Neues Angebot der Verbraucherzentrale geht an den Start

Pressemitteilung vom
Verbraucher können ihre Fragen rund um Lebensmittel in neuem Online-Forum stellen
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Ist Coating bei Bioprodukten erlaubt? Können CBD-Öle legal als Lebensmittel verkauft werden? Ist Nitrat weiter ein Problem bei Rucola? Ist Cola mit grünem Nutri Score gesund? Dürfen Supermärkte abgelaufene Lebensmittel verkaufen? Was ist eigentlich Trehalose? Sind Papiertüten immer besser als Plastiktüten?

Off

Im Alltag ist es oft nicht leicht, aus der Fülle des Lebensmittelangebots die richtige Wahl zu treffen. Hinzu kommen oft widersprüchliche Empfehlungen, was man kaufen soll und was angeblich schadet. Siegel und Werbeversprechen helfen dabei häufig nicht weiter. Hier ist anbieterunabhängiger Rat gefragt. 

„Ab sofort können sich Verbraucher mit ihren Fragen rund um Lebensmittel, über ein neues bundesweites Forum kostenlos an die Verbraucherzentrale wenden“, sagt Christa Bergmann, Leiterin des Fachreferats. „Wir bieten den Dialog an, auch zu Aufregern und Ärgernissen. Ausgewählte Antworten werden öffentlich gestellt und stehen damit auch anderen Interessierten zur Verfügung.“

Das Forum ist auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.lebensmittel-forum.de erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.