Flagge der UkraineUnsere Solidarität gilt den Opfern des Krieges in der Ukraine. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, die Sie hier finden.

Nahrungsergänzungsmittel gehören nicht in die Schultüte

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: Produkte sind oft zu hoch dosiert und mit fragwürdigen Werbeaussagen versehen
Schultüte
Off

Die Werbung auf Nahrungsergänzungsmitteln für Kinder verspricht die Stärkung der Abwehrkräfte oder Steigerung von Konzentration und Leistungsfähigkeit des Gehirns. Da wird zu viel versprochen. Ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt stattdessen, dass die meisten Produkte zu hoch dosiert sind. Sie kommen als harmlose Süßigkeiten daher und täuschen so über mögliche gesundheitliche Risiken hinweg.

Der Nahrungsergänzungsmittel-Markt boomt. Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichte Lebensmittel, einige sogar beides. Getrieben durch die Werbung der Hersteller sind Eltern offenbar schnell in Sorge, dass der Nachwuchs zu wenig Nährstoffe aufnimmt, kränkelt oder in der Schule nicht mitkommt. „Unser aktueller Marktcheck (Anlage) zeigt: Gerade an Kinder gerichtete Nahrungsergänzungsmittel sind häufig zu hoch dosiert und enthalten unnötige Zutaten“, so Christa Bergmann, Leiterin des Fachreferats Lebensmittel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
70 % der 33 untersuchten Kinder-Produkte überschreiten mit einer Tagesdosis die empfohlene gesamte Tageszufuhr an Vitaminen und
Mineralstoffen für 4- bis 7-Jährige. 39 % der Kinderprodukte überschreiten oder erreichen beim Vitamin- und Mineralstoffgehalt sogar die Höchstmengenempfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für Erwachsene.
Zusätze wie Vitamin A, Beta-Carotin und Kupfer sollten laut BfR Nahrungsergänzungsmitteln für jegliche Altersgruppe überhaupt nicht zugesetzt werden. Dennoch werden sie zugesetzt. Vitamin A bzw. Beta-Carotin war in der Hälfte der Kinder-Produkte zu finden, z.T. in hohen Mengen.

Ähnliches gilt für Vitamin D, das laut Kinderärzte-Verbänden nicht generell ergänzt werden sollte, sondern lediglich bei Kindern mit speziellen Risikofaktoren und chronischen Erkrankungen, die mit Störungen der Kalzium- und Vitamin D-Resorption einhergehen. Das heißt, kein Vitamin D-Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln. Tatsächlich waren aber 60% der untersuchten Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D angereichert.

Etwa zwei Drittel der Produkte sind von ihrer Darreichungsform her, wie Gummibärchen, Kaubonbons oder Toffees, mit Süßigkeiten zu verwechseln und fallen durch besondere Kinderoptik wie bunte Aufmachung und Comic-Figuren auf. Da ist die Verlockung groß, mehr zu verzehren als (auf den eh schon überdosierten Produkten) empfohlen
wird und gesundheitlich verträglich ist.

Häufig waren die verwendeten Werbeaussagen für Kinder nicht zulässig oder die Voraussetzungen nicht erfüllt. Grundsätzlich vermitteln die verwendeten Gesundheitsversprechen oft ein falsches Bild. Denn eine übermäßige Zufuhr an Nährstoffen führt weder zu einer Verbesserung des Immunsystems noch zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit, der Konzentration oder Hirnfunktion. Ein Zuviel kann eher schaden!
Eltern müssen besser über Risiken aufgeklärt werden, die durch die Aufnahme von Nahrungsergänzungsmitteln auftreten können. Kinder benötigen in der Regel keine Nahrungsergänzungen. Eine ausgewogene Ernährung, ausreichend Schlaf und Bewegung an der frischen Luft sind und bleiben die Voraussetzung für eine gute Entwicklung der Kinder.

Nahrungsergänzungsmittel unterliegen keinerlei Zulassungsverfahren. Sie werden von Behörden weder auf Sicherheit noch auf Wirksamkeit geprüft, bevor sie auf den Markt kommen. Bereits 2002 trat eine EU-Richtlinie in Kraft und verpflichtete die Europäische Kommission, Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln festzusetzen. Darüber hinaus sollte eine Positivliste mit Stoffen, die außer Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden dürfen, erstellt werden. Das ist bis heute nicht passiert. Die Verbraucherzentrale fordern deshalb, dass die bestehenden Regelungslücken endlich geschlossen werden. Als Anlagen die Forderungen der Verbraucherzentralen im Einzelnen.


Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Handbuch Testament
Liegt kein Testament vor, geht das Gesetz davon aus, dass die verstorbene Person ihr Vermögen den nächsten…
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.