Kudzu, Schlafbeere & CO.: Riskante Pflanzen in Nahrungsergänzungen

Pressemitteilung vom
Portal Klartext-Nahrungsergänzung.de der Verbraucherzentralen stark gefragt

(verbraucherzentrale / 29.01.2019) Fragen an das Portal Klartext Nahrungsergänzung der Verbraucherzentralen zu Produkten mit Pflanzenstoffen zeigen: Die Mittel sind der neue Renner und es besteht erheblicher Informationsbedarf dazu. Häufig stehen den vollmundigen Werbeversprechen der Anbieter unzureichende Sicherheitsnachweise und riskante Zutaten gegenüber.

„Klare gesetzliche Regelungen sind hier längst überfällig“, so Christa Bergmann, Leiterin des Referats Lebensmittel bei der Verbraucherzentrale. Nahrungsergänzungsmittel müssen nicht zugelassen werden, ehe sie auf den Markt kommen. Vor allem Positivlisten auf Grundlage von Sicherheitsbewertungen von Pflanzenstoffen fehlen. Auch eine gezielte Überwachung dieser Produkte ist nötig.

Off

Rein pflanzlich heißt nicht immer harmlos

Über zwei Millionen Ratsuchende nutzten den Internetauftritt der Verbraucherzentralen seit dem Start im Januar 2017. „Die Auswertung von rund 1000 Anfragen und Beschwerden zeigt: Verbraucher brauchen dringend Informationen zu den teilweise willkürlich zusammengemixten Cocktails aus Pflanzenextrakten, Vitaminen, Mineralstoffen und diversen sonstigen Stoffen“, so Bergmann. Auch wenn viele der Produkte ganz „natürlich“ daherkommen: Pflanzen und zum Teil hochkonzentrierte Pflanzenauszüge können durchaus gesundheitsschädlich wirken.

Zu vielen teils exotischen Pflanzen wie Kudzuwurzel, Schlafbeere oder Maca liegen nur unzureichende Sicherheitsnachweise vor. Deren Inhaltsstoffe können sich zum Beispiel negativ auf den Hormonstoffwechsel oder den Blutdruck auswirken. Unklar bleibt zudem wie der Mix aus verschiedenen Pflanzenauszügen, Algen, Pilzen und sonstigen zugesetzten Stoffen miteinander reagiert. Auch sind Wechselwirkungen von Pflanzenstoffen mit Medikamenten möglich. Gingko-Präparate können beispielsweise die Wirkung von blutverdünnenden Medikamenten beeinflussen. Häufig verwechseln Verbraucher auch solche Nahrungsergänzungsmittel mit pflanzlichen Arzneimitteln und erwarten eine geprüfte Wirkung.

Direktvertrieb und Internethandel: Ständiges Ärgernis

Vollmundige, aber meist unhaltbare Gesundheitsversprechen und riskante Zutaten häufen sich insbesondere bei Produkten, die in Online-Shops oder im Direktvertrieb angeboten werden. Auch das zeigen die Verbraucherbeschwerden sowie die vielen Warnungen und Untersuchungen der Verbraucherzentralen und Behörden zu Nahrungsergänzungen mit gefährlichen, zum Teil illegalen Zutaten wie Sibutramin in Schlankheitskapseln.

Die Verbraucherzentralen sehen bei Gesetzgebung und Überwachungsbehörden dringenden Handlungsbedarf für die Sicherheit, Kennzeichnung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.