu Übelkeit, starkem Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen führen. In Frankreich werden zwei Todesfälle untersucht, bei denen ein möglicher Zusammenhang mit Cereulid-verunreinigter Säuglingsmilch bestehen könnte. Im Falle von Produktrückrufen sind Händler verpflichtet, alle betroffenen Chargen unverzüglich aus dem Verkauf zu entfernen und Verbraucher umfassend über den Rückruf zu informieren. Dazu zählen insbesondere gut sichtbare Hinweise in den Verkaufsstellen sowie die Weitergabe aller relevanten Informationen zum betroffenen Produkt.
Im Rahmen eines nicht repräsentativen, landesweiten Marktchecks untersuchte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bei insgesamt 21 Vollsortimenter, Discounter und Drogerien inwieweit Händler vor Ort ihrer Informationspflicht ausreichend nachkommen, eine Überprüfung betroffener Chargen erfolgte nicht.
Das Ergebnis fällt ernüchternd aus. Drei von 21 überprüften Verkaufsstellen warnten überhaupt nicht vor den potenziell gesundheitsschädlichen Produkten, obwohl sich die betroffenen Marken im Sortiment befanden. In 15 Märkten waren die entsprechenden Aushänge unzureichend. Lediglich in drei Verkaufsstellen waren die Rückrufe vollständig und aktuell. „Die Rückrufe werden uneinheitlich, mehrheitlich unvollständig oder zum Teil überhaupt nicht umgesetzt. Somit können sich Verbraucher nicht darauf verlassen, im Handel hinreichend über Produktrückrufe informiert zu werden“, sagt Alexander Heinrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Ein weiteres Problem betrifft die Wahrnehmbarkeit. Statt gut sichtbarer Informationen fanden sich überwiegend unauffällig angebrachte Aushänge an Stellen, die weder direkt im Sichtfeld noch im üblichen Laufweg der Kundschaft lagen. So war der Hinweis in einem Markt am Infoschalter in einem Hefter neben Prospekten abgelegt, in einem Anderen unauffällig neben Blumensträußen platziert. Am weitaus häufigsten fanden sich die Hinweise schlecht wahrnehmbar im Kassen- und Ausgangsbereich. Nur in sechs der 21 untersuchten Märkte waren die Hinweise direkt am Regal angebracht. Gut sichtbar im Eingangsbereich informierte keines der Unternehmen über den Rückruf.
„Ob Produktrückrufe Verbraucher erreichen oder nicht, darf nicht vom Zufall abhängen“, so Heinrich weiter. „Gerade bei gesundheitsrelevanten Risiken – erst recht bei Säuglingsanfangsnahrung – müssen die erforderlichen Informationen unübersehbar platziert sein.“
Natürlich können sich Verbraucher über offizielle Stellen wie das Portal lebensmittelwarnung.de, entsprechende Apps oder Herstellerwebseiten informieren. Händler sind jedoch verpflichtet, zur Lebensmittelsicherheit beizutragen und sachdienliche Informationen zur Rückverfolgung betroffener Produkte weiterzugeben. Gleichzeitig vertrauen Verbraucher im Alltag darauf, notwendige Hinweise direkt im Geschäft zu erhalten. Fehlen diese Informationen oder sind sie kaum wahrnehmbar, besteht die Gefahr, dass betroffene Produkte weiterhin konsumiert werden.
Daher fordert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt alle an Rückrufen Beteiligten ihrer Verantwortung im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes gerecht zu werden und folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Angabe aller relevanten und tagesaktuellen Informationen (Produktname, Marke, Charge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Grund des Rückrufs, konkretes Gesundheitsrisiko sowie klare Handlungsanweisungen für Betroffene).
- Gut sichtbare und einheitliche Platzierung der Hinweise im Eingangsbereich und unmittelbar am Regal des betroffenen Produktes.
- Interne Information und Schulung aller Mitarbeiter in Bezug auf aktuelle Rückrufe.
- Systematische, behördliche Stichprobenkontrollen zur Überprüfung der Umsetzung von Rückrufen im Handel. Die Überwachungsbehörden müssen dazu personell und finanziell entsprechend ausgestattet werden.
Der aktuelle Marktcheck macht deutlich: Bei der Umsetzung von Produktrückrufen und der Informationen der Verbraucher besteht im Einzelhandel weiterhin erheblicher Verbesserungsbedarf.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.